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Im Rahmen des Doppelbudgets hat die Bundesregierung beschlossen, den Großteil der Pensionen 2027 um 2,95 Prozent anzuheben. Lediglich Bezieher der Ausgleichszulage erhalten die volle Inflationsanpassung von derzeit angenommenen 3,3 Prozent. Pensionen oberhalb von 6.930 Euro brutto pro Monat werden stattdessen um einen Fixbetrag von 204,44 Euro erhöht.
Der Pensionsrechner für 2027 von Finanz.at zeigt schon jetzt, wie hoch die Brutto-Pension ab kommendem Jahr ausfallen wird. Wichtig: Die steuerliche Entlastung (Kalte Progression) für das Jahr 2027 wurde noch nicht veröffentlicht, weshalb die neue Netto-Pension ab kommendem Jahr noch nicht final berechnet werden kann.
Inflation könnte über 3,3 Prozent liegen
Die Berechnungen der Regierung basieren auf einer maßgeblichen Inflationsrate von 3,3 Prozent. Nach den bisher veröffentlichten Inflationsdaten deutet jedoch vieles darauf hin, dass dieser Wert am Ende höher ausfallen könnte. Da für die Berechnung der Pensionserhöhung noch die Werte für Juni und Juli fehlen, erscheint derzeit eine Teuerung zwischen 3,4 und 3,5 Prozent durchaus möglich.
Steigt die Inflation tatsächlich stärker als erwartet, wächst auch die Lücke zwischen Pensionserhöhung und Preisentwicklung.
Kaufkraftverluste würden zunehmen
Selbst Bezieher der Ausgleichszulage, die nach aktuellem Stand den vollen Inflationsausgleich erhalten sollen, wären bei einer höheren Teuerung erstmals von einem realen Kaufkraftverlust betroffen. Bei einer Inflationsrate von 3,4 Prozent würde sich dieser auf rund 17 Euro pro Jahr belaufen, bei 3,5 Prozent bereits auf etwa 34 Euro.
Auch Durchschnittspensionisten müssten mit höheren Einbußen rechnen. Bei einer durchschnittlichen Frauenpension von rund 1.705 Euro beträgt der jährliche Nettoverlust nach bisherigen Berechnungen rund 64 Euro, sofern die Inflation 3,3 Prozent erreicht. Steigt sie auf 3,4 beziehungsweise 3,5 Prozent, erhöht sich der Verlust auf etwa 83 beziehungsweise 101 Euro.
Bei der durchschnittlichen Männerpension von rund 2.435 Euro ergibt sich ein ähnliches Bild. Während der Kaufkraftverlust bei einer Inflation von 3,3 Prozent rund 72 Euro pro Jahr beträgt, würde er bei 3,4 Prozent auf etwa 93 Euro und bei 3,5 Prozent auf rund 114 Euro steigen.
Dass die Verluste je nach Pensionshöhe unterschiedlich ausfallen und nicht gleichmäßig ansteigen, hängt unter anderem mit steuerlichen Effekten wie dem Pensionistenabsetzbetrag zusammen.
Weitere Belastung im November
Zusätzlich zur unter der Inflation liegenden Pensionserhöhung kommt auf viele Pensionisten heuer noch eine weitere finanzielle Belastung zu. Erstmals müssen auch Pensionisten die e-Card-Gebühr entrichten. Finanz.at hat berichtet.
Nach Angaben der Pensionsversicherungsanstalt wird das Serviceentgelt voraussichtlich mit der Pension für November 2026 eingehoben. Die Gebühr beträgt heuer 26,85 Euro und betrifft den Großteil der mehr als zwei Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich. Ausgenommen bleiben Bezieher einer Ausgleichszulage.
Sollte sich die Inflationsprognose in den kommenden Monaten weiter nach oben entwickeln, könnten die tatsächlichen Kaufkraftverluste 2027 daher höher ausfallen als bei der Budgetplanung angenommen.

