Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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In Österreich sind sogenannte Grenzgänger nur bedingt steuerpflichtig. Für sie gelten damit einige Besonderheiten, die Arbeitgeber kennen und berücksichtigen müssen. Diese Besonderheiten betreffen vor allem die Lohnsteuer und die Lohnnebenkosten.

Lohnsteuer

Alle Regelungen und Begünstigen zur Bemessungsgrundlage und Berechnung der Lohnsteuer, sowie Lohnsteuerbefreiungen auch für Grenzgänger im Ausland gültig. Grenzgänger haben Anspruch auf Begünstigungen, wie Diäten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zuschläge für Überstunden).

Auch die Pendlerpauschale und der Pendlereuro sind für im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Grenzgänger haben ebenfalls Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag.

Nicht beansprucht werden können der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) und der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB).

Lohnnebenkosten

Für die Berechnung der Lohnnebenkosten gelten dieselben Vorschriften und Regelungen, wie für in Österreich wohnhafte Arbeitnehmer.

Vom Brutto Gehalt bzw. Bruttolohn müssen für Grenzgänger ebenfalls die Kommunalsteuer (KommSt.), der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) entrichtet werden.

Jahreslohnzettel

Der jährliche Lohnzettel (Jahreslohnzettel) wird nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres an den Arbeitnehmer übermittelt. Dafür wird die elektronische Übermittlung via ELDA verwendet.

Wichtig: Der Jahreslohnzettel muss als "Lohnzettel für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige" an den Grenzgänger zugestellt werden.

Sonderfälle: Doppelbesteuerungsabkommen

Mit den Ländern Deutschland, Liechtenstein und Italien wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschlossen. Dadurch darf vom Gehalt oder Arbeitslohn der Grenzgänger keine oder nur sehr beschränkt eine Lohnsteuer aus den jeweiligen Ländern eingehoben werden. Somit wird eine Doppelbesteuerung verhindert, da die Abgaben und Steuern bereits in Österreich entrichtet wurden.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
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Quellen:
  • Sonderfälle und Regelungen für Grenzgänger (www.wko.at)
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 13.11.2020, 07:16 Uhr