Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Die Ausgaben sind je nach Unternehmen unterschiedlich, typische Beispiele sind jedoch Gehälter für die Mitarbeiter oder Anschaffungskosten für die Rohstoffe, aus denen später die Produkte des Unternehmens gefertigt werden. Zum Ende des Geschäftsjahres wird nun geprüft, ob die Einnahmen des letzten Jahres die Ausgaben des letzten Jahres übersteigen. Ist dies der Fall, ist das positiv für das Unternehmen, denn dann hat es Gewinn gemacht.

Dieser Gewinn wird dann je nach Rechtsform entweder teilweise an die Anteilseigner des Unternehmens ausgeschüttet oder steht dem Inhaber zur freien Verfügung, um zum Beispiel eine neue Fabrikhalle zu bauen und so das Unternehmen zu vergrößern. Doch bevor der Gewinn verwendet werden kann, müssen auf diesen erst Steuern bezahlt werden und da kommt der Gewinn Freibetrag ins Spiel.

Steuern auf Gewinne in Österreich

Laut österreichischem Steuerrecht müssen Unternehmen also auf ihre Gewinne mehrere Steuern zahlen, welche je nach Höhe des Gewinns des Unternehmens unterschiedlich hoch ausfallen. Der Gewinnfreibetrag bildet dabei eine Art Gutschein für die Steuern des Unternehmens. Dieser Gewinnfreibetrag wird je nach Höhe des Gewinns von diesem abgezogen, in der untersten Klasse liegt der Gewinnfreibetrag bei 13%, sofern ein Gewinn von 35.000 EUR erreicht ist. Diese Regelung gilt seit 2010.

Sofern das Unternehmen also einen Gewinn von 35.000 EUR im letzten Geschäftsjahr erzielt hat, muss es diesen auch versteuern. Auf den Gewinn von Unternehmen fallen viele unterschiedliche Arten von Steuern wie die Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer und die Grunderwerbssteuer an. Insgesamt liegt die Steuerlast für Unternehmen in Österreich bei 25% ihres Gewinnes. Wenn nun aber ein Unternehmen zum Beispiel 35.000 EUR Gewinn gemacht hat, müssen 13% dieses Gewinnes gar nicht versteuert werden, sind also steuerfrei. Das wären in diesem Fall 3.900 EUR. Auf die anderen 26.900 EUR entfallen normal 25% Steuern.

Höheres Wachstum für Unternehmen durch Gewinnfreibetrag

Der Zweck dieser Art des Gewinnfreibetrages ist es, kleinen Unternehmen ein höheres Wachstum zu ermöglichen. Diese können durch diesen Freibetrag dann mehr in das Unternehmen zurückinvestieren und so durch das Einstellen von neuen Mitarbeitern oder den Kauf neuer Maschinen expandieren. Das soll verhindern, dass einige große Unternehmen eine zu große Macht ausüben können und mit einem quasi-Monopol Preise praktisch frei bestimmen können, zu Lasten der Konsumenten. Aber auch die Gründung neuer Unternehmen und die Stärkung des Mittelstands wird sich durch den Freibetrag erhofft, da so bisherige Arbeiter der Mittelschicht die Chance ergreifen können, selbst ein Unternehmen zu gründen und wirtschaftlich aufzusteigen.

Das war die erste Form des Gewinnfreibetrags, es gibt noch eine zweite, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Diese Art des Gewinnfreibetrags richtet sich an Unternehmen, die den Grundfreibetrag von 35.000 EUR überschreiten und trotzdem einen Gewinnfreibetrag erhalten können. Dieser investitionsabhängige Gewinnfreibetrag ist erneut gestaffelt. Für Gewinne bis zu 175.000 EUR gelten weiterhin 13%, für die darauffolgenden 175.000 EUR, also bis 350.000 EUR gilt ein Gewinnfreibetrag von 7,5% und 580.000 EUR stehen noch 4% zu. Ab diesem Gewinn gibt es in Österreich keinen Gewinnfreibetrag mehr. Auch beim investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag erfolgt die Staffelung progressiv, das heißt, wenn ein Unternehmen zum Beispiel einen Umsatz von 200.000 EUR erzielt, werden die ersten 175.000 EUR mit 13% entlastet und die darauffolgenden 25.000 EUR mit 7,5%.

Der größte Unterschied zwischen den beiden Formen des Gewinnfreibetrages ist die Art, wie diese Vergütung erhalten werden kann. Den ersten Gewinnfreibetrag für Gewinne bis 35.000 EUR gibt es immer, für jedes Unternehmen ohne weitere Bedingungen. Der investitionsabhängige Freibetrag hingegen kann nur dann erhalten werden, wenn das Unternehmen, das diesen in Anspruch nehmen will, diesen durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter decken kann.

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind die Art von Gütern, die körperliche, abnutzbare und ungebrauchte Anlagegüter mit einer betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sind. Auch langfristige Wertpapiere fallen unter diese Kategorie. Ein gutes Beispiel hierfür sind zum Beispiel Maschinen, die für die Produktion wichtig sind und voraussichtlich noch über vier Jahre lang funktionieren werden. Wenn das Unternehmen sich also so eine Maschine anschafft, kann es die Kosten für diese Maschine durch den investitionsabhängigen Steuerfreibetrag von der Steuer absetzen, solange die Kosten für diese Maschine in der Höhe dieses Freibetrages bleiben. Einige Wirtschaftsgüter sind von dieser Regelung ausgenommen, wie Autos, gebrauchte Güter oder sofort abgesetzte und geringwertige Wirtschaftsgüter.

Sollte es passieren, dass die so von der Steuer abgesetzten Wirtschaftsgüter vor dem Ablauf der vierjährigen Frist aus dem Unternehmen ausscheiden, so müssen diese nachversteuert werden. Das heißt, der Betrag, der damals bei der Beschaffung von der Steuer abgesetzt wurde, muss nun wieder bezahlt werden. Deshalb wird empfohlen, eine genaue Liste mit den Wirtschaftsgütern zu führen, die durch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bezahlt wurden, um nicht den Überblick zu verlieren und ausversehen keine Steuern nachzuzahlen.

Wertpapiere

Wertpapiere, die früher als vier Jahre nach ihrer Anschaffung wieder aus dem Betrieb ausscheiden bilden hier eine Sonderregel, da bei diesen eine Nachbeschaffung im selben Kalenderjahr möglich ist, wodurch eine Nachzahlung vermieden werden kann.

Falls ein Betrieb in diesen vier Jahren von einem anderen Unternehmen aufgekauft wird ist nun der neue Besitzer des Unternehmens in der Pflicht, diese Regelungen einzuhalten.

Den Gewinnfreibetrag muss das Unternehmen auf der Steuererklärung geltend machen, eine Trennung zwischen körperlichen Wirtschaftsgütern und Wertpapieren muss erfolgen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 03.12.2020, 13:01 Uhr