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Der Verkehrsabsetzbetrag soll die Aufwendungen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für die Fahrt von und zur Arbeit decken beziehungsweise vermindern. Er wird daher jedem Arbeitnehmer automatisch ohne Antrag gewährt, selbst wenn dieser bereits die Pendlerpauschale (klein oder groß) beansprucht.

Information
Ab Januar 2026 werden die Beträge um 1,83 Prozent erhöht. Damit steigt der Verkehrsabsetzbetrag auf 496 Euro. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt auf insgesamt 853 Euro pro Jahr an, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf 804 Euro.

Höhe

Die Höhe des Verkehrsabsetzbetrags beläuft sich nach § 33/5 EStG auf 496 Euro ab 2026 (487 Euro in 2025). Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 853 Euro (838 Euro in 2025), der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag liegt 2026 bei 804 Euro (790 Euro in 2025). Auch die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Bezug des Zuschlages bzw. des erhöhten Verkehrsabsetzbetrages werden um die rollierende Inflation angehoben.

Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird jährlich rückwirkend beim Lohnsteuerausgleich beantragt.

Höhe des Verkehrsabsetzbetrags:

Jahr Betrag Erhöhung
2026 496 Euro + 1,83 %
2025 487 Euro + 5,0 %
2024 463 Euro + 9,90 %
2023 421 Euro + 5,20 %
2022 400 Euro

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag:

Jahr Betrag Jahreseinkommen Einschleifregelung bis Erhöhung
2026 804 Euro 19.761 Euro 30.259 Euro + 1,83 %
2025 790 Euro 19.424 Euro 29.743 Euro + 5,0 %
2024 752 Euro 18.498 Euro 28.326 Euro + 9,90 %
2023 684 Euro 16.832 Euro 25.774 Euro + 5,20 %
2022 650 Euro 16.000 Euro 24.500 Euro

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag:

Jahr Betrag Jahreseinkommen Erhöhung
2026 853 Euro 15.069 Euro
bis 16.056 Euro
+ 1,83 %
2025 838 Euro 14.812 Euro
bis 15.782 Euro
+ 5,0 %
2024 798 Euro 14.106 Euro
bis 15.030 Euro
+ 9,90 %
2023 726 Euro 12.835 Euro
bis 13.676 Euro
+ 5,20 %
2022 690 Euro 12.200 Euro
bis 13.000 Euro

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Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Grundsätzlich beträgt der Absetzbetrag 496 Euro im Jahr 2026. Wird zusätzlich ein Anspruch auf Pendlerpauschale geltend gemacht und ein Einkommen von maximal 16.056 Euro jährlich bezogen (15.782 Euro in 2025), besteht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 zudem ein Anspruch auf den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag. Dabei erhöht sich der Betrag auf 853 Euro ab 2026 (838 Euro in 2025) und Arbeitnehmer. Bei Einkünften zwischen 15.069 Euro bis 16.056 Euro jährlich reduziert sich der Betrag gleichmäßig einschleifend auf 496 Euro.

Der Verkehrsabsetzbetrag wird entweder direkt bei der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis und Pensionsbezüge vor, so kann nur der Verkehrsabsetzbetrag, nicht aber der Pensionistenabsetzbetrag beansprucht werden.

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Bei einem Jahreseinkommen von maximal 19.761 Euro (2026) steht ein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 804 Euro ab 2026 (790 Euro in 2025) zu. Für Einkommen ab 19.761 Euro bis maximal 30.259 Euro wird der Zuschlag gleichmäßig einschleifend bis auf 0 Euro reduziert. Die Höhe und Einkommensgrenzen der Jahre 2025, 2024, 2023 und 2022 bzw. davor findet man oben in der Tabelle zum Verkehrsabsetzbetrag.

Der Zuschlag muss im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit Formular L1 beim Finanzamt oder elektronisch via FinanzOnline beansprucht werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 30.12.2025, 21:10 Uhr