In Österreich ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, einkommensteuerpflichtig.
Einkommensteuer ab 2024
Ab 2024 werden die Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuertabelle erhöht. Dadurch sinkt die Einkommensteuer für alle Steuertarife bis zum Spitzensteuersatz.
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro * | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Einkommensteuer berechnen

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Einkommensteuerrechner: Summe des Einkommens pro Jahr eintragen, Anzahl der Kinder auswählen und Einkommensteuer berechnen.
Die Summe des Einkommens ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Kinderfreibeträge. Alle Informationen zur Einkommensteuererklärung finden Sie hier!

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Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid
Wer muss die Einkommensteuer in Österreich abführen? Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
In Österreich gilt jeder als Alleinverdiener, der im Kalenderjahr mehr als 6 Monate mit einem Partner oder Ehepartner zusammenlebt und ein oder mehrere Kinder hat, für die pro Jahr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird.
Einkommensteuer ohne AVAB
Steuerpflichtige, die nicht als Alleinverdiener gelten, da sie die Anforderungen nicht erfüllen beziehungsweise keine Kinder haben, haben demnach auch kein Recht auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.
Einkommensteuer mit AVAB pro Kind
- 1 Kind: 520 €
- 2 Kinder: 704 €
- 3 Kinder: 936 €
- Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 232 €
Mit unserem Rechner kann man aufgrund relevanter und notwendiger Eingaben (Jahreseinkommen, Anzahl der Kinder) die Einkommensteuer schnell und einfach berechnen. Dafür gibt man die Summe aller Einkünfte (Einkommen) pro Jahr ein und errechnet damit die Einkommensteuer in Österreich mit und ohne AVAB - dem Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag. Um diesen Betrag zu errechnen, muss die Anzahl der Kinder des Alleinverdieners oder -Erziehers angegeben werden.
Arbeitsplatzpauschale
Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem Selbstständigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals pauschal das Home-Office für Selbstständige steuerlich abgesetzt werden.
Einkommensteuer-Tabelle ab 2023
So sieht die Einkommensteuertabelle ab 2023 aus:
Einkommen (2022) | Einkommen (2023) | Steuersatz (2022) | Steuersatz (2023) |
---|---|---|---|
bis 11.000 Euro | bis 11.693 Euro | 0 % | 0 % |
bis 18.000 Euro | bis 19.134 Euro | 20 % | 20 % |
bis 31.000 Euro | bis 32.075 Euro | 32,5 % | 30 % |
bis 60.000 Euro | bis 62.080 Euro | 42 % | 41 % |
bis 90.000 Euro | bis 93.120 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Ab 2023 tritt die angekündigte Abschaffung der kalten Progression in Kraft. Dabei werden ab Januar die Grenzwerte der untersten Tarifstufen um 6,3 Prozent und der weiteren Stufen um 3,47 Prozent angehoben. Einen Entlastungsrechner für 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.
Daher wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Sie können bei der Einkommensteuer sogenannte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abschreiben.
- Kirchenbeiträge können bis höchstens 400 Euro abgeschrieben werden.
- private Spenden können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dieser Abzug ist mit 10% Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte nach Verlustausgleich begrenzt. Alle begünstigen Spendenempfänger für das Abschreiben von privaten Spenden finden Sie hier.
- Steuerberatung skosten können abgesetzt werden, jedoch nur in Ausnahmefällen, da diese Kosten üblicherweise als sogenannte Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen sind.
- bestimmte Leibrenten können abgesetzt werden.
Frist für die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt
Zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung gibt es beim Finanzamt in Österreich eine Frist, die vom Antragsteller eingehalten werden muss. Alle Erklärungen in Papierform müssen bis 30. April und in elektronischer Form (Online-Erklärungen) bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingebracht werden.
Auf FinanzOnline können Sie die Einkommenssteuer anonym berechnen lassen. Hier finden Sie zudem nähere Informationen zu Ihrem Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung).
Betrag | |
---|---|
Brutto | 25.000,00 € |
Einkommensteuer | 3.675,00 € |
Netto | 21.325,00 € |
Betrag | |
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Brutto | 30.000,00 € |
Einkommensteuer | 5.300,00 € |
Netto | 24.700,00 € |
Betrag | |
---|---|
Brutto | 50.000,00 € |
Einkommensteuer | 13.605,00 € |
Netto | 36.395,00 € |
Betrag | |
---|---|
Brutto | 75.000,00 € |
Einkommensteuer | 25.005,00 € |
Netto | 49.995,00 € |
Betrag | |
---|---|
Brutto | 100.000,00 € |
Einkommensteuer | 37.205,00 € |
Netto | 62.795,00 € |
Darüber sollten Sie sich auch informieren:
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Häufige Fragen und Antworten
Wer muss die Einkommensteuer in Österreich abführen?
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wie hoch ist die jährliche Einkommensteuer?
Die Höhe der Einkommensteuer hängt stark vom Einkommen ab. Geringere Einkommen haben dabei prozentuell und absolut weniger Steuern zu entrichten, als höhere Jahreseinkommen. Eine genaue Einkommensteuertabelle findet man online auf Finanz.at.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Österreich?
Der Spitzensteuersatz liegt in Österreich bei 55% des jährlichen Brutto-Einkommens, sofern dieses über einer Million Euro liegt. Alle Informationen zur Steuertabelle findet man online auf Finanz.at.
