Seit März kann die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das vergangene Jahr spätestens eingereicht werden, um sich die Steuerrückerstattung auszahlen zu lassen und viel Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Wer auf eine selbst eingereichte Arbeitnehmerveranlagung verzichtet, für den wird sie ab Juli automatisch erstellt. Doch Vorsicht: Dabei verliert man im Schnitt mehrere Hundert Euro!
Bei der letzten Veranlagung für das Jahr 2021 betraf das immerhin rund 1,8 Millionen ArbeitnehmerInnen. Sie haben auf einen eigenen Antrag verzichtet, so das BMF. Für sie wurde also ab Juli die automatische und antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Dabei werden jedoch pro Person im Durchschnitt nur 277 Euro rückerstattet.
Durchschnittliche Rückzahlung dürfte auf 800 Euro ansteigen
Bei der antragslosen Veranlagung werden keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können. Zudem wird eine antragslose Veranlagung nur durchgeführt, wenn keine Pflichtveranlagung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorliegt und das Ergebnis zudem zu einer Steuerrückzahlung führt.

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Besonders durch die Absetzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und Beträgen, wie dem Familienbonus oder Kindermehrbetrag, holen sich ArbeitnehmerInnen die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück auf ihr Konto. Einige Berufsgruppen können dabei sogar - ohne Rechnungsnachweis - bis zu 20 Prozent der Bruttobezüge von der Steuer absetzen.
500 Euro mehr durch eigenen Antrag

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Ein von ArbeitnehmerInnen selbst eingebrachter Lohnsteuerausgleich bringt hingegen 714 Euro - immerhin also 437 Euro durchschnittlich mehr. Durch die vielen Neuerungen und erhöhten Absetzbeträge, wie etwa dem Familienbonus von bis zu 2.000 Euro oder dem neuen Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro, steigt die durchschnittliche Rückerstattung für das veranlagte Jahr 2022 nochmals an. Erwartet werden fast 500 Euro mehr als bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.
- News: Familienbonus muss aktiviert werden - sonst droht Nachforderung
- News: Wer jetzt mehr Geld vom Finanzamt bekommt
Eine Anleitung und weitere Tipps zum Steuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Darum bekommt man jetzt mehr Geld beim Steuerausgleich
Seit Januar 2023 gelten neue Absetzbeträge für den Steuerausgleich, die AntragsstellerInnen eine höhere Rückzahlung bescheren:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag: Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
Jahreslohnzettel muss vorliegen
Die Einreichung ist spätestens ab 28. Februar möglich - jedenfalls ab dem Tag, an dem der Jahres Lohnzettel beim Finanzamt vorliegt. Die Frist dafür endet am 28. Februar. Dennoch klagen derzeit viele Menschen, dass der Jahreslohnzettel bis jetzt nicht vorliegt. Vor allem Pensionistinnen und Pensionisten sind davon betroffen. Die PVA habe die Daten laut eigenen Angaben zwar bereits übermittelt, durch die große Menge an Lohnzetteln, die zum Fristende zeitgleich verarbeitet werden müssen, kommt es jedoch zu Verzögerungen seitens des BMF.
Ein Fehler bei der Verarbeitung der Daten soll laut Finanzamt jedoch nicht vorliegen. Sofern Fehler im Jahreslohnzettel vorliegen, müsste das der jeweilige Arbeitgeber bzw. Übermittler der Daten selbst erkennen können, heißt es aus dem Finanzministerium.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
