Bis zu 500 Euro höhere Rückzahlung - Das ist jetzt noch zu beantragen

Millionen Menschen in Österreich haben heuer bereits ihren Steuerausgleich für das Vorjahr eingereicht. Dennoch verzichten viele SteuerzahlerInnen bzw. Erwerbstätige jährlich auf einen eigenen Antrag und verzichten dadurch auf höhere Rückzahlungen. Bis zu 500 Euro mehr sind durchschnittlich möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

15.06.2026, 07:00 Uhr von
Euro
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro

Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Beim Lohnsteuerausgleich können jährlich rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr diverse Absetzbeträge und Ausgaben geltend gemacht werden, um eine Steuerrückzahlung zu erhalten. Durchschnittlich gibt es rund 1.000 Euro als Gutschrift. Viele verzichten jedoch darauf und schenken dem Staat so oftmals hunderte Euro. Wer heuer beim Steuerausgleich am meisten profitiert, findet man hier auf Finanz.at.

Wer im ersten Halbjahr keine eigene Veranlagung durchgeführt hat, erhält seit Juli die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese berücksichtigt jedoch nicht alle möglichen Absetzbarkeiten. Ein eigener Antrag bringt daher oftmals deutlich höhere Gutschriften. Finanz.at hat berichtet.

Eigener Antrag bringt höhere Rückzahlung

Im Durchschnitt liegt der zurückbezahlte Steuerbetrag bei der antragslosen Veranlagung deutlich niedriger als bei einem selbst eingebrachten Steuerausgleich. Durchschnittlich erhalten sie nur knapp unter 500 Euro, die selbst-einberachten Veranlagungen liegen jedoch fast doppelt so hoch.

Steuermindernd abgesetzt werden können unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und sonstige Absetzbeträge, die je Familienstand, Einkommen oder Anzahl der Kinder zutreffen. Alle Infos zum Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

Wer also von einer durchschnittlich bis zu 500 Euro höheren Steuergutschrift profitieren möchte, sollte unbedingt seinen Steuerausgleich selbst einreichen und dabei alle möglichen Kosten, Absetzbeträge und Co. geltend machen. So wurden etwa auch heuer die Negativsteuer und Absetzbeträge für eine höhere Gutschrift angehoben. Der Steuerausgleich kann auch nach der Zustellung der antragslosen Veranlagung noch selbst durchgeführt werden. Damit wird der automatische Steuerausgleich "überschrieben".

Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.

Das gilt heuer beim Steuerausgleich

Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr gibt es heuer wieder diverse Änderungen. Das führt dazu, dass man durchschnittlich wohl mit noch höheren Gutschriften als in den letzten Jahren rechnen kann. Durchschnittlich sollen bis zu 1.000 Euro möglich sein.

Ab Januar 2026 gelten einige neue Regelungen beim Lohnsteuerausgleich, die bei der Veranlagung für das Jahr 2025 geltend gemacht werden können:

  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 24,40 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 601 Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2025 und kann beim Lohnsteuer ausgleich geltend gemacht werden.
  • Auch der Pension istenabsetzbetrag und der Unterhalt sabsetzbetrag wurden erhöht.
  • Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich schnell und einfach vom Smartphone aus durchgeführt werden.

Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

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aktualisiert: 15.06.2026, 07:00 Uhr
News in Steuern

Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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