Kurzer Überblick zur Einkommensteuer.

  • Jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, ist einkommensteuerpflichtig.
  • Als Einkommens gilt der Gesamtbetrag aller Einkünfte - abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Kinderfreibeträgen.
  • Die Höhe der Einkommensteuer wird anhand der Angaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt.

Einkommen von 0 bis 11.693 Euro sind steuerfrei. Bei Einkommen von 11.693 Euro bis 19.134 Euro beträgt die Einkommensteuer 20 Prozent, bis 32.075 Euro 30 Prozent. Bis zu einem Einkommen von 62.080 Euro beträgt die Einkommensteuer 41 Prozent, bis 93.120 Euro sind es 48 Prozent. Einkommen von 93.120 Euro bis einer Million Euro werden mit 50 Prozent versteuert, über einer Million mit 55 Prozent.

Aufgrund der Steuerreform werden die zweite und dritte Steuerstufe bis 2024 auf 30 bzw. 40 Prozent gesenkt. Dabei werden für die Jahre 2022 und 2023 jeweils Mischwerte von 32,5 und 41 Prozent herangezogen, da die schrittweise Senkung der Einkommensteuer jeweils ab Juli in Kraft tritt.

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In Österreich ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, einkommensteuerpflichtig.

Einkommensteuer berechnen

Einkommensteuerrechner: Summe des Einkommens pro Jahr eintragen, Anzahl der Kinder auswählen und Einkommensteuer berechnen.

Information
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Die Summe des Einkommens ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Kinderfreibeträge. Alle Informationen zur Einkommensteuererklärung finden Sie hier!

Video: Lohn- und Einkommensteuer
In diesem Video erklären wir dir alle Details und News der Lohn- und Einkommensteuer in Österreich.

Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid

Wer muss die Einkommensteuer in Österreich abführen? Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

In Österreich gilt jeder als Alleinverdiener, der im Kalenderjahr mehr als 6 Monate mit einem Partner oder Ehepartner zusammenlebt und ein oder mehrere Kinder hat, für die pro Jahr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird.

Einkommensteuer ohne AVAB

Steuerpflichtige, die nicht als Alleinverdiener gelten, da sie die Anforderungen nicht erfüllen beziehungsweise keine Kinder haben, haben demnach auch kein Recht auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Einkommensteuer mit AVAB pro Kind

  • 1 Kind: 520 €
  • 2 Kinder: 704 €
  • 3 Kinder: 936 €
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 232 €

Mit unserem Rechner kann man aufgrund relevanter und notwendiger Eingaben (Jahreseinkommen, Anzahl der Kinder) die Einkommensteuer schnell und einfach berechnen. Dafür gibt man die Summe aller Einkünfte (Einkommen) pro Jahr ein und errechnet damit die Einkommensteuer in Österreich mit und ohne AVAB - dem Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag. Um diesen Betrag zu errechnen, muss die Anzahl der Kinder des Alleinverdieners oder -Erziehers angegeben werden.

Arbeitsplatzpauschale

Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem Selbstständigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals pauschal das Home-Office für Selbstständige steuerlich abgesetzt werden.

Einkommensteuer-Tabelle ab 2023

So sieht die Einkommensteuertabelle ab 2023 aus:

Einkommen (2022) Einkommen (2023) Steuersatz (2022) Steuersatz (2023)
bis 11.000 Euro bis 11.693 Euro 0 % 0 %
bis 18.000 Euro bis 19.134 Euro 20 % 20 %
bis 31.000 Euro bis 32.075 Euro 32,5 % 30 %
bis 60.000 Euro bis 62.080 Euro 42 % 41 %
bis 90.000 Euro bis 93.120 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %

Ab 2023 tritt die angekündigte Abschaffung der kalten Progression in Kraft. Dabei werden ab Januar die Grenzwerte der untersten Tarifstufen um 6,3 Prozent und der weiteren Stufen um 3,47 Prozent angehoben. Einen Entlastungsrechner für 2023 findet man hier auf Finanz.at.

Information

Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.

Daher wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.

Lohnsteuertabelle bis 2024 (Steuerreform) - Finanz.at
Lohnsteuertabelle bis 2024 (Steuerreform) - Finanz.at

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sie können bei der Einkommensteuer sogenannte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abschreiben.

  • Kirchenbeiträge können bis höchstens 400 Euro abgeschrieben werden.
  • private Spenden können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dieser Abzug ist mit 10% Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte nach Verlustausgleich begrenzt. Alle begünstigen Spendenempfänger für das Abschreiben von privaten Spenden finden Sie hier.
  • Steuerberatung skosten können abgesetzt werden, jedoch nur in Ausnahmefällen, da diese Kosten üblicherweise als sogenannte Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen sind.
  • bestimmte Leibrenten können abgesetzt werden.

Frist für die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt

Zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung gibt es beim Finanzamt in Österreich eine Frist, die vom Antragsteller eingehalten werden muss. Alle Erklärungen in Papierform müssen bis 30. April und in elektronischer Form (Online-Erklärungen) bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingebracht werden.

Auf FinanzOnline können Sie die Einkommenssteuer anonym berechnen lassen. Hier finden Sie zudem nähere Informationen zu Ihrem Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung).

25.000,00 €
Betrag
Brutto25.000,00 €
Einkommensteuer3.675,00 €
Netto21.325,00 €
30.000,00 €
Betrag
Brutto30.000,00 €
Einkommensteuer5.300,00 €
Netto24.700,00 €
50.000,00 €
Betrag
Brutto50.000,00 €
Einkommensteuer13.605,00 €
Netto36.395,00 €
75.000,00 €
Betrag
Brutto75.000,00 €
Einkommensteuer25.005,00 €
Netto49.995,00 €
100.000,00 €
Betrag
Brutto100.000,00 €
Einkommensteuer37.205,00 €
Netto62.795,00 €
Alle Berechnungen ohne Gewähr.

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Häufige Fragen und Antworten

Wer muss die Einkommensteuer in Österreich abführen?

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wie hoch ist die jährliche Einkommensteuer?

Die Höhe der Einkommensteuer hängt stark vom Einkommen ab. Geringere Einkommen haben dabei prozentuell und absolut weniger Steuern zu entrichten, als höhere Jahreseinkommen. Eine genaue Einkommensteuertabelle findet man online auf Finanz.at.

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Österreich?

Der Spitzensteuersatz liegt in Österreich bei 55% des jährlichen Brutto-Einkommens, sofern dieses über einer Million Euro liegt. Alle Informationen zur Steuertabelle findet man online auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 03.02.2023, 17:34 Uhr