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Lohnsteuerausgleich
Information

Neuheiten beim Lohnsteuerausgleich

Ab Januar 2023 gelten einige neue Regelungen beim Lohnsteuerausgleich, die erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden können:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
  • Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
  • Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
  • Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
  • Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich schneller durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt erhöht werden.
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Ein Lohnsteuerausgleich ist möglich, sobald der Jahres Lohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend berechnet und jederzeit beim Finanzamt oder online durchgeführt werden. Seit Jahresbeginn wird in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt. Infomieren Sie sich über die Voraussetzungen und Durchführung des Steuerausgleiches!

Steuerausgleich beim Finanzamt durchführen

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Ihre Lohnsteuer wird berechnet, als hätten Sie das ganze Jahr über jeden Monat gleich viel verdient. Hat Ihr Einkommen jedoch geschwankt - etwa aufgrund eines Jobwechsels - zahlt sich eine Veranlagung (Lohnsteuerausgleich) in jedem Fall aus.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) erfolgt seit 2017 auch ohne Antrag und somit automatisch durch das Finanzamt. Hierzu muss kein Formular mehr eingereicht werden. Die zu viel bezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzministerium ohne Antrag auf das Konto überwiesen.

Wann erfolgt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?

Ein Lohnsteuerausgleich ohne Antrag bzw. Formular erfolgt dann automatisch, wenn in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht wurde. Außerdem erfolgt sie erst, wenn bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr durchgeführt wurde. Es müssen lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Ist eine Pflichtveranlagung vorgesehen oder sind zwei Dienstverhältnisse parallel aufrecht gewesen, kann der Steuerausgleich für dieses Jahr nicht antragslos durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Sie das Formular L1 beim Finanzamt einreichen. Lesen dazu diesen Text weiter!

Wenn Sie mit der antragslosen Veranlagung nicht einverstanden sind, können Sie den automatischen Steuerbescheid innerhalb der Frist ablehen und durch einen manuell durchgeführten Steuerausgleich ersetzen.

Arbeitnehmerveranlagung mit Antrag

Information

Wichtiger Hinweis! Berechnen Sie Ihren Lohnsteuerausgleich immer vorab unverbindlich online auf finanzonline.bmf.gv.at. Wenn sich herausstellt, dass Sie etwas nachzuzahlen haben, können Sie anschließend darauf verzichten für dieses Jahr den Steuerausgleich durchzuführen.

Hier finden Sie alle Informationen und Anleitungen, wie Sie Ihren Ausgleich online durchführen: FinanzOnline. Holen Sie sich Ihr Geld durch den Steuerausgleich vom Finanzamt zurück!

Man kann 2022 also den Lohnsteuerausgleich für 2021, 2020, 2019, 2018 und 2017 machen und sich so Steuern zurückholen und Geld sparen.

Lohnsteuertabelle nach Jahreseinkommen:

Einkommen (2022) Einkommen (2023) Steuersatz (2022) Steuersatz (2023)
bis 11.000 Euro bis 11.693 Euro 0 % 0 %
bis 18.000 Euro bis 19.134 Euro 20 % 20 %
bis 31.000 Euro bis 32.075 Euro 32,5 % 30 %
bis 60.000 Euro bis 62.080 Euro 42 % 41 %
bis 90.000 Euro bis 93.120 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %

Weitere Informationen zur Lohnsteuertabelle finden Sie hier!

Empfehlung
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So wird der Steuerausgleich gemacht:

  • Jahreslohnzettel liegt dem Finanzamt vor.
  • Online die Summe der Rückerstattung oder Nachzahlung ausrechnen.
  • Formular online oder direkt beim Amt ausfüllen und einreichen.
  • Geld auf das Steuerkonto ausgezahlt bekommen (oder nachzahlen).

Für Selbstständige und Freiberufler kommt keine antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Frage, da sie ohnehin in die Pflichtveranlagung fallen. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung jährlich einreichen.

Steuererklärung in Österreich

Die Einkommensteuererklärung in Österreich muss von jedem Selbstständigen und Freiberufler jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Auch alljene Arbeitnehmer und Arbeiter müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Darin wird der Lohnsteuerausgleich bereits berücksichtigt.

Geld vom Finanzamt & Steuern sparen – Lohnsteuerausgleich für Arbeitnehmer

Ein Lohnsteuerausgleich lohnt sich fast immer! So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück:

Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung

Pflichtveranlagung bedeutet, dass Sie durch mehrere Bezüge dazu verpflichtet sind eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Das bedeutet, Sie müssen im Folgejahr für das vorherige Jahr einen Lohnsteuerausgleich per Pflichtantrag durchführen.

Antragsveranlagung ist im Gegensatz dazu freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einbringen und durchführen möchten.

Achtung

Machen Sie zuerst online einen Test-Antrag, um vorab zu berechnen, wie viel Geld Sie zurückbekommen oder zahlen würden. Sollten Sie mehr Geld zahlen müssen, als Sie zurückbekommen würden, sollten Sie für dieses Jahr auf die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung verzichten. So sparen Sie Geld beim Finanzamt!

Steuerausgleich so schnell wie möglich!

Sie haben fünf Jahre für einen Steuerausgleich Zeit, doch sollten Sie nicht so lange warten. Das zuständige Finanzamt und Bundesministerium für Finanzen in Österreich haben sechs Monate Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Das bedeutet, je früher Sie den Antrag zum Lohnsteuerausgleich einbringen, desto eher bekommen Sie Ihr Geld.

Für den Ausgleich der Steuer können bei der Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen angegeben und eingebracht werden. Damit wird die Steuer minimiert bzw. zurückbezahlt.

Formulare

Hier finden Sie alle notwendigen Formulare für den Steuerausgleich: Formular und Ausfüllhilfe

Welche Formulare brauche ich für den Lohnsteuerausgleich?

Für Ihren Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) benötigen Sie das Formular L1. Für weitere Absetzbeträge oder Zusatzbeträge, wie Kinder oder ähnliches, benötigen Sie unter Umstände weitere Formulare. Diese finden Sie online in Ihrem Steuerkonto oder beim Finanzamt ausliegend.

Lohnsteuerausgleich-Formular online ausfüllen oder herunterladen unter service.bmf.gv.at. Sie können Ihren Steuerausgleich auch direkt mit einem Formular online unter finanzonline.gv.at durchführen.

  • Arbeitnehmerveranlagung: Formular L1
  • Außergewöhnliche Belastungen: Formular L1ab
  • Kinderfreibeträge, Unterhalt szahlungen, Belastungen mit Kindern: Formular L1k
  • Internationale Sachverhalte: Formular L1i

Dauer der Arbeitnehmerveranlagung

Alle Informationen zur Dauer der Durchführung und Auszahlung finden Sie hier:

Wie lange hat das Finanzamt Zeit meinen Steuerausgleich zu bearbeiten?

Nach dem man den Antrag gestellt bzw. die Steuererklärung eingereicht hat, stellt man sich zurecht die Frage "Wie lange braucht das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung?" bzw. "Wie lange warte ich auf meinen Bescheid?". Alle Anträge und Bescheide, die beim Amt eingehen, werden der Reihe nach abgearbeitet. Das bedeutet, dass etwa zwischen Januar und März besonders lange Wartezeiten zu erwarten sind, da hier die meisten Anträge eingebracht werden.

Information

Wichtig: Das Finanzamt hat bis zu sechs Monate Zeit um den Antrag bzw. die Steuererklärung zu bearbeiten.

Finanz online: Lohnsteuerausgleich online machen

Sie können die Arbeitnehmerveranlagung auch online unter finanzonline.bmf.gv.at durchführen und müssen nicht extra persönlich bei Ihrem Finanzamt erscheinen.

Video: Lohnsteuerausgleich
In diesem Video findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) in Österreich.

Berechnung

So berechnen Sie die Höhe der Rückzahlung bzw. Nachzahlung beim Steuerausgleich in Österreich:

Einkommensteuer & Lohnsteuerausgleich berechnen!

Wenn Sie vorab wissen möchten, wie viel Lohnsteuer Sie pro Jahr an das Finanzamt bezahlt haben, können Sie den Einkommensteuer-Rechner und Brutto-Netto-Rechner von finanz.at verwenden.

Mit dem Einkommensteuerrechner kann die zu zahlende Einkommensteuer vorab berechnet werden.

Brutto-Netto Rechner für Ihre Lohnsteuer

Berechnen Sie jetzt Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn und die Lohnsteuer online!

Antrag zum Steuerausgleich zurückziehen

Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung kann der Antrag beim Finanzamt zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheids für Sie negativ sein sollte und es sich um einen freiwilligen Antrag handelt. Das bedeutet, wenn Sie Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen müssten, können Sie innerhalb eines Monats in Berufung gehen. Handelt es sich um einen Pflichtantrag, so müssen Sie die Einkommensteuer nachzahlen.

Jahreslohnzettel fehlt – was tun?

Ist der Jahreslohnzettel vom Arbeitgeber nicht bis Ende Februar dem Finanzamt übermittelt worden, können Sie keinen Lohnsteuerausgleich durchführen. Das kann vorkommen, wenn der Arbeitgeber beispielsweise in der Zwischenzeit Insolvent beantragt hat. In diesem Fall ist der zuständige Masseverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens dafür zuständig Ihren Jahreslohnzettel zu übermitteln.

Kommt Ihr Arbeitgeber oder der zuständige Masseverwalter dieser Pflicht nicht nach, sollten Sie zunächst den Arbeitgeber oder Masseverwalter daran erinnern. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, müssen Sie das Finanzamt darüber schriftlich informieren. Nun kann das Finanzamt die weiteren Maßnahmen ergreifen und Ihnen Ihren Lohnzettel für das genannte Jahr selbst erstellen, sodass Sie Ihren Lohnsteuerausgleich durchführen können.

Bei einem Ausgleich der Lohnsteuer wird Ihr Verdienst über das gesamte Jahr so berechnet, als hätten Sie jeden Monat gleich viel verdient. Sollten Sie innerhalb des Jahres Ihren Job / Arbeitgeber gewechselt haben oder eine Lohnerhöhung oder Gehaltserhöhung erhalten haben, wird die Steuer neu berechnet. In diesem Fall zahlt sich ein Ausgleich beim Finanzamt aus!

In der Regel erhält man durch den Steuerausgleich eine Lohnsteuergutschrift, die direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Sollten Sie neben Ihrem Arbeitnehmer-Verhältnis eine Selbstständigkeit ausüben und haben diese dem Finanzamt gemeldet, wird Ihnen die Steuergutschrift auf Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben. Sie können frei entscheiden, ob Sie die Gutschrift bis zur Einkommensteuervorauszahlung für das nächste Jahr auf Ihrem Steuerkonto lassen oder das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Lohnsteuerausgleich – was kann ich abschreiben?

Folgende Ausgaben können Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen:

Information

Die steuerlichen Absetzbeträge werden durch die Valorisierung der Sozialleistungen ab 01. Januar 2023 um 5,8 Prozent erhöht. Damit steigt die finanzielle Entlastung im Rahmen des Steuerausgleichs deutlich an.

Alle Informationen zu Freibeträgen in Österreich finden Sie hier!

Machen Sie jetzt Ihren Lohnsteuerausgleich – früher Jahresausgleich – direkt online oder begeben Sie sich persönlich zu Ihrem Finanzamt! Steuerfrei sind zudem das verrechnete Kilometergeld mit 0,42 Euro, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe.

Home-Office-Pauschale

Bis zu 300 Euro können Arbeitnehmer ab 2022 erstmals für ihre Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Der Betrag wird pauschaliert beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht. Für Möbel können ebenfalls 300 Euro abgeschrieben werden. Alle Informationen zur Home-Office-Pauschale findet man auf Finanz.at.

Rückerstattung bei Zahnspangen

Die Kosten für Zahnspangen - ob für Kinder oder erwachsende Menschen - können in der Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls eingereicht und damit rückerstattet werden. Diese Fallen dabei unter sogenannte "außergewöhnliche Belastungen". Dabei können die gesamten Kosten der Zahnspange im vergangenen Kalenderjahr berücksichtigt und geltend gemacht werden.

Lohnsteuerausgleich 2022 für fünf Jahre machen!

Spätestens im März 2022 können Sie Ihren Jahresausgleich (Steuerausgleich) beim Finanzamt für die letzten fünf Jahre durchführen. 2022 kann demnach der Steuerausgleich für 2021, 2020, 2019, 2018 und 2017 durchgeführt werden. Wenn Sie keinen Antrag einreichen, wird - wie bereits beschrieben - die antragslose Veranlagung durchgeführt.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Lohnsteuerausgleich benötigen, wenden Sie sich an einen professionellen Steuerberater bzw. -Experten oder die Arbeiterkammer Österreich.

Auf FinanzOnline können Sie den Lohnsteuerausgleich direkt online durchführen. Beantragen Sie Ihre Zugangsdaten zum Login unter finanzonline.bmf.gv.at.


Tipps zum Lohnsteuerausgleich: Was bedeutet Arbeitnehmerveranlagung?

Definition: Arbeitnehmerveranlagung (kurz ANV) bezeichnet die Durchführung eines Steuerausgleichs in Österreich beim Finanzamt. Mittels Formular können Absetzbeträge und Freibeträge geltend gemacht werden, wodurch sich die Lohnsteuer für das veranlagte Jahr je Arbeitnehmer verändert (reduziert oder erhöht).

Viele Parteien haben immer wieder in ihrem Wahlprogramm eine Steuersenkung als Versprechen an die Wähler. Meist sind das jedoch nur leere Wahlprogramm-Versprechen, die man auf der Parteiwebsite findet. Die letzte Steuerreform fand im Januar 2016 statt.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie kann ich den Lohnsteuerausgleich durchführen?

Die Arbeitnehmerveranlagung wird in Österreich automatisch für jeden Arbeitnehmer durchgeführt. Besteht eine Pflichtveranlagung für den Arbeitnehmer, so muss der Lohnsteuerausgleich selbst manuell eingereicht werden. Das kann mittels Formular L1 und Zusatz beim Finanzamt oder über FinanzOnline durchgeführt werden.

Lohnsteuerausgleich – was kann ich abschreiben?

Unter anderem können folgende Aufwände können abgesetzt werden: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag - Kinderzuschlag, Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale , Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung, Freibeträge für Werbungskosten, Freibeträge für Sonderausgaben, Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge für Amtsbescheinigungen und Opferausweise oder Spenden.

Wo findet man die Formulare für den Steuerausgleich?

Das Formular L1 und alle zusätzlichen Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung findet man direkt beim jeweiligen Finanzamt oder im Internet auf FinanzOnline. Alle Informationen dazu findet man auf Finanz.at.

Jahreslohnzettel fehlt – was tun?

Kommt Ihr Arbeitgeber oder der zuständige Masseverwalter dieser Pflicht nicht nach, sollten Sie zunächst den Arbeitgeber oder Masseverwalter daran erinnern. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, müssen Sie das Finanzamt darüber schriftlich informieren.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Das ist beim automatischen Steuerausgleich zu beachten

Seit 01. Juli werden in Österreich die sogenannten antragslosen Arbeitnehmerveranlagungen vom Finanzamt durchgeführt. Dabei verzichten jene Personen, die keine eigene Erklärung einbringen, auf viel Geld. Alle wichtigen Fragen und Antworten zum automatischen Steuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

Rückerstattung: 1,8 Mio. Menschen verzichten auf hunderte Euro

Fast zwei Millionen Menschen in Österreich verzichten jährlich auf knapp 450 Euro. Konkret geht es dabei um eine Steuerrückerstattung durch die Arbeitnehmerveranlagung, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat. Nun endet eine wichtige Frist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um sich das Geld vom Finanzamt abholen zu können.

Schnell sein! - Wer bald 450 Euro an Steuergutschrift verliert

Immer noch verzichten viele ArbeitnehmerInnen in Österreich darauf, ihren Steuerausgleich selbst einzureichen. Dabei verlieren sie beim automatischen Lohnsteuerausgleich ab Juli fast 450 Euro an Steuergutschrift. Alle Details dazu findet man exklusiv hier auf Finanz.at.

Wichtige Frist: Wer den Steuerausgleich jetzt abgeben muss

Der Steuerausgleich für das Jahr 2022 bringt vielen ArbeitnehmerInnen eine deutlich höhere Steuerrückerstattung aufgrund höherer Absetzbeträge. Mehrere Millionen Anträge wurden bereits an das Finanzamt übermittelt. Für viele Menschen ist die Veranlagung jedoch nicht freiwillig. Sie müssen bis Ende Juni ihren Antrag verpflichtend einreichen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

'Steuerausgleich in 8 Minuten': Neue Steuer-App überzeugt bei TV-Show

Das Wiener Jungunternehmen Taxefy konnte mit seiner neuen Steuer-App bei der Startup-TV-Show auf Puls4 die gesamte Jury überzeugen. Ein Millionen-Angebot war die Folge. Die App verspricht den Steuerausgleich in wenigen Minuten via Smartphone einreichen zu können und dabei eine höhere Steuerrückerstattung zu erreichen. Alle Details findet man auf Finanz.at.

Steuerausgleich - Diese Personen erhalten bald viel Geld zurück

Millionen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dürfen sich in den nächsten Wochen über saftige Rückzahlungen freuen. Alleine im Februar wurden fast eine Million Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt. Durchschnittlich erhalten diese Personen um 437 Euro höhere Auszahlungen als jene mit antragslosem Steuerausgleich ab Juli. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Warum der Steuerausgleich heuer länger dauern könnte

Viele ArbeitnehmerInnen und PensionstInnen warten bereits auf die Bearbeitung ihres Lohnsteuerausgleichs und die Rückerstattung der zu viel bezahlten Lohnsteuer. Für das Jahr 2022 winkt heuer sogar deutlich mehr Geld als in den Jahren zuvor. Dabei dürfte es aufgrund diverser Probleme und Verzögerungen in manchen Fällen wieder zu längeren Wartezeiten kommen. Alle Details dazu findet man auf Finanz.at.

Nach Problem mit Jahreslohnzettel - Steuerausgleich bald für alle möglich

Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen warten weiterhin auf ihre Möglichkeit, den Steuerausgleich für 2022 durchführen zu können. Dabei ist heuer deutlich mehr Geld vom Finanzamt zu erwarten als in den Jahren zuvor. Derzeit gibt es aber noch Probleme mit der Übermittlung der Jahreslohnzettel, die als Voraussetzung für den Lohnsteuerausgleich gelten. Dieses Problem soll nun gelöst werden. Alle Details dazu findet man auf Finanz.at.

500 Euro mehr aufs Konto - Das muss man jetzt beantragen

Der März ist traditionell der Monat der Arbeitnehmerveranlagung. Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler holen sich durch ihren Lohnsteuerausgleich mehrere Hundert Euro zurück. Dabei erhält man heuer fast 500 Euro mehr aufs Konto überwiesen - aber nur, wenn man jetzt tätig wird. Die durchschnittliche Höhe wird durch die neuen Absetzbeträge auf fast 800 Euro ansteigen. Alle Details dazu findet man auf Finanz.at.

Viele Jahreslohnzettel fehlen: Steuerausgleich nicht möglich - Was tun?

Grundsätzlich müssen die Jahreslohnzettel bis Ende Februar an das Finanzamt übermittelt werden. Erst dann ist der Steuerausgleich für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen möglich. In vielen Fällen kommt es jedoch zu einer Verzögerung. Was man jetzt tun kann und weitere Details findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 06.03.2023, 09:29 Uhr