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Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.

Absetzbetrag 2022 2023
Alleinverdienerabsetzbetrag 494 Euro
2. Kind: +175 Euro
3. Kind & weitere: +220 Euro
520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 494 Euro
2. Kind: +175 Euro
3. Kind & weitere: +220 Euro
520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
Familienbonus 2.000,19 Euro
18+ Jahre: 650,19 Euro
(Gilt rückwirkend seit 01.01.2022 - zuvor 500 bis 1.500 Euro)
Kinderabsetzbetrag 58,40 Euro 61,79 Euro
Kindermehrbetrag 250 Euro 550 Euro
Mehrkindzuschlag 20 Euro 21,19 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 825 Euro
Erhöhter Betrag: 1.214 Euro
868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 400 Euro
Erhöhter Betrag: 690 Euro
Zuschlag: 650 Euro
421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 29,20 bis 58,40 Euro 31,00 bis 62,00 Euro
Pendlereuro 2 Euro / km 8 Euro / km
von Mai 2022 bis Juni 2023

Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):

Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:

Pensionistenabsetzbetrag

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Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 25.250 Euro nicht übersteigen.

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 421 Euro pro Jahr (ab 2023; zuvor 400 Euro) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.

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Absetzbeträge mit Antrag:

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Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:

(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 522,65 Euro, für das zweite Kind 707,80 Euro und für das dritte Kind 940,56 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 232,76 Euro erhöht. (Stand 2022)

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 522,65 Euro für ein Kind, 707,80 Euro für zwei Kinder und 940,56 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 232,76 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2023)

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 21,19 Euro zusätzlich pro Monat zur Verfügung. (Stand 2023)

Pendlereuro

Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.

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Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 25.250 Euro nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.200 Euro nicht übersteigen.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 726 Euro jährlich (ab 2023; zuvor 690 Euro) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 12.200 Euro nicht übersteigen.

Arbeitsplatzpauschale

Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem selbstständig Erwerbstätigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals auch das Home-Office für Selbstständige pauschal steuerlich abgesetzt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 23.12.2022, 11:21 Uhr