Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.
Absetzbetrag | 2022 | 2023 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 494 Euro 2. Kind: +175 Euro 3. Kind & weitere: +220 Euro |
520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 494 Euro 2. Kind: +175 Euro 3. Kind & weitere: +220 Euro |
520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
Familienbonus | 2.000,19 Euro 18+ Jahre: 650,19 Euro |
(Gilt rückwirkend seit 01.01.2022 - zuvor 500 bis 1.500 Euro) |
Kinderabsetzbetrag | 58,40 Euro | 61,79 Euro |
Kindermehrbetrag | 250 Euro | 550 Euro |
Mehrkindzuschlag | 20 Euro | 21,19 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 825 Euro Erhöhter Betrag: 1.214 Euro |
868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 400 Euro Erhöhter Betrag: 690 Euro Zuschlag: 650 Euro |
421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 29,20 bis 58,40 Euro | 31,00 bis 62,00 Euro |
Pendlereuro | 2 Euro / km | 8 Euro / km von Mai 2022 bis Juni 2023 |
Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):
Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:
Pensionistenabsetzbetrag

Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte.
Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 25.250 Euro nicht übersteigen.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 421 Euro pro Jahr (ab 2023; zuvor 400 Euro) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.
Absetzbeträge mit Antrag:

Einfach und schnell in Aktien, ETFs und Crypto investieren und von bis zu 2,6% Zinsen p.a. auf das Guthaben profitieren. Mit 600.000 Anlegern und 10+ Mrd. Euro Anlagevermögen ist Scalable einer der beliebtesten ETF-Broker.
Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:
(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)
Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 522,65 Euro, für das zweite Kind 707,80 Euro und für das dritte Kind 940,56 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 232,76 Euro erhöht. (Stand 2022)
Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 522,65 Euro für ein Kind, 707,80 Euro für zwei Kinder und 940,56 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 232,76 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2023)
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 21,19 Euro zusätzlich pro Monat zur Verfügung. (Stand 2023)
Pendlereuro
Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 25.250 Euro nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.200 Euro nicht übersteigen.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 726 Euro jährlich (ab 2023; zuvor 690 Euro) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 12.200 Euro nicht übersteigen.
Arbeitsplatzpauschale
Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem selbstständig Erwerbstätigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals auch das Home-Office für Selbstständige pauschal steuerlich abgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Lohnsteuerausgleich":
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Steuerentlastung fix: Diese neuen Absetzbeträge gelten ab 2024
Ab 2024 gelten in Österreich neue steuerliche Absetzbeträge. Sie steigen ebenfalls um 9,7 Prozent an. Das bedeutet für viele Menschen deutlich mehr Geld am Konto. Familien profitieren durch die steuerlichen Entlastungen ab kommendem Jahr besonders stark. Alle Details und Tabellen findet man hier auf Finanz.at.
Neue Absetzbeträge fix! - Weniger Steuern für Arbeitnehmer, Familien & Pensionisten
Neben den Steuersenkungen und Gehaltserhöhungen steigen ab 01. Januar 2023 auch die steuerlichen Absetzbeträge. Dadurch steigt für SteuerzahlerInnen in Österreich das Netto-Einkommen erneut an. Vor allem Familien und geringe Einkommensbezieher profitieren von diesen Maßnahmen. Alle Absetzbeträge, die ab 2023 erhöht werden, findet man hier in einer Übersicht.
