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Für einen Anspruch auf den Absetzbetrag müssen bestimmte Voraussetzungen in Zusammenhang mit dem jährlichen Einkommen beziehungsweise der Höhe der Pension auf den Antragsteller bzw. Pensionisten zutreffen. Die Voraussetzungen auf den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag sind dabei noch umfassender. Hierbei wird auch der Partner in die Berücksichtigung miteinbezogen.
Höhe
Der Pensionistenabsetzbetrag wird im Jahr 2026 abermals automatisch jedem Pensionisten mit einem steuerpflichtigen Einkommen von jährlich weniger als 31.494 Euro gewährt. Der Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend bei Bezügen zwischen 21.614 und 30.957 Euro. Ab 31.494 Euro entfällt der Pensionistenabsetzbetrag. Bis zu einem Einkommen von 21.614 Euro pro Jahr beträgt der Absetzbetrag ab Januar 2026 insgesamt 1.020 Euro (2025: 1.002 Euro).
Höhe des Pensionistenabsetzbetrags:
| Jahr | Betrag | Erhöhung |
|---|---|---|
| 2026 | 1.020 Euro bis 21.614 Euro (Jahreseinkommen) Einscheifregelung bis 31.494 Euro |
+ 1,83 % |
| 2025 | 1.002 Euro bis 21.245 Euro (Jahreseinkommen) Einscheifregelung bis 30.957 Euro |
+ 5,0 % |
| 2024 | 954 Euro bis 20.233 Euro (Jahreseinkommen) Einscheifregelung bis 29.482 Euro |
+ 9,90 % |
| 2023 | 868 Euro bis 18.410 Euro (Jahreseinkommen) Einscheifregelung bis 26.826 Euro |
+ 5,20 % |
| 2022 | 825 Euro bis 17.500 Euro (Jahreseinkommen) Einscheifregelung bis 25.500 Euro |
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag:
| Jahr | Betrag | Partnereinkommen | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2026 | 1.502 Euro bis 24.616 Euro (Jahreseinkommen) |
2.729 Euro | + 1,83 % |
| 2025 | 1.476 Euro bis 24.196 Euro (Jahreseinkommen) |
2.673 Euro | + 5,0 % |
| 2024 | 1.405 Euro bis 23.043 Euro (Jahreseinkommen) |
2.544 Euro | + 9,90 % |
| 2023 | 1.278 Euro bis 20.967 Euro (Jahreseinkommen) |
2.315 Euro | + 5,20 % |
| 2022 | 1.214 Euro bis 19.930 Euro (Jahreseinkommen) |
2.200 Euro |
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag beträgt 2026 insgesamt 1.502 Euro pro Kalenderjahr (2024: 1.405 Euro). Folgende Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag in Österreich zutreffen:
- Die jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte betragen höchstens 31.494 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.616 Euro jährlich wird der volle erhöhte Betrag gewährt. Danach reduziert sich der Betrag bis zur Grenze von 31.494 Euro gleichmäßig einschleifend auf null.
- Der Begünstigte lebt mindestens sechs Monate in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Ehe.
- Die Einkünfte des Partners oder der Partnerin übersteigen 2.720 Euro pro Jahr nicht.
- Der Pensionist oder die Pensionistin, die den Antrag stellt, hat keinen Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag .
Antrag
Ein Antrag auf den Pensionistenabsetzbetrag ist nicht notwendig. Der erhöhte Absetzbetrag muss jedoch mittels Formular E30 beim Finanzamt beantragt beziehungsweise beansprucht werden.
Das Formular E30 wird gemeinsam mit dem Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung entweder elektronisch via FinanzOnline übermittelt oder in Papierform direkt beim zuständigen Finanzamt oder der pensionsauszahlenden Stelle in Österreich eingebracht.
Negativsteuer
Der Pensionistenabsetzbetrag wird bei einer Negativsteuer in Österreich nicht beachtet.
Weitere Informationen zum Thema "Pension":
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