Alle Informationen und Regelungen zur Geringfügigkeit in Österreich und der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze:
- Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze?
- Welche Ansprüche gelten für Arbeitnehmer?
- Wie viel darf man bei geringfügiger Beschäftigung verdienen?
Eine sogenannte geringfügige Beschäftigung gilt, wenn das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro (Stand 2023) nicht überschreitet. Ab 2024 wird dieser Betrag auf 518,44 Euro erhöht. Grund dafür ist die jährliche Aufwertungszahl, die 2024 bei 1,035 liegt.

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Der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) beträgt 2022 insgesamt 728,78 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze 2023
Alle Angaben sind ohne Gewähr auf ihre Richtigkeit!

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Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen:
Jahr | Einkommen pro Arbeitstag | Einkommen pro Monat |
---|---|---|
2024 | - | 518,44 Euro |
2023 | - | 500,91 Euro |
2022 | - | 485,85 Euro |
2021 | - | 475,86 Euro |
2020 | - | 460,66 Euro |
2019 | - | 446,81 Euro |
2018 | - | 438,05 Euro |
2017 | - | 425,70 Euro |
2016 | 31,92 Euro | 415,72 Euro |
2015 | 31,17 Euro | 405,98 Euro |
2014 | 30,35 Euro | 395,31 Euro |
2013 | 29,70 Euro | 386,80 Euro |
2012 | 28,89 Euro | 376,26 Euro |
2011 | 28,72 Euro | 374,02 Euro |
2010 | 28,13 Euro | 366,33 Euro |
2009 | 27,47 Euro | 357,74 Euro |
Seit Anfang 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr. Zudem ist die monatliche Einkommensgrenze auf 500,91 Euro (Stand 2023) gestiegen.
Geringfügige Beschäftigung in Österreich
Bei einer geringfügigen Arbeit ist das Bruttogehalt gleich dem Nettogehalt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss.
Mit Ausnahme der Kündigungsregelung gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Bestimmungen und Regelungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer. So haben geringfügige Arbeitnehmer ebenso Ansprüche auf Pflegefreistellungen, Urlaub und Abfertigungen. Ebenso gelten, je Kollektivvertrag, auch dieselben Regelungen für Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld). Diese Sonderzahlungen werden nicht für die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze verwendet.
Die Arbeitnehmer haben demnach ebenso einen Urlaubsanspruch auf fünf bzw. sechs Wochen pro Jahr, wie jeder andere Dienstnehmer. Eine Ausnahme bilden freie Dienstnehmer, da hierfür andere Regelungen gelten.
Arbeitszeiten
Bezüglich der Arbeitszeiten sollten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Regelungen in schriftlicher Form getroffen werden, um Beweisprobleme in Zukunft vermeiden zu können. Seit Januar 2008 dürfen die Arbeitszeiten nur in schriftlicher Form von beiden Seiten verändert werden. Eine einseitige Änderung der Arbeitszeit ist nicht erlaubt.
Sozialversicherung bei Geringfügigkeit
Das müssen Sie über die Sozialversicherung bzw. andere Versicherungen im Rahmen der Geringfügigkeit wissen!
Unfallversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Obwohl bei geringfügiger Beschäftigung keine Abgabe der Sozialversicherung zu leisten ist, sind die Arbeitnehmer dennoch unfallversichert. Die Beschäftigung muss dafür lediglich der zuständigen Krankenversicherung gemeldet werden. Die Unfallversicherung gilt ab diesem Zeitpunkt trotz der Geringfügigkeitsgrenze und dem Wegfallen der Sozialversicherung.
Pensions- und Krankenversicherung
Die Pensions- und Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte wird nicht automatisch bezahlt. Daher wird empfohlen, dass die Arbeitnehmer eine Selbstversicherung vornehmen. Dazu sollten sie einen Antrag beim Krankenversicherungsträger stellen. Der Beitrag wird monatlich eingezahlt.
Sind mehrere geringfügige Arbeitsverhältnisse aufrecht, die in Summe aller Entgelte die Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro (Stand 2020) überschreiten, ist man auch in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, dass vom gesamten Einkommen der Beschäftigungen die Beiträge zu entrichten sind.
Beitragspflichtig ist ebenso jener Arbeitnehmer, der neben der geringfügigen Anstellung auch ein vollversichertes Arbeitsverhältnis aufrecht hält.
Änderungen seit Januar 2017
Seit Januar 2017 gelten zur Bemessung der Geringfügigkeit neue Regelungen. Die tägliche Grenze von zuvor 31,92 Euro wurde aufgehoben. Es gelten seither keine Grenzen mehr für den Verdienst pro Arbeitstag.
Die Rechte und Regelungen bezüglich der Sozialversicherung, Unfallversicherung und Kranken- bzw. Pensionsversicherung blieben von der Änderung unberührt.
Weitere Informationen zur Geringfügigkeitsgrenze und der geringfügigen Beschäftigung finden Sie online auf der Webseite des Finanzministeriums.
Weitere Informationen zum Thema "Gehalt":
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 460,66 Euro. Alle monatlichen Brutto-Einkommen unterhalb dieser Grenze gelten als geringfügige Beschäftigung.
Ist man bei Geringfügigkeit versichert?
Obwohl bei Geringfügigkeit keine Sozialversicherungbeträge an die SVA zu bezahlen sind, ist man als Arbeitnehmer dennoch unfallversichert. Dafür muss das Arbeitsverhältnis der Krankenversicherung gemeldet werden.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Neue Grenzwerte ab 2024: Geringfügigkeit und SV-Beiträge steigen an
Die Aufwertungszahl für 2024 lässt diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Sie beträgt für das kommende Jahr 1,035. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung und Grenzbeträge zur Arbeitslosenversicherung. Die neuen Beträge findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.
Neue Grenzwerte - Erstmals über 500 Euro für geringfügig Beschäftigte
Die Aufwertungszahl für 2023 lässt diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Sie beträgt für das kommende Jahr 1,031. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung und Grenzbeträge zur Arbeitslosenversicherung. Alle neuen Beträge findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.
Neue Geringfügigkeitsgrenze - Das ändert sich für geringfügig Beschäftigte in Österreich
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2022 wurde offiziell kundgemacht und beträgt 1,021. Damit steigt auch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze in Österreich ab Januar 2022 an.
Aufwertungszahl - Neue Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2021
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2021 beträgt in Österreich 1,033 Prozent. Dadurch ergeben sich neue Werte etwa zur Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage.
Höhere Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2020
Ab 01. Januar 2020 gilt in Österreich eine höhere Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro. Grund dafür ist die Erhöhung der Aufwertungszahl, wodurch etwa auch die Höchstbeitragsgrundlage angestiegen ist.
