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Aktuell kursieren wieder vermehrt E-Mails, die angeblich vom Finanzamt bzw. BMF stammen sollen. Darin wird von einer Pfändung des Steuerkontos gesprochen, wenn man den Aufforderungen nicht nachkommt.
So heißt es in einem E-Mail etwa: "Sie haben einen offenen Betrag mit dem Vermerk ZB-89627371-3238, der trotz mehrfacher Mahnungen bislang nicht beglichen wurde. Diese Forderung ergibt sich aus einer jährlichen Abrechnungskorrektur für das Steuerjahr 2025. Frühere Guthaben bleiben hiervon unberührt." Andere Nachrichten mit ähnlichem Inhalt weisen auf eine angebliche Rückzahlung an das Finanzamt hin, die man zu leisten hat.
Sollte man den Aufforderungen nicht folgen, droht eine Pfändung: "Falls keine Zahlung erfolgt, wird am 10.03.2026 der Gerichtsvollzieher mit der vorläufigen Pfändung Ihres Hausrats beginnen." Als Betrag werden 1.200,03 Euro genannt. Doch Achtung: Diese Nachricht stammt nicht wirklich vom Finanzamt oder BMF, sondern von Betrügern, die die Daten der EmpfängerInnen abgreifen möchten. Man sollte den Aufforderungen also keinesfalls folgen!
Das Finanzamt oder andere staatliche Einrichtungen würden derartige Informationen jedoch niemals in Form einer E-Mail versenden.
BMF immer wieder von Fake-Nachrichten betroffen
Finanz.at hat berichtet immer wieder über derartige Betrugsversuche im Namen des BMF, der ÖGK oder anderen Einrichtungen. Auch das BMF warnt regelmäßig vor derartigen Phishing- und Fake-Nachrichten, die vermeintlich von FinanzOnline stammen sollen. Behörden, wie das Finanzamt, würden in einfachen E-Mails nie einen konkreten Betrag ausweisen, der zur Zahlung fällig ist oder an die Person zurückgezahlt wird.
Den Aufforderungen in diesen Nachrichten sollte man keinesfalls folgen. Es handelt sich dabei um sogenannte Phishing-Mails und keine offziellen Nachrichten des Finanzministeriums.
Wie man Phishing-Mails im Internet erkennen kann
Auch wenn die Phishing- bzw. Betrugsversuche immer besser werden, lässt sich doch recht schnell erkennen, dass es sich nicht um echte Nachrichten von offiziellen Stellen handelt:
- Der Absender der Nachricht ist nicht die offizielle Behörde (bmf.gv.at, oegk.at oder andere offizielle Domain).
- Es gibt keine korrekte, direkte Anrede oder Ähnliches und diese enthält nicht den korrekten Namen der EmpfängerInnen.
- Das Finanzamt, die ÖGK oder andere Institutionen würden niemals den exakten Betrag einer Rückerstattung oder einer offenen Forderung in der E-Mail nennen.
- Der hinterlegte Link führt nicht zu einer offiziellen Website der Behörde.
- Die Rechtschreibung des E-Mail-Textes ist fehlerhaft.
Anhand dieser Merkmale lässt sich schnell erkennen, dass die Nachricht nicht echt sein kann. Sie sollte daher umgehend gelöscht und keinen Aufforderungen gefolgt werden!

