Mehr als 1.000 Euro Gutschrift für viele noch möglich - Diese Steuervorteile gibt es jetzt

Seit Jahresbeginn kann der Steuerausgleich für das Jahr 2025 eingereicht werden und seit März müssen dafür auch die Jahreslohnzettel beim Finanzamt vorliegen. Dabei gibt es heuer viele Änderungen und Vorteile, die mehr steuerliche Entlastung und höhere Gutschriften vom Finanzamt bringen können. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

26.05.2026, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Unternehmen

Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2025 gibt es heuer wieder diverse Änderungen. Durch die erhöhten Beträge und Absetzbarkeiten steigt auch die Höhe der Steuerrückerstattung an. Pro Person sollen im Durchschnitt über 1.000 Euro möglich sein. Finanz.at hat berichtet.

Seit Jahresbeginn kann der Steuerausgleich eingereicht werden - seit Anfang März 2026 sollte die Einreichung für alle Menschen in Österreich möglich sein, da die Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegen müssen. Alle Details zu den Neuerungen und Änderungen findet man hier auf Finanz.at.

Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.

Familienbonus

Der Familienbonus Plus beträgt auch für das Jahr 2025 pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren erstmals bis zu 700 Euro.

Wichtig ist dabei, dass dieser auch bei unterjährigem Bezug bei der monatlichen Lohnverrechnung nochmals beim Steuerausgleich geltend gemacht und "aktiviert" wird.

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag für das Jahr 2025 liegt bei 24,40 Euro pro Kind. Er steht Familien zu, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe beziehen und wird ab dem dritten Kind ausbezahlt. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!

Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wurden für das Jahr 2025 erhöht. Sie betragen mindestens 601 Euro für das erste Kind. Pro weiterem Kind steigt dieser Betrag an.

Jahr 1 Kind 2 Kinder je weiteres Kind Erhöhung
2026 612 Euro 828 Euro + 273 Euro + 1,83 %
2025 601 Euro 813 Euro + 267 Euro + 5,0 %
2024 572 Euro 774 Euro + 255 Euro + 9,90 %
2023 520 Euro 704 Euro + 232 Euro + 5,20 %
2022 494 Euro 669 Euro + 220 Euro

Weitere Absetzbeträge

Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.

Absetzbetrag 2026 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 612 Euro
2. Kind: + 216 Euro
3. Kind & weitere: + 273 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 612 Euro
2. Kind: + 216 Euro
3. Kind & weitere: + 273 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Kinderabsetzbetrag 70,90 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 1.020 Euro
Erhöhter Betrag: 1.502 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.476 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro
Erhöhter Betrag: 853 Euro
Zuschlag: 804 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 38 bis 75 Euro 37 bis 73 Euro

Negativsteuer

Die Höhe der maximalen Negativsteuer (SV-Rückerstattung) steigt für ArbeitnehmerInnen ohne Pendlerpauschale auf bis zu 1.277 Euro, mit Pendlerpauschale sogar auf bis zu 1.398 Euro. Für PensionistInnen gibt es maximal 710 Euro. Anspruch darauf haben Personen, die aufgrund ihres geringen Einkommen wenig oder keine Lohnsteuer bezahlen, jedenfalls aber Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Auch heuer kann der Steuerausgleich entweder in FinanzOnline oder Papierform mittels Formular L1 und Beilagen an das Finanzamt übermittelt werden - oder durch die Nutzung einer Steuer-App. Diese stellt anhand von gezielten Fragen eine Erklärung zusammen, die letztlich elektronisch und voll-automatisch an das Finanzamt übermittelt wird. Der bekannteste österreichische Anbieter dieser Steuerausgleich-Apps ist Taxefy.

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aktualisiert: 26.05.2026, 07:00 Uhr
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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