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Spitzensteuersatz in Österreich

In Österreich gibt es 7 Einkommensteuertarife. Die erste Stufe reicht bis 11.000 EUR und wird auch Freibetrag genannt, da in diesem Bereich noch keine Einkommensteuer anfällt. Danach, bis 18000 EUR, müssen Sie 20% Einkommensteuer auf Ihr Einkommen zahlen. Von 18.000 EUR bis 31.000 EUR sind 35% fällig, von 31.000 EUR bis 60.000 EUR 42%, von 60.000 EUR bis 90.000 EUR 48%, von 90.000 EUR bis 1.000.000 EUR 50% und ab einem jährlichen Einkommen von 1.000.000 EUR werden 55% fällig. Das bedeutet, der Spitzensteuersatz liegt momentan bei 55%.

Ab 2020 wurde die Spitzensteue abermals verlängert, sodass auf Einkommen über einer Million Euro weiterhin 55 Prozent Einkommensteuer zu entrichten sind.

Einkommensteuersätze

Einkommen (2022) Einkommen (2023) Steuersatz (2022) Steuersatz (2023)
bis 11.000 Euro bis 11.693 Euro 0 % 0 %
bis 18.000 Euro bis 19.134 Euro 20 % 20 %
bis 31.000 Euro bis 32.075 Euro 32,5 % 30 %
bis 60.000 Euro bis 62.080 Euro 42 % 41 %
bis 90.000 Euro bis 93.120 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %

Staffelung

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Bei der Staffelung der Steuersätze ist wichtig zu verstehen, dass nicht das gesamte Einkommen mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird. Angenommen, Sie verdienen 1.100.000 EUR pro Jahr, und fallen somit in Österreich in den Bereich des Spitzensteuersatzes. Nun werden aber nicht die gesamten 1.100.000 EUR mit 55% besteuert, sondern nur der Anteil des Betrages, der auch wirklich über der Grenze des Spitzensteuersatzes liegt. In diesem Beispiel würden also nur 100.000 EUR mit 55% besteuert werden. Der Rest des Einkommens wird ebenfalls nach diesem Muster versteuert. Die ersten 11.000 EUR sind also auch bei einem Jahreseinkommen von 1.100.000 EUR steuerfrei.

Vergleich mit anderen Ländern

Wenn man die 50 bzw. 55% Spitzensteuersatz in Österreich mit anderen Ländern in der Europäischen Union vergleicht entsteht zunächst der Eindruck, Österreich sei eines der am höchsten besteuernden Länder. Und auch wenn dies in absoluten Zahlen stimmt, wird unter Betrachtung der Betragsgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz gilt deutlich, dass der Vergleich nicht so einfach ist. So gilt der Spitzensteuersatz in Deutschland schon ab einem jährlichen Einkommen von knapp über 54.000 EUR, während er in Österreich erst ab 1.000.000 EUR oder ab 2020 ab 90.000 EUR beginnt. Im Moment zahlen in Deutschland ungefähr 9% aller Arbeitenden den Spitzensteuersatz, in Österreich waren es 2017 hingegen nur 197 Personen insgesamt. Im Vergleich aller EU-Länder liegt Österreich mit seinem Spitzensteuersatz im Mittelfeld.

Der Spitzensteuersatz und der progressive Einkommensteuertarif allgemein wurden eingeführt, um für mehr Gerechtigkeit bei der Steuerzahlung zu sorgen. Geringverdienende sollen entlastet werden, damit sich diese einen guten Lebensstandard leisten können. Reiche sollen stärker besteuert werden, da ihr hohes Einkommen keine wirkliche Steigerung im Lebensstandard mehr darstellt. So kann der Staat mehr Geld einnehmen, um dies wiederum in Projekte wie den Internetausbau oder eine gesetzliche Krankenversicherung zu investieren. Das ist natürlich umstritten, da je nach Wirtschaftsanschauung die Finanzkraft lieber bei Privatpersonen oder lieber beim Staat gesehen wird. Oft wird dem Staat vorgeworfen, er sei nicht effizient genug, um die Steuern gut einzusetzen und dass Privatpersonen durch eigene Investitionen die Gesellschaft besser voranbringen können. Diese Debatte wird wohl nie endgültig lösbar sein.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.05.2023, 17:05 Uhr