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Seit 01. Januar 2024 ist die Steuersenkung in Erhöhung der Grenzwerte der Steuertarife in Kraft. Das bedeutet, dass auch die Steuerfreigrenze von von zuletzt 11.693 Euro in 2023 (11.000 in 2022) auf 12.816 Euro ansteigt. Erst ab diesem Betrag wird die Lohn- und Einkommensteuer fällig.
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 sieht damit wie folgt aus:
| Einkommen (2026) | Einkommen (2025) | Steuersatz (2026) | Steuersatz (2025) |
|---|---|---|---|
| bis 13.539 Euro | bis 13.308 Euro | 0 % | 0 % |
| bis 21.992 Euro | bis 21.617 Euro | 20 % | 20 % |
| bis 36.458 Euro | bis 35.836 Euro | 30 % | 30 % |
| bis 70.365 Euro | bis 69.166 Euro | 40 % | 40 % |
| bis 104.859 Euro | bis 103.072 Euro | 48 % | 48 % |
| bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
| ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung nun mehr bekommt. Diese Steuersenkung bedeutet - gemeinsam mit der Pensionserhöhung von 9,7 Prozent - auch mehr Netto-Einkommen für PensionistInnen. Die Höhe der Pension ab 2024 kann mit dem Pensionsrechner für 2024 berechnet werden.
Zuschläge und Freibeträge werden erhöht
Die Zuschläge für Sonn- und Feiertage werden nun ebenfalls erhöht, die Besteuerung von Überstunden gesenkt. Der Freibetrag wird von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Für 18 Überstunden monatlich wird der Freibetrag auf 200 Euro für die Jahre 2024 und 2025 fixiert. Der monatliche Freibetrag für Zuschläge an Sonn- und Feiertage, bei Nacharbeit, sowie die Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulage wird auf 400 Euro erhöht.
Der Kindermehrbetrag wird von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden. Der Gewinnfreibetrag für Selbstständige steigt von 30.000 Euro auf insgesamt 33.000 Euro ab 2024 an. Auch der Steuersatz für die dritte Stufe beträgt nun für das gesamte Kalenderjahr 40 Prozent.
Auch Absetzbeträge steigen an
Auch die Absetzbeträge werden erhöht (Valorisierung) - und zwar um 9,90 Prozent. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Steuerabsetzbeträge für das kommende Jahr:
| Absetzbetrag | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| Alleinverdienerabsetzbetrag | 612 Euro 2. Kind: + 216 Euro 3. Kind & weitere: + 273 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
| Alleinerzieherabsetzbetrag | 612 Euro 2. Kind: + 216 Euro 3. Kind & weitere: + 273 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 Euro | 70,90 Euro |
| Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
| Pensionistenabsetzbetrag | 1.020 Euro Erhöhter Betrag: 1.502 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 Euro Erhöhter Betrag: 853 Euro Zuschlag: 804 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
| Unterhaltsabsetzbetrag | 38 bis 75 Euro | 37 bis 73 Euro |
Gehaltserhöhungen in Kraft
Gleichzeitig dazu erhalten Millionen von ArbeitnehmerInnen in Österreich ab 01. Januar deutlich mehr Gehalt. Das ist das Ergebnis der KV-Verhandlungen der jeweiligen Branchen in den vergangenen Monaten. Eine Übersicht der Lohnrunden für 2024 findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle