Tipp für deinen Steuerausgleich!
Jetzt in nur wenigen Minuten mit der neuen Steuer-App einreichen und Geld vom Finanzamt zurück holen!

Der Verkehrsabsetzbetrag soll die Aufwendungen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für die Fahrt von und zur Arbeit decken beziehungsweise vermindern. Er wird daher jedem Arbeitnehmer automatisch ohne Antrag gewährt, selbst wenn dieser bereits die Pendlerpauschale (klein oder groß) beansprucht.

Information

Ab 01. Januar 2023 wird der Verkehrsabsetzbetrag auf 421 Euro erhöht. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt auf insgesamt 726 Euro pro Jahr an, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf 684 Euro.

Tipp
Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie!
TF Bank
TF Bank
Kreditkarte

Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte.

Höhe

Die Höhe des Verkehrsabsetzbetrags beläuft sich nach § 33/5 EStG auf 421 Euro pro Jahr (ab 2023 - zuvor 400 Euro). Bis zum Jahr 2015 wurde der Absetzbetrag gemeinsam mit dem Arbeitnehmerabsetzbetrag gewährt. Diese beliefen sich auf 291 Euro (Verkehrsabsetzbetrag) und 54 Euro Arbeitnehmerabsetzbetrag. Seit 2016 wird nur noch der neue Verkehrsabsetzbetrag von gesamt 400 Euro jährlich berücksichtigt. Dies gilt auch aktuell (2019) noch in Österreich.

Hilfe beim Steuerausgleich!
Mit taxefy holen sich ArbeitnehmerInnen durchschnittlich 912 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück.
4,9 / 5

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Tipp
Das günstigste Online-Girokonto mit Debitkarte
s Kompakt Konto
s Kompakt Konto
Konto

Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.

Grundsätzlich beträgt der Absetzbetrag 421 Euro pro Kalenderjahr. Wird zusätzlich ein Anspruch auf Pendlerpauschale geltend gemacht und ein Einkommen von maximal 12.200 Euro jährlich bezogen, besteht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 zudem ein Anspruch auf den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag. Dabei erhöht sich der Betrag auf 726 Euro pro Kalenderjahr (ab 2023 - zuvor 690 Euro) und Arbeitnehmer. Bei Einkünften zwischen 12.200 Euro und 13.000 Euro jährlich wird der Betrag eingeschliffen auf 400 Euro vermindert.

Der Verkehrsabsetzbetrag wird entweder direkt bei der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit Formular L1 beim Finanzamt oder elektronisch via FinanzOnline beansprucht.

Neue App für den Steuerausgleich!
Mit taxefy holen sich ArbeitnehmerInnen durchschnittlich 912 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück.
4,9 / 5
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 23.12.2022, 11:33 Uhr