Brutto Netto Gehalt
Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5

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Abschaffung der kalten Progression 2024

Ab 2024 werden die Grenzwerte der Steuertarife abermals angepasst. Dadurch steigt unter anderem die Steuerfreigrenze auf 12.816 Euro jährlich. Alle Steuertarife ab 2024 findet man hier:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

Ebenfalls valorisiert werden die steuerlichen Absetzbeträge:

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird aufgrund der Aufwertungszahl von 1,035 auf 6.060 Euro pro Monat angehoben.

Information

Senkung der Lohnsteuer-Tarife

Diese Lohnsteuersenkungen sollen bis 2024 im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform umgesetzt werden:

Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.

Daher wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.

Steuerreform - Berechnen Sie, wie viel Sie nach der geplanten Lohnsteuersenkung der Steuerreform mehr verdienen werden.

Lohnsteuer 2024

Seit 2023 trat zudem die Abschaffung der kalten Progression erstmals in Kraft. Sie wird seither jährlich - so auch am 01. Januar 2024 - durchgeführt. Dabei werden die Grenzwerte der Tarifstufen um die Höhe der rollierenden Inflation angehoben.

So sieht die Lohnsteuertabelle ab 2024 aus:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

Video: Lohn- und Einkommensteuer
In diesem Video erklären wir dir alle Details und News der Lohn- und Einkommensteuer in Österreich.

Lohnsteuertabelle bis 2024 (Steuerreform) - Finanz.at
Lohnsteuertabelle bis 2024 (Steuerreform) - Finanz.at

Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto1.500,00 €1.500,00 €1.500,00 €21.000,00 €
SV-Beitrag226,80 €211,80 €211,80 €3.145,20 €
Lohnsteuer22,47 €40,09 €77,29 €387,06 €
Netto1.250,73 €1.248,11 €1.210,91 €17.467,74 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto1.600,00 €1.600,00 €1.600,00 €22.400,00 €
SV-Beitrag241,92 €225,92 €225,92 €3.354,88 €
Lohnsteuer39,45 €45,24 €82,44 €601,08 €
Netto1.318,63 €1.328,84 €1.291,64 €18.444,04 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto1.700,00 €1.700,00 €1.700,00 €23.800,00 €
SV-Beitrag257,04 €240,04 €240,04 €3.564,56 €
Lohnsteuer56,43 €50,40 €87,60 €815,10 €
Netto1.386,53 €1.409,56 €1.372,36 €19.420,34 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto1.800,00 €1.800,00 €1.800,00 €25.200,00 €
SV-Beitrag272,16 €254,16 €254,16 €3.774,24 €
Lohnsteuer73,40 €55,55 €92,75 €1.029,12 €
Netto1.454,44 €1.490,29 €1.453,09 €20.396,64 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto1.900,00 €1.900,00 €1.900,00 €26.600,00 €
SV-Beitrag306,28 €287,28 €287,28 €4.249,92 €
Lohnsteuer86,58 €59,56 €96,76 €1.195,25 €
Netto1.507,14 €1.553,16 €1.515,96 €21.154,83 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.000,00 €2.000,00 €2.000,00 €28.000,00 €
SV-Beitrag322,40 €302,40 €302,40 €4.473,60 €
Lohnsteuer110,56 €64,66 €101,86 €1.493,27 €
Netto1.567,04 €1.632,94 €1.595,74 €22.033,13 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.100,00 €2.100,00 €2.100,00 €29.400,00 €
SV-Beitrag359,52 €338,52 €338,52 €4.991,28 €
Lohnsteuer129,43 €68,49 €105,69 €1.727,31 €
Netto1.611,05 €1.692,99 €1.655,79 €22.681,41 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.200,00 €2.200,00 €2.200,00 €30.800,00 €
SV-Beitrag376,64 €354,64 €354,64 €5.228,96 €
Lohnsteuer154,29 €73,52 €110,72 €2.035,74 €
Netto1.669,07 €1.771,84 €1.734,64 €23.535,30 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.300,00 €2.300,00 €2.300,00 €32.200,00 €
SV-Beitrag416,76 €393,76 €393,76 €5.788,64 €
Lohnsteuer172,26 €77,17 €114,37 €2.258,61 €
Netto1.710,98 €1.829,07 €1.791,87 €24.152,75 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.400,00 €2.400,00 €2.400,00 €33.600,00 €
SV-Beitrag434,88 €410,88 €410,88 €6.040,32 €
Lohnsteuer196,82 €82,15 €119,35 €2.563,33 €
Netto1.768,30 €1.906,97 €1.869,77 €24.996,35 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.500,00 €2.500,00 €2.500,00 €35.000,00 €
SV-Beitrag453,00 €428,00 €428,00 €6.292,00 €
Lohnsteuer221,38 €87,12 €124,32 €2.868,04 €
Netto1.825,62 €1.984,88 €1.947,68 €25.839,96 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.600,00 €2.600,00 €2.600,00 €36.400,00 €
SV-Beitrag471,12 €445,12 €445,12 €6.543,68 €
Lohnsteuer245,95 €92,09 €129,29 €3.172,75 €
Netto1.882,93 €2.062,79 €2.025,59 €26.683,57 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.700,00 €2.700,00 €2.700,00 €37.800,00 €
SV-Beitrag489,24 €462,24 €462,24 €6.795,36 €
Lohnsteuer270,51 €97,07 €134,27 €3.477,47 €
Netto1.940,25 €2.140,69 €2.103,49 €27.527,17 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.800,00 €2.800,00 €2.800,00 €39.200,00 €
SV-Beitrag507,36 €479,36 €479,36 €7.047,04 €
Lohnsteuer295,08 €102,04 €139,24 €3.782,18 €
Netto1.997,56 €2.218,60 €2.181,40 €28.370,78 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto2.900,00 €2.900,00 €2.900,00 €40.600,00 €
SV-Beitrag525,48 €496,48 €496,48 €7.298,72 €
Lohnsteuer319,64 €107,01 €144,21 €4.086,89 €
Netto2.054,88 €2.296,51 €2.259,31 €29.214,39 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto3.000,00 €3.000,00 €3.000,00 €42.000,00 €
SV-Beitrag543,60 €513,60 €513,60 €7.550,40 €
Lohnsteuer344,20 €111,98 €149,18 €4.391,61 €
Netto2.112,20 €2.374,42 €2.337,22 €30.057,99 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto3.200,00 €3.200,00 €3.200,00 €44.800,00 €
SV-Beitrag579,84 €547,84 €547,84 €8.053,76 €
Lohnsteuer393,33 €121,93 €159,13 €5.001,04 €
Netto2.226,83 €2.530,23 €2.493,03 €31.745,20 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto3.500,00 €3.500,00 €3.500,00 €49.000,00 €
SV-Beitrag634,20 €599,20 €599,20 €8.808,80 €
Lohnsteuer487,03 €136,85 €174,05 €6.155,26 €
Netto2.378,77 €2.763,95 €2.726,75 €34.035,94 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto3.800,00 €3.800,00 €3.800,00 €53.200,00 €
SV-Beitrag688,56 €650,56 €650,56 €9.563,84 €
Lohnsteuer587,74 €151,77 €188,97 €7.393,65 €
Netto2.523,70 €2.997,67 €2.960,47 €36.242,51 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto4.000,00 €4.000,00 €4.000,00 €56.000,00 €
SV-Beitrag724,80 €684,80 €684,80 €10.067,20 €
Lohnsteuer654,88 €161,71 €198,91 €8.219,24 €
Netto2.620,32 €3.153,49 €3.116,29 €37.713,56 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto4.500,00 €4.500,00 €4.500,00 €63.000,00 €
SV-Beitrag815,40 €770,40 €770,40 €11.325,60 €
Lohnsteuer822,74 €186,58 €223,78 €10.283,21 €
Netto2.861,86 €3.543,02 €3.505,82 €41.391,19 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto5.500,00 €5.500,00 €5.500,00 €77.000,00 €
SV-Beitrag996,60 €941,60 €941,60 €13.842,40 €
Lohnsteuer1.158,45 €236,30 €273,50 €14.411,17 €
Netto3.344,95 €4.322,10 €4.284,90 €48.746,43 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto7.000,00 €7.000,00 €7.000,00 €98.000,00 €
SV-Beitrag1.060,02 €1.001,52 €1.001,52 €14.723,28 €
Lohnsteuer1.800,34 €322,71 €359,91 €22.286,69 €
Netto4.139,64 €5.675,77 €5.638,57 €60.990,03 €
Ergebnis 2023
Bezug
monatlich
13. Bezug
Urlaubsgeld
14. Bezug
Weihnachtsgeld
Bezug
jährlich
Brutto10.000,00 €10.000,00 €10.000,00 €140.000,00 €
SV-Beitrag1.060,02 €1.001,52 €1.001,52 €14.723,28 €
Lohnsteuer3.263,72 €502,71 €539,91 €40.207,25 €
Netto5.676,26 €8.495,77 €8.458,57 €85.069,47 €
Alle Berechnungen ohne Gewähr.

Gehalt berechnen

Sie möchten wissen, welcher Nettobetrag nach Abzug aller Steuern und Abgaben von Ihrem Bruttogehalt noch übrig bleibt? Oder Sie wollen berechnen, wie viel Brutto Gehalt Sie in der nächsten Gehaltsverhandlung von Ihrem Chef einfordern müssen, um einen bestimmten Nettobetrag zu erreichen? Vielleicht sind Sie auch Dienstgeber und interessieren Sich dafür, welche zusätzlichen Kosten neben dem Bruttogehalt eines Angestellten tatsächlich für Sie anfallen. Oder Sie wollen einfach nur überprüfen, ob die Abzüge auf ihrer Gehaltsabrechnung korrekt bestimmt sind und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Nettogehalt zu optimieren.

Mit dem Brutto-Netto Rechner erfahren Sie - egal ob Angestellter oder Arbeiter - wie hoch Ihr Verdienst (Gehalt, Lohn) nach Abzug der Sozialversicherung und Lohnsteuer in Österreich ist.

Mehr Gehalt durch Steuerreform: Wie viel Geld bekomme ich pro Monat mehr durch die Steuerreform? Weitere Informationen zur Lohnsteuertabelle finden Sie hier! Vergessen Sie nicht jährlich Ihren Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) durchzuführen!

Die Fragen sind vielfältig, doch welcher Grund auch immer ihre Motivation sein mag, eines haben sie alle gemeinsam: Um sie beantworten zu können, müssen für ein bestimmtes Bruttogehalt alle anfallenden Angaben berechnet werden.

Information

Zur Berechnung des Gehalts nach Bundesland inklusive der anfallenden Dienstgeberkosten kann der Brutto-Netto Rechner auf finanzrechner.at verwendet werden.

Die Berechnung von Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer und sonstigen Zusatzkosten für den Dienstgeber in Österreich ist äußerst komplex und enthält eine ganze Reihe an Ausnahmen und Besonderheiten, die selbst Experten immer wieder vor Herausforderungen stellt. Und gehört man nicht zu diesen Experten, ist eine selbst erstellte Brutto-Netto-Berechnung daher ein nahezu unmögliches Projekt oder würde zumindest äußerst viel Zeit in Anspruch nehmen.

Wie viel Lohnsteuer zahle ich pro Jahr und Monat?

Damit Sie Ihre Zeit besser investieren können, gibt es hier einen kostenlosen, umfassenden und professionellen Brutto-Netto Rechner, der Ihnen mit wenigen Eingaben und Klicks die gewünschten Werte liefert.

Der Vorteil dieses Rechners gegenüber anderen Brutto-Netto Rechnern: Es können sowohl sehr einfache Standardberechnungen in wenigen Sekunden berechnet werden, es ist jedoch auch möglich, kompliziertere Fälle zu erfassen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Alleinverdienerabsetzbetrag, Freibeträgen oder Sachbezügen. Darüber hinaus ist der Rechner nicht nur als Brutto-Netto Rechner, sondern auch umgekehrt als „Netto-Brutto Rechner“ verwendbar. Das bedeutet, Sie können auch einen Ziel-Nettobetrag vorgeben und der Rechner ermittelt das dafür notwendige Bruttogehalt.

Effektiv-Tabelle mit Abzügen und AVAB / AEAB 2024

Monatslohn bis * Steuersatz allg. Abzug Verkehrsabsetzbetrag 1. Kind 2. Kinder 3 Kinder ** Familienbonus bis 18 *** Familienbonus 18+ ***
€ 1.079,00 0 % € 0 € 0 € 0 € 0 € 0
€ 1.745,83 20 % € 215,80 € 38,58 € 47,67 € 64,50 € 85,75 € 166,68 € 58,34
€ 2.887,08 30 % € 390,38 € 38,58 € 47,67 € 64,50 € 85,75 € 166,68 € 58,34
€ 5.562,00 40 % € 679,09 € 38,58 € 47,67 € 64,50 € 85,75 € 166,68 € 58,34
€ 8.283,17 48 % € 1.124,05 € 38,58 € 47,67 € 64,50 € 85,75 € 166,68 € 58,34
€ 83.344,33 50 % € 1.289,72 € 38,58 € 47,67 € 64,50 € 85,75 € 166,68 € 58,34
mehr 55 % € 5.456,93 € 38,58 € 47,67 € 64,50 € 85,75 € 166,68 € 58,34

* Gehalt pro Monat abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge
allg. Abzug ohne AVAB / AEAB

** Für jedes weitere Kind erhöht sich der AVAB bzw. AEAB um 21,25 Euro.
*** Die Beträge gelten bei Anspruch auf Familienbonus zur Gänze pro Kind.

Die Absetzbeträge des Familienbonus Plus liegen pro Kind bis 18 Jahren bei 166,68 Euro (halb 83,34 Euro) und pro Kind über 18 Jahren bei 58,34 Euro (halb 29,17 Euro).

So ist der Brutto-Netto Rechner zu bedienen: Im einfachsten Fall können Sie die Voreinstellungen unverändert übernehmen. Lediglich durch die Eingabe eines Bruttogehalts und einen Klick auf „berechnen“ werden Ihnen dann alle anfallenden Abzüge in Form von Sozialabgaben und Lohnsteuer, das letztendlich verbleibende Netto sowie alle weiteren Kosten für den Dienstgeber angezeigt. Falls zu Beginn ein Nettowert vorgegeben wurde, wird analog dazu der dazugehörige Bruttowert bestimmt. Alle Werte werden dabei sowohl für das reguläre monatliche Gehalt als auch für ein 13. und 14. Gehalt und die Jahressummen ausgewiesen.

Wie viel Netto bleibt vom Brutto?

Für genaue Berechnungen können im Brutto-Netto Rechner auch noch weitere Angaben berücksichtigt werden: Zunächst lässt sich festlegen, für welches Jahr die Berechnung erfolgen soll. Dieser Punkt kann durchaus relevant sein – beispielsweise wird es im Zuge der Steuerreform 2016 wesentliche Änderungen in den Berechnungsvorschriften geben. Anschließend können Sie auswählen, ob Sie aus einem bekannten Bruttowert den zugehörigen Nettowert berechnen wollen, oder umgekehrt. Es folgt die Eingabe der Höhe des Brutto- bzw. Nettogehalts.

Abzüge und Ausgleich beim Finanzamt

Anschließend können Sie angeben, welcher Beitragsgruppe Sie angehören (Angestellter, Arbeiter oder Pension ist), wie viele Kinder sie haben, ob Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht und in welchem Bundesland Sie leben. Darüber hinaus ist die Eingabe eines Lohnsteuerfreibetrages und die Höhe des Sachbezugs möglich.

Auch die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstelle geht im Rahmen des Pendlerpauschals in die Berechnung ein. Neben der Wegstrecke ist auch anzugeben, ob eine Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln vorliegt ist damit sogar das große Pedlerpauschale angesetzt werden darf. Lediglich die Arbeitgeberkosten beeinflusst dagegen die Angabe, ob eine Beitragspflicht für die Mitarbeitervorsorgekasse vorliegt. Zudem wird der Verkehrsabsetzbetrag von 421 Euro ab dem Jahr 2023 (zuvor 400 Euro) abgezogen.

Besonders gut eignet sich der Rechner auch zur Optimierung des Nettogehalts und ein Spielen mit Fragen wie: „Wie würde es sich auswirken, wenn ich einen höheren Freibetrag ansetzen könnte?“, „Lohnt es sich für mich, den Sachbezug zu reduzieren?“ oder „Wie wirkt sich ein Umzug im Rahmen der Pendlerpauschle und durch einen eventuellen Wechsel des Bundeslandes aus?“. Solche und ähnliche Fragen lassen sich mit dem Rechner schnell, einfach und zuverlässig analysieren.

Bei der Berechnung des Bruttolohns vom Arbeiter beziehungsweise des Bruttogehalts vom Angestellten tauchen oft mehrere Fragen auf.

Was bedeutet Brutto?

Beim Brutto geht es um das Gehalt bzw. den Lohn, der im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Diesen erhält man normalerweise nicht monatlich auf das Bankkonto gutgeschrieben, weil noch die gesetzlichen Abzüge zu berücksichtigen sind.

Was bedeutet Netto?

Netto ist das Entgelt, dass man nach sämtlichen Abzügen je nach Beruf am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats tatsächlich auf das Bankkonto überwiesen bekommt.

Abzüge

Um den Nettolohn beziehungsweise das Nettogehalt zu berechnen, sind Abzüge wie Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und weitere Angaben über Beitragsgruppe, Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse, Sachbezüge, lohnsteuerfreie Bezüge, Anzahl der Kinder, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, Bundesland, Pendlerpauschale und Pendlerkilometer zu berücksichtigen.

Alle steuerlichen Absetzbeträge findet man in dieser Tabelle:

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

Sozialversicherung

Ein Arbeitnehmer trägt mit seinem Arbeitgeber jeweils zur Hälfte die Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie den Wohnbauförderungsbeitrag, die vom Bruttoentgelt berechnet werden. Die Arbeitslosenversicherung beträgt jeweils drei Prozent, während bei der Krankenversicherung beide Beteiligten 3,87 Prozent und beim Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 Prozent abzuführen haben. Lediglich bei der Pensionsversicherung zahlt der Arbeitnehmer 10,25 Prozent und der Arbeitgeber 12,25 Prozent. Dafür übernimmt der Angestellte beziehungsweise Arbeiter den Beitrag zur Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5 Prozent alleine.

Lohnsteuer

Wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden, erfolgt der Abzug der Lohnsteuer ab einem Jahreseinkommen von 11.000 €. Mithilfe des Einkommensteuertarifs wird die Lohnsteuer vom entsprechenden Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Je mehr Brutto vertraglich festgelegt wurde, desto mehr Lohnsteuer wird monatlich progressiv abgeführt.

Beitragsgruppe

Bei der Lohnberechnung ist anzugeben, welcher Beitragsgruppe man angehört. Hier geht es darum, ob man als Arbeiter oder Angestellter tätig ist.

Sachbezüge

Neben Geldbezüge gibt es ebenso Bezüge vom Unternehmen, die in Sachleistungen ausgegeben werden. Solche Sachbezüge berücksichtigt man in der Lohnverrechnung wie normale Bezüge. Nachfolgend ein Überblick über die üblichen Sachbezüge.

Dienstwohnung

Wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verbilligt oder kostenfrei eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, muss diese als steuerpflichtiger Sachbezug betrachtet werden. Nach dem entsprechenden mietrechtlichen Richtwert vom jeweiligen Bundesland richtet sich der Sachbezug. Als Sachbezug werden die Miete und Nebenkosten Minus 25 Prozent bei der Lohnberechnung mit berücksichtigt.

PKW / Firmenauto privat nutzen

Hier geht um die private Nutzung des Firmenwagens, die bei der Entgeltabrechnung mit herangezogen wird. Seit 2016 wird die Höhe des KFZ-Sachbezugs von den Anschaffungskosten, der Sonderausstattung, der Umsatzsteuer sowie Normverbrauchsabgabe berechnet und weiterhin der Kohlenmonoxyd-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs in Betracht gezogen. Berücksichtigt wird der volle oder der halbe PKW-Sachbezug.

Bei der Überschreitung des Emissionswertes berechnet man zwei Prozent des Kaufpreises vom KFZ, während bei Nichtüberschreitung der volle Sachbezug lediglich 1,5 Prozent beträgt. Wird der halbe PKW-Sachbezug bei der Lohnberechnung mit einbezogen, dann erfolgt beim Nichtüberschreiten des Emissionswertes das Berechnen von 0,75 Prozent des Fahrzeug-Neupreises, während ein Prozent bei Überschreitung des Kohlenmonoxyd-Ausstoß-Wertes als Berechnungsgrundlage gilt. Bei Ansatz des vollen KFZ-Sachbezugs wird kein Fahrtenbuch geführt, während beim halben Sachbezug ein Fahrtenbuch zu führen ist, in dem Privatfahrten von maximal 500 Kilometer im Monat nachzuweisen sind.

Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschuss

Hier wird als Sachbezug bei unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ein Prozent bei der Lohnberechnung angesetzt, der jedes Jahr vom Finanzministerium bestimmt wird.

Mitarbeiterrabatte

Ab 2016 sind bei Arbeitnehmer die Mitarbeiterrabatte vom Arbeitgeber bis höchstens 20 Prozent sozialversicherungs- und steuerfrei. Übersteigt dieser Rabatt 20 Prozent, wird der Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von insgesamt 1.000 Euro im Jahr berücksichtigt. Mitarbeiterrabatte von mehr als 1.000 € jährlich werden also als Sachbezug bei der Entgeltabrechnung mitberücksichtigt.

Lohnsteuerfreie Bezüge

Bei Überstunden mit höchstens 50 Prozent Zuschlag sind monatlich die ersten zehn Zuschläge steuerfrei, wobei hier maximal 86 Euro berücksichtigt werden können. Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit sind jeden Monat bis höchstens 360 Euro nicht zu versteuern. Bei überwiegender Nachtarbeit handelt es sich um monatliche steuerfreie Zuschläge bis maximal 540 Euro. Gefahren-, Erschwernis- und Schmutzzulagen sind bis 360 Euro oder bei hauptsächlicher Nachtarbeit 540 Euro monatlich steuerfrei.

Kinderanzahl und Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag

Die Anzahl der Kinder wird bei der monatlichen Entgeltabrechnung ebenso berücksichtigt wie der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn man hauptsächlich das Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder hat.

Berechnung pro Bundesland

Bei der Lohnberechnung ist ebenso das jeweilige Bundesland in Österreich auszuwählen.

Pendlerpauschale und Pendlerkilometer

Bei der Pendlerpauschale und den Pendlerkilometern sind die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte anzugeben. Die kleine Pendlerpauschale wird angesetzt, wenn das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Das Berücksichtigen der großen Pendlerpauschale erfolgt nur, wenn man hauptsächlich nachts arbeitet, das Massenverkehrsmittel mindestens auf dem halben Arbeitsweg nicht fährt, im Behindertenpass die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugemutet wird oder auch die einfache Fahrzeit 120 Minuten beträgt.

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Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet Brutto?

Beim Brutto geht es um das Gehalt bzw. den Lohn, der im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Diesen erhält man normalerweise nicht monatlich auf das Bankkonto gutgeschrieben, weil noch die gesetzlichen Abzüge zu berücksichtigen sind.

Was bedeutet Netto?

Netto ist das Entgelt, dass man nach sämtlichen Abzügen je nach Beruf am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats tatsächlich auf das Bankkonto überwiesen bekommt.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Brutto-Einkommen werden unter anderem die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Daraus ergibt sich das Netto-Einkommen.

Wie werden Sonderzahlungen berechnet?

Sonderzahlungen, wie das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) werden mit einem Sozialversicherungsbeitrag von 17,12 Prozent errechnet.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 02.01.2024, 11:49 Uhr