Seit 01. Januar 2024 ist die Steuersenkung in Erhöhung der Grenzwerte der Steuertarife in Kraft. Das bedeutet, dass auch die Steuerfreigrenze von von zuletzt 11.693 Euro in 2023 (11.000 in 2022) auf 12.816 Euro ansteigt. Erst ab diesem Betrag wird die Lohn- und Einkommensteuer fällig.
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 sieht damit wie folgt aus:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung nun mehr bekommt. Diese Steuersenkung bedeutet - gemeinsam mit der Pensionserhöhung von 9,7 Prozent - auch mehr Netto-Einkommen für PensionistInnen. Die Höhe der Pension ab 2024 kann mit dem Pensionsrechner für 2024 berechnet werden.
Zuschläge und Freibeträge werden erhöht
Die Zuschläge für Sonn- und Feiertage werden nun ebenfalls erhöht, die Besteuerung von Überstunden gesenkt. Der Freibetrag wird von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Für 18 Überstunden monatlich wird der Freibetrag auf 200 Euro für die Jahre 2024 und 2025 fixiert. Der monatliche Freibetrag für Zuschläge an Sonn- und Feiertage, bei Nacharbeit, sowie die Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulage wird auf 400 Euro erhöht.
Der Kindermehrbetrag wird von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden. Der Gewinnfreibetrag für Selbstständige steigt von 30.000 Euro auf insgesamt 33.000 Euro ab 2024 an. Auch der Steuersatz für die dritte Stufe beträgt nun für das gesamte Kalenderjahr 40 Prozent.
Auch Absetzbeträge steigen an
Auch die Absetzbeträge werden erhöht (Valorisierung) - und zwar um 9,90 Prozent. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Steuerabsetzbeträge für das kommende Jahr:
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22 Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22 Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,78 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,25 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
Gehaltserhöhungen in Kraft
Gleichzeitig dazu erhalten Millionen von ArbeitnehmerInnen in Österreich ab 01. Januar deutlich mehr Gehalt. Das ist das Ergebnis der KV-Verhandlungen der jeweiligen Branchen in den vergangenen Monaten. Eine Übersicht der Lohnrunden für 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle