Geringfügigkeit sinkt - Geringerer Zuverdienst bringt Rückgang bei AMS

Aufgrund der neuen Zuverdienst-Regeln beim AMS sinkt die Zahl der in Geringfügigkeit beschäftigten Personen deutlich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

28.06.2026, 07:30 Uhr von
Arbeitslosengeld
Bildquelle: Finanz.at / APA (Montage) / Arbeitslosengeld

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Die neue Regelung zur Geringfügigkeit zeigt bereits Wirkung – und zwar schneller als erwartet. In Kärnten meldet das Arbeitsmarktservice einen deutlichen Rückgang bei geringfügigen Jobs von Arbeitslosen. Finanz.at hat berichtet.

Konkret geht es um eine gesetzliche Änderung, die den Zuverdienst stark einschränkt. Während es früher üblich war, dass Arbeitslose nebenbei geringfügig arbeiten und so ihr Einkommen aufbessern, ist das jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich. Betroffen sind vor allem jene, die weder über 50 Jahre alt noch als beeinträchtigt eingestuft sind. Für diese Gruppen bleibt der Zuverdienst weiterhin erlaubt, für alle anderen ist damit Schluss.

Zahlen um rund ein Drittel gesunken

Die Auswirkungen sind klar messbar. Laut dem Arbeitsmarktservice Österreich ist die Zahl der Arbeitslosen mit geringfügiger Beschäftigung in Kärnten innerhalb eines Jahres um rund ein Drittel gesunken. Das berichtet u.a. die Kleine Zeitung. Ende Jänner 2026 waren es nur noch 711 Personen, während es ein Jahr zuvor noch über 1.000 waren.

Interessant ist, was stattdessen passiert: Ein Teil der Betroffenen wechselt tatsächlich in reguläre Beschäftigung. Das bedeutet konkret mehr Teilzeit- oder sogar Vollzeitjobs. Allerdings ist die Entwicklung nicht eindeutig positiv. Es gab deutlich mehr Abmeldungen aus der Geringfügigkeit als tatsächliche Umwandlungen in vollversicherte Jobs. Das heißt: Einige verlieren den Zuverdienst, ohne unmittelbar eine echte Beschäftigung zu bekommen.

Das Gesetz selbst ist komplex ausgestaltet. Geringfügige Tätigkeiten, die nicht mehr erlaubt sind, mussten bis spätestens 31. Jänner 2026 beendet werden. Für bestimmte Gruppen gibt es Übergangsfristen, etwa für Langzeitarbeitslose oder Menschen nach längerer Krankheit. Dauerhaft erlaubt bleibt der Zuverdienst nur für ältere Langzeitarbeitslose über 50 und für Menschen mit Behinderung. Finanz.at hat berichtet.

Das AMS erwartet mittelfristig, dass sich der Arbeitsmarkt dadurch verändert. Die Hoffnung dahinter ist klar: weniger „Mini-Jobs“ neben Arbeitslosigkeit und mehr echte Beschäftigungsverhältnisse. Ob das tatsächlich aufgeht, ist noch offen. Kurzfristig sieht man vor allem eines – weniger Geringfügigkeit, aber nicht automatisch mehr stabile Jobs.

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aktualisiert: 28.06.2026, 07:30 Uhr
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Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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