Unter einer Steuerreform versteht man im Allgemeinen eine größere oder gar grundsätzliche Änderung des aktuellen Steuersystems oder einzelner Teile des Steuergesetzes eines Landes. Ein Steuerreformvorschlag bezeichnet ein konkretes Konzept, welches zur Änderung des Steuerrechtes im Rahmen dieser Reform dienen soll.
Geplante Maßnahmen der Steuerreform 2021
Die neue Bundesregierung aus ÖVP und Grünen beschloss im gemeinsamen Regierungsprogramm eine Steuerreform. Sie soll bis 2021 teilweise und bis 2022 komplett in Kraft treten und geringe und mittlere Einkommen, sowie Unternehmen und Familie entlasten soll. Zudem soll sie ökologisiert und damit umweltfreundlicher werden.
Lohnsteuersenkung
Bis 2022 soll die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden. Teile der Steuerreform sollen bereits am 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Diese Steuersenkung sieht eine Reduktion der untersten Steuertarife, die derzeit mit 25, 35 und 42 Prozent besteuert werden, auf zukünftig nur noch 20, 30 und 40 Prozent vor. Damit werden alle Einkommen über 11.000 Euro pro Jahr begünstigt.
Berechnen Sie Ihr Gehalt nach der Lohnsteuersenkung mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Die neue Lohnsteuertablle soll wie folgt aussehen:
Einkommen (von) | Einkommen (bis) | Steuersatz (aktuell) | Steuersatz (neu) |
---|---|---|---|
0 Euro | 11.000 Euro | 0 % | 0 % |
11.000 Euro | 18.000 Euro | 25 % | 20 % |
18.000 Euro | 31.000 Euro | 35 % | 30 % |
31.000 Euro | 60.000 Euro | 42 % | 40 % |
60.000 Euro | 90.000 Euro | 48 % | 48 % |
90.000 Euro | 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Die Senkung des Eingangsteuersatzes von 25 auf 20 Prozent tritt ab Septemer 2020 rückwirkend bis 01. Januar in Kraft. Wann die weiteren Lohnsteuersenkungen in Kraft treten werden ist noch nicht fixiert.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer auf Gewinne von Unternehmen soll künftig nur noch 21 Prozent statt der bisherigen 25 Prozent betragen.
Erhöhung des Familienbonus
Der Familienbonus Plus soll von 1.500 Euro auf 1.750 Euro erhöht werden. Damit soll Kinderarmut in Österreich durch höhere Steuerbefreiung für Familien mit Kinder pro Jahr bekämpft werden.
NoVA und KFZ-Steuern
Die Normverbrauchsabgabe – kurz NoVA – wird seit 01. Januar 2020 bereits neuberechnet und an die realen CO2-Werte nach WTLP-Messverfahren angepasst. Ab 2021 greift der Automatismus der Steuererhöhung für die motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA. Dadurch werden KFZ-Neuzulassungen nochmals teurer.
Maßnahmen der Steuerreform 2020
Ab 01. Januar 2020 treten in Österreich weitere Teile der Steuerreform in Kraft. Ab Juli 2020 gilt auch die Neuregelung der Finanzverwaltung. Weitere Reformen, die derzeit noch pausiert oder blockiert sind, könnten durch die neue Bundesregierung ebenfalls umgesetzt werden. Eine dieser Reformen soll die Entlastung des Faktors Arbeit und die Änderung der Einkommensteuertarife betreffen.
Steuerentlastungen:
Diese Steuerenlastungen gelten treten in Österreich ab 01. Januar 2020:
Vorgezogene Steuersenkung von 25 auf 20 Prozent
Der Eingangs Steuersatz von 25 auf 20 Prozent wurde bereits 2020 gesenkt. Profitieren werden alle Einkommen in Österreich. Die Lohnsteuersenkung gilt rückwirkend ab 01. Januar 2020. Zeitgleich wird auch die Negativsteuer von derzeit maximal 300 Euro auf 400 Euro ab September angehoben. Besonders geringe und mittlere Einkommen erhalten jährlich mehr Netto vom Brutto. Die maximale Steuerersparnis liegt bei 350 Euro pro Jahr.
Brutto / Monat | Netto / Monat * | Ersparnis / Monat ** | Ersparnis / Jahr ** |
---|---|---|---|
4.000 € | 2.499,67 € | 29,17 € | 350,00 € |
3.500 € | 2.262,22 € | 29,17 € | 350,00 € |
3.000 € | 2.014,76 € | 29,17 € | 350,00 € |
2.800 € | 1.908,32 € | 29,17 € | 350,00 € |
2.500 € | 1.748,65 € | 29,17 € | 350,00 € |
2.200 € | 1.588,98 € | 29,17 € | 350,00 € |
2.000 € | 1.495,54 € | 29,17 € | 350,00 € |
1.750 € | 1.367,43 € | 26,76 € | 321,14 € |
1.500 € | 1.221,40 € | 17,03 € | 204,32 € |
1.200 € | 1.018,56 € | 0,00 € | 400,00 € |
* Netto-Einkommen vor Steuerreform | ** Ersparnis ab September (nach Reform)
Personen mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von mehr als 1.804 Euro profitieren von der maximalen Ersparnis von 29,17 Euro pro Monat. Jährlich ergibt das eine Gesamtersparnis von 350 Euro. Darunter wird die Ersparnis je Einkommen progressiv berechnet. Personen, die 1.255 Euro pro Monat brutto oder weniger verdienen, können von der maximalen Negativsteuer von 400 Euro (bisher 300 Euro) profitieren. Sie erhalten monatlich keine Steuerersparnis, erhalten jedoch jährlich eine höhere SV-Rückerstattung.
Kleinunternehmerregelung:
Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Kleinunternehmer mit weniger als 35.000 Euro Umsatz sind damit von der Umsatzsteuer befreit. In der Einkommensteuer wird zudem eine neue Pauschalierung für Umsätze unter 35.000 Euro geschaffen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 400 Euro auf 800 Euro erhöht. Danach soll sie schrittweise auf bis zu 1.000 Euro angehoben werden. Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (Computer / PC, Notebooks, Smartphones, ...) können also sofort in der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung abgeschrieben werden.
Verkehrsabsetzbetrag:
Der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer wird mit einem Zuschlag von 300 Euro bedacht, sofern das Einkommen im Kalenderjahr nicht höher ist, als 15.500 Euro. Zwischen einem Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro pro Jahr schleift sich dieser Betrag auf 0 Euro ein.
Sozialversicherungsbonus:
Der Sozialversicherungsbonus - also eine SV-Rückerstattung - wird für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen eingeführt. Arbeitnehmer mit geringen Einkommen können bis zu 300 Euro an SV-Bonus erhalten, Pensionisten sogar 430 Euro. Bei Unternehmern und Bauern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro pro Jahr betragen.
Unabhängig vom Einkommen wird für sie die Senkung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge mit auf 0,85 Prozent gelten. Für Arbeitnehmer und Pensionisten gilt diese Regelung zwar bereits ab 2020, sie kann jedoch erst ab 2021 rückwirkend ausbezahlt werden. Damit werden alljene Einkommen entlastet, die über der Geringfügigkeitsgrenze und unter 22.600 Euro jährlich liegen.
Pensionserhöhung:
Pensionen bis 1.111 Euro brutto pro Monat werden um insgesamt 3,6 Prozent erhöht. Für Pensionisten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 1.111 Euro schleift sich die Pensionsanpassung und -Erhöhung bis zur Höhe von 2.500 Euro auf den Inflationswert von 1,8 Prozentpunkte ein. Der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8 Prozent wird auch auf alle übrigen Pensionen entfallen.
Pensionisten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.220 Euro oder mehr erhalten eine Deckelung der Anpassung von 94 Euro. Zusätzlich zur Pensionserhöhung wurde auch die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben. Ab 2020 beträgt diese 1.472 Euro statt bisher 1.398,97 Euro.
NoVA:
Die Normverbrauchsabgabe wird durch eine neue Regelung für emissionsarme KFZ begünstigt. Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen werden künftig mit einem Malusbetrag schlechtergestellt. Die NoVA wird dabei an den CO2-Wert aus dem WLTP-Verfahren angepasst.
Die Neuregelung der NoVA bringt auch viel Kritik mit sich. Der WWF Österreich etwa sieht die Änderung der Normverbrauchsabgabe als "zu kurz gedacht".
"Als Anreiz und zur sozialen Abfederung schlagen wir daher zum Beispiel für alle Haushalte einen Klimabonus vor, der aus einer sozial und wirtschaftlich gerechten CO2-Bepreisung finanziert wird", teilte Mag. Volker Hollenstein (WWF) auf exklusiver Anfrage von Finanz.at mit. "Neben einer jährlichen Klimaschutz-Milliarde braucht es dafür vor allem eine umfassende öko-soziale Steuerreform."
Motorbezogene Versicherungssteuer:
Auch die motorbezogene Versicherungssteuer - kurz KFZ-Steuer genannt - wird an den CO2-Wert des Fahrzeugs angepasst. CO2-ärmere PKW und Motorräder sollen so steuerlich begünstigt werden.
Umsatzsteuer auf E-Books:
Im Steuerreformgesetz 2020 ist ebenfalls die Senkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 10 Prozent beschlossen und geregelt.
Erneuerbare Energie:
Die Steuern für die Erzeugung von umweltfreundlichem Ökostrom durch Photovoltaik-Anlagen, Biogas oder Wasserstoff werden für private Haushalte begünstigt.
Pflegeregress:
Die Bundesländer erhalten einen vollständigen Kostenersatz durch den Bund für die Abschaffung des Pflegeregresses. Dieser Kostenersatz gilt für die Jahre 2019 und 2020.
Steuererhöhungen
Neben den Entlastungen gibt es im Zuge der Steuerreform ab 2020 auf Erhöhungen:
Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe:
Die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro fällt ab 2020. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.
Tabaksteuer:
Die Tabaksteuer wird ab Januar 2020 ebenfalls neuerlich erhöht.
Online-Werbeabgabe:
Eine Online-Werbeabgabe wird gelten, die dem Staat jährlich rund 30 Millionen Euro einbringen soll.
Reformen und Änderungen der Steuergesetze
Insgesamt sind folgende Steuergesetze von der Reform betroffen:
- Einkommensteuergesetzes 1988
- Körperschaftsteuergesetzes 1988
- Umgründungssteuergesetzes
- Umsatzsteuergesetzes 1994
- Gebühren gesetzes 1957
- Grunderwerbsteuergesetzes 1987
- Versicherungssteuergesetzes 1953
- Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992
- Elektrizitätsabgabegesetzes
- Erdgas abgabegesetzes
- Energieabgabenvergütungsgesetzes
- Normverbrauchsabgabegesetzes 1991
- Kommunalsteuer gesetzes 1993
- Änderung der Bundesabgabenordnung
- Bundesfinanzgericht sgesetzes
- EU-Amtshilfegesetzes
- Amtshilfe-Durchführungsgesetzes
- Alkoholsteuergesetzes
- Biersteuergesetzes 1995
- Tabaksteuergesetzes 1995
- Mineralölsteuer gesetzes 1995
- Tabakmonopolgesetzes 1996
- Punzierungsgesetzes 2000
- Wohnbauförderung sbeitragsgesetzes 2018
Gegenfinanzierungen
Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen beträgt derzeit rund 414 Millionen Euro für die sogenannte "Entlastungs-Milliarde". Durch die Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe, die bisher für Käufe unter 22 Euro nicht angefallen war, können etwa 150 Millionen Euro refinanziert werden.
Die Erhöhung der Tabaksteuer ab 2020 bringt weitere 26 Millionen Euro, die neue Werbeabgabe auf Online-Werbung weitere 30 Millionen Euro pro Jahr.
Noch nicht umgesetzt wurden bisher die geplanten Maßnahmen zur Neuregelung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (KÖSt.). Diese könnten - sofern sich die möglichen Koalitionspartner ÖVP und Grüne einig werden - im Regierungsübereinkommen beschlossen und dem Nationalrat vorgelegt werden.
Neuregelung der Finanzverwaltung
Seit 01. Juli 2020 soll auch die beschlossene Neuregelung der österreichischen Finanzverwaltung in Kraft treten. Diese sieht eine Konsolidierung der Aufgaben der Finanzämter auf zwei Abgabebehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vor.
Die 40 Finanzämter werden durch zwei bundesweiten Behörden, das " Finanzamt Österreich" und das "Finanzamt für Großbetriebe", ersetzt.
Zudem werden die aktuell neun bestehenden Zollämter zum gemeinsamen "Zollamt Österreich" zusammengefasst. Auch die Aufgaben der Steuerfahndung, der Finanzpolizei und der Finanzstrafbehörde werden ab 2020 in einem "Amt für Betrugsbekämpfung" zusammengeschlossen.
Steuerreform 2018
Die Steuerreform der Bundesregierung unter ÖVP und FPÖ setzte eine Steuerreform um, die mit 2020 in Kraft getreten ist. Das Jahressteuergesetz 2018 wurde im Parlament beschlossen:
Familienbonus Plus
Wenn man so will, ist der Familienbonus Plus das Herzstück der Reform, die im Zuge des Jahressteuergesetz 2018 übermittelt wurde. Damit sollen 1,6 Millionen Kinder bzw. rund 950.000 Familien durch steuerliche Entlastung profitieren. Es wird nämlich ab Anfang des Jahres 2019 für Familien möglich, einen Absetzbetrag von jährlich bis zu 1.500 Euro pro Kind zu erhalten, welche direkt von der Einkommensteuer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder der Steuererklärung abgezogen werden.
Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr überschreiten, kann eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Euro pro Jahr und Kind erhalten werden. Genauere Regelungen rund um den Familienbonus sind dem Artikel über diesen zu entnehmen.
Steuererleichterung für landwirtschaftliche Versicherungen
Ebenso wird im Zuge der Steuerreform eine Erleichterung in Bezug auf Steuern für landwirtschaftliche Versicherungen vorgesehen. So soll die Versicherungssteuer für alle Elementarrisikoversicherungen einheitlich gestaltet werden. Eine Herabsetzung ist die Folge. Die Versicherungssteuer soll künftig nur noch 0,2 Promille der Versicherungssumme betragen – bisher war es der Fall, dass bei Versicherungen (bis auf die Hagelversicherung) 11% vom (Versicherungs-)Entgelt abzuführen waren. Das Finanzministerium rechnet damit von einer Einnahmeneinbuße von 5 Millionen Euro pro Jahr.
Besteuerungen von Gewinnen ausländischer Tochtergesellschaften
Ferner ist eine höhere Steuerbelastung von ausländischen Tochtergesellschaften vorgesehen. Diese unterliegen nämlich zukünftig der österreichischen Körperschaftsteuer – wenn diese nicht an die österreichischen Mutterkonzerne ausschütten. Dies ist ebenso eine Maßnahme zur Bekämpfung von Betrug. Durch diese erhöhte Steuerbelastung erwartet man Einnahmen von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr.
Außerdem wird mit der Hinzurechnungsbesteuerung für schädliche Einkunftskategorien ein weiterer Schritt gesetzt. Nicht ausgeschüttete Passiveinkünfte einer ausländischen, niedrigbesteuerten Gesellschaft werden in Zukunft dem Mutterkonzern, welcher in Österreich ansässig ist, angerechnet.
Grunderwerbsteuer
Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer soll im Zuge der Steuerreform auch eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Grundstücke sind nur dann zum Vermögen einer Gesellschaft gezählt werden, wenn sie bereits bei der Erwerbung der Grunderwerbsteuer unterlegen sind. Finanziell soll diese Umstellung keine sonderlichen Auswirkungen haben. Eine weitere Änderung ist im Bereich der Schenkung auf den Todesfall zwischen Ehepartner vorgesehen. Hier soll die Möglichkeit einer Befreiung geschaffen werden, wenn die Immobilie dem Erwerber zum Zeitpunkt des Todes als Hauptwohnsitze gedient hat und die Wohnfläche der Immobilie eine Fläche von 150 Quadratmeter nicht überschreitet.
Horizontal Monitoring
Darunter versteht man im Allgemeinen, dass die Möglichkeit einer begleiteten Kontrolle eingeführt wird. Mit anderen Worten bedeutet dies den Austausch zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung – steuerliche Großprüfungen werden damit weitgehend vermieden. Eine in der Regel nachträgliche Prüfungen durch das Finanzamt wird so durch ein Kontrollsystem, welches in Zusammenarbeit von Unternehmern und durch einen Wirtschaftsprüfer überprüftes Kontrollsystem ersetzt. Dies bedeutet aber wiederum, dass höhere Offenlegungsplichten vorherrschen.
Die Regierung erhofft bzw. erwartet sich laut eigenen Angaben durch diese Änderung einige Vorteile, wie etwa keine Ressourcenbündelung, eine bessere Nachvollziehbarkeit auf Grund von kürzeren Zeitspannen oder die Vermeidung von kumulierten Nachzahlungsbeträgen. Diese Kontrolle kann jedes Unternehmen beantragen, welches innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Euro überschreitet. Steuerrechtliche Unbescholtenheit und eine Buchführung sind ebenso Voraussetzung hierfür.
Verbindliche Rechtsauskünfte
Mehr Rechtssicherheit soll durch die Ausweitung des sogenannten Advanced Ruling geschaffen werden. So gelangen Unternehmen in gewissen Steuerangelegenheiten an die Möglichkeit, verbindliche Rechtsauskünfte im Voraus zu erhalten. Derzeit ist dies nämlich nur für Unternehmensgruppen, Umgründungen und aber auch Verrechnungspreise möglich. Im Zuge der Änderung wird dies nun auf die Fragen der Umsatzsteuer und des internationalen Steuerrechts ausgeweitet.
Sonstiges
Es gibt auch zahlreiche, weitere Änderungen – diese sind aber finanziell weitgehend unbedeutend. Darunter fällt etwa die 10%ige Abzugssteuer für die Einräumung von Leitungsrechten oder aber auch, dass die Bürgschaftserklärungsgebühr entfällt, so wie einiges mehr.
Zustätzlich wurde unter anderem die Kleinunternehmerregelung erneuert, die NoVA neu berechnet und viele weitere Maßnahmen umgesetzt. Alle Maßnahmen im Detail finden sich im Artikel "Steuerreform 2020 - Diese neuen Regelungen sind jetzt in Kraft".
Häufige Fragen und Antworten
Welche Entlastungen wird es geben?
Im Zuge der Steuerreform werden die ersten drei Steuerstufen von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Damit sollen vor allem niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden.
Was ist das Ziel der Steuerreform?
Neben der Entlastung der geringen und mittleren Einkommen, liegt die Ökologisierung des Steuersystems bis 2022 im Fokus der Reform.
Wann tritt die Steuerreform in Kraft?
Teile der Steuerreform (etwa die Senkung der ersten Stufe der Lohnsteuer von 25 auf 20 Prozent) werden bereits 2020 rückwirkend mit 01. Januar eingeführt. Die restlichen Regelungen sollen 2021 und 2022 folgen.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Weltweite Steuerreform 2021: Mindeststeuer für Konzerne und Digitalsteuer geplant
Die führenden Wirtschaftsstaaten (G20) arbeiten an einer globalen Steuerreform, die bis Sommer 2021 ausverhandelt sein soll. Umgesetzt werden sollen unter anderem eine Mindeststeuer für internationale Konzerne und eine Digitalsteuer für Internetriesen, wie Amazon, Google und Co.
Neue Maßnahmen: Was sich jetzt steuerlich in Österreich ändert
Erhöhung der Mindestsicherung, einmaliger Kinderbonus, NoVA und mehr: 2021 treten neue Regelungen der Steuerreform in Kraft, die Steuersenkungen und -Erhöhungen bringen. Zusätzlich werden Gehälter, Löhne und Pensionen erhöht.
Steuerreform: Diese Entlastungen und Lohnsteuersenkungen kommen
Bereits 2020 wurde die erste Stufe der Lohnsteuertabelle von 25 auf 20 Prozent reduziert. Bis 2022 sollen die weiteren Tarifstufen ebenfalls gesenkt werden. Derzeit liegt der Fokus der Regierung auf der Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise - die Steuerreform soll dennoch planmäßig umgesetzt werden.
Steuerreform: Viele Familien profitieren nicht von Steuersenkung
Viele Familien spüren keine steuerliche Entlastung durch die Lohnsteuersenkung. Grund dafür ist, dass sich bei niedrigerer Steuerlast auch die Höhe des Familienbonus reduziert. Somit werden diese Eltern mit kleinen Einkommen nicht, wie ursprünglich geplant, entlastet.
Steuerreform: Senkung der Lohnsteuer kommt trotz Budget-Defizit
Die Budgetrede am Mittwoch im Nationalrat verspricht weitere Aufstockungen zur Corona-Hilfe. Zudem soll an der Steuerreform bis 2022 festgehalten werden.
Budget 2021: Versprechen auf Steuersenkungen wackelt
Die Covid-19-Krise reißt ein Loch von 21 Milliarden Euro in das Budget 2021. Am Mittwoch wird Finanzminister Blümel das Budget vorstellen. Dabei könnten die versprochene Steuerreform und die darin enthaltenen Steuersenkungen wackeln.
Steuerreform: Das soll 2021 noch umgesetzt werden
Die Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung sieht eine Ökologisierung des Steuersystems vor. Umgesetzt werden sollen alle Maßnahmen bis spätestens 2022. Bereits im nächsten Jahr kommen neue Steuersenkungen auf die Österreicher zu.
September-Gehalt: 200 Euro mehr Netto für alle
Im September wird die Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent für alle Steuerzahler automatisch rückwirkend fällig. Jeder Steuerzahler in Österreich erhält damit im September einmalig mehr Nettogehalt. Die Rückzahlung beläuft sich im Durchschnitt auf rund 200 Euro.
350 Euro mehr Netto vom Brutto - Lohnsteuersenkung tritt in Kraft
Ab September tritt die Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent rückwirkend bis 01. Januar in Kraft. Diese Maßnahme der Steuerreform bringt bis zu 350 Euro mehr Nettogehalt jährlich.
Mehr Netto ab September: So viel Ersparnis bringt die Steuerreform
Ab September wird die Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent im Zuge der Steuerreform wirksam. Das bringt für alle Steuerzahler mehr Netto vom Brutto. Auch die Negativsteuer wird erhöht.