Nachzahlung droht - Fehler beim Steuerausgleich können teuer werden

Beim Lohnsteuerausgleich holen sich ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen ihre zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück. Dabei kommt es häufig zu Missverständnissen und Fehlern, die teuer werden können. Oft gibt es jedoch eine einfache Lösung. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

10.05.2026, 07:30 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro

Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Durch den Lohnsteuerausgleich können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen jährlich viel Geld vom Finanzamt rückerstattet bekommen, sofern sie beispielsweise zu viel Lohnsteuer bezahlt haben und bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen können. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern, die letztlich teuer werden können. Seit März sollten die Veranlagungen des Vorjahres für alle möglich sein. Die Frist für die Übermittlung der Jahreslohnzettel ist bereits Ende Februar abgelaufen.

Eine Übersicht der häufigsten Fehler und Missverständnise und wie man diese lösen kann, findet man hier auf Finanz.at.

Falsche Angaben: Steuerausgleich nachträglich korrigieren

Viele ArbeitnehmerInnen kennen das Problem: Man hat seinen Steuerausgleich eingereicht und bemerkt nun, dass man wichtige Angaben zu Werbungskosten oder sonstigen absetzbaren Beträgen vergessen oder falsch angeführt hat. Das kann in vielen Fällen jedoch problemlos gelöst werden. Denn: Eine Arbeitnehmerveranlagung kann nachträglich korrigiert oder ergänzt werden.

Dabei gibt es unterschiedliche Szenarien, die zu beachten sind:

Bescheid wurde bereits zugestellt

Liegt bereits ein Bescheid vor, so gilt eine Rechtsmittelfrist von einem Monat ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist kann ein Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden und etwaige Korrekturen oder Änderungen vorgebracht werden. Der Antrag kann hierbei etwa zurückgezogen werden.

Antrag wurde abgeschickt, aber noch nicht bearbeitet

Liegt noch kein Bescheid vor, da der Antrag erst kürzlich abgeschickt wurde, so kann dieser einfach durch einen neuen Steuerausgleich mittels Formular L1 und Beilagen geändert werden. In diesem Fall ist auch mit keinerlei Strafe zu rechnen.

Rechtsmittelfrist abgelaufen

Ist diese Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen, gilt eine weitere Frist von einem Jahr zur Korrektur. Eine längere Frist existiert nur, wenn sich unerwartet die rechtliche Grundlage ändert und eine Korrektur dadurch ermöglichen würde. Wurden beispielsweise zu hohe Werbungskosten angeführt oder sonstige falsche Angaben getätigt, kann bei Vorsatz auch eine Strafe ausgesprochen werden.

Information
Hinweis: Der neue Steuerausgleich-Rechner zeigt anhand weniger Eingaben, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird. Dazu werden auf Basis der Antworten zur persönlichen Situation Berechnungen durchgeführt sowie Vergleichswerte und Schätzungen herangezogen, um die Höhe zu berechnen.

Rechnungen und Belege aufbewahren

Wichtig ist, dass die Belege der Anschaffungen, die im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt bzw. geltend gemacht werden sollen, im veranlagten Jahr ausgestellt wurden. Rechnungen aus dem Vorjahr können auch nur in diesem beim Steuerausgleich berücksichtigt werden.

Die Rechnungen und Belege müssen für sieben Jahre aufbewahrt werden, sofern die Beträge geltend gemacht wurden. Sie werden zwar dem Steuerausgleich bei der Einreichung nicht beigefügt, müssen im Falle von Ergänzungsansuchen und Rückfragen des Finanzamts vorgelegt werden können.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung überschreiben

Ab Juli wird für alle Personen, die Anspruch auf einen Steuerausgleich haben, diese jedoch im ersten Halbjahr nicht manuell selbst eingebracht haben, eine automatische und antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Wichtig ist, dass diese Form nur durchgeführt wird, wenn es für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zu einer Steuerrückzahlung (Gutschrift) kommt.

Hier werden jedoch keine Sonderausgaben, Werbungskosten und Co. berücksichtigt. Aus diesem Grund liegt die durchschnittliche Rückzahlung lediglich bei rund 500 Euro. Bei selbst erstellten Anträge ist sie mit knapp 1.000 Euro deutlich höher, weshalb es sich immer lohnt, den Steuerausgleich selbst einzureichen.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durch einen manuellen Lohnsteuerausgleich überschrieben werden. Jährlich betrifft das in Österreich laut Angaben des BMF rund 1,7 Millionen Menschen. Wer auf eine eigene Veranlagung verzichtet und diese automatisch vom Finanzamt durchführen lässt, könnte demnach viel Geld beim Finanzamt liegen lassen.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!

Familienbonus nochmals beantragen

Wird der Familienbonus Plus bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt, muss dieser dennoch beim Lohnsteuerausgleich ausgewählt und somit beantragt werden. Andernfalls kann es zu Rückforderungen durch die Finanz bzw. Fehlern bei der Veranlagung für das Kalenderjahr kommen. Finanz.at hat berichtet.

Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich

Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr gibt es heuer wieder diverse Änderungen. Das führt dazu, dass man durchschnittlich wohl mit noch höheren Gutschriften als in den letzten Jahren rechnen kann. Durchschnittlich sollen bis zu 1.000 Euro möglich sein.

Ab Januar 2026 gelten einige neue Regelungen beim Lohnsteuerausgleich, die bei der Veranlagung für das Jahr 2025 geltend gemacht werden können:

  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 24,40 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 601 Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2025 und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Auch der Pension istenabsetzbetrag und der Unterhalt sabsetzbetrag wurden erhöht.
  • Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich schnell und einfach vom Smartphone aus durchgeführt werden.

Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

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aktualisiert: 10.05.2026, 07:30 Uhr
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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