Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.

Ab 2024 werden die Absetzbeträge um die volle Inflationshöhe (9,9 Prozent) erhöht:

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):

Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:

Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 29.482 Euro nicht übersteigen. Er beträgt 953,93 Euro monatlich (Stand: 2024).

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 23.043 Euro nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.544 Euro nicht übersteigen.

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 463 Euro pro Jahr (ab 2024; zuvor 421 Euro) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 798 Euro jährlich (ab 2024; zuvor 726 Euro) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 15.030 Euro nicht übersteigen.

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Absetzbeträge mit Antrag:

Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:

(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 571,50 Euro, für das zweite Kind 774 Euro und für das dritte Kind 1.029 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 255 Euro erhöht. (Stand 2024)

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 571,50 Euro für ein Kind, 774 Euro für zwei Kinder und 1.029 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 255 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2024)

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 23,25 Euro zusätzlich pro Monat zur Verfügung. (Stand 2023)

Pendlereuro

Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 02.01.2024, 11:57 Uhr