Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Nach sechs Verhandlungsrunden haben sich die Gewerkschaften GPA und PRO-GE mit den Arbeitgebern auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 7.500 Beschäftigten der Papierindustrie geeinigt. Die Löhne und Gehälter werden rückwirkend mit 1. Mai 2026 erhöht.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie die Lehrlingseinkommen steigen um 2,4 Prozent. Für die tatsächlichen Einkommen wurde eine Kombination aus einer prozentuellen Erhöhung und einem Fixbetrag vereinbart: Die Ist-Löhne werden um 1,8 Prozent plus 28 Euro angehoben. Bei einem bisherigen Mindestlohn in der höchsten Lohngruppe von 3.327,44 Euro brutto pro Monat ergibt das knapp 80 Euro mehr pro Monat. Jährlich beträgt die Erhöhung somit mindestens fast 1.120 Euro. Jene in der bisher niedrigsten Lohngruppe steigen immerhin noch um mehr als 50 Euro monatlich an.
Die Höhe des neuen Netto-Gehalts und einer Gehaltserhöhung kann mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2026 auf Finanz.at berechnet werden.
Bereits vor wenigen Wochen wurden weitere Gehaltserhöhungen für ArbeitnehmerInnen in Österreich fixiert. Auch sie treten ab Mai 2026 in Kraft. Finanz.at hat berichtet.
Niedrige Einkommen profitieren besonders
Vor allem Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen profitieren von dieser Regelung. Während die durchschnittliche Erhöhung bei den Arbeitern rund 2,65 Prozent beträgt, kann das Plus bei den niedrigsten Einkommen bis zu 2,75 Prozent erreichen.
Auch Zulagen werden angehoben. Sowohl die kollektivvertraglichen als auch die innerbetrieblichen Zulagen steigen um zwei Prozent.
Die Verhandlungen gestalteten sich laut den Gewerkschaften schwierig und zogen sich über sechs Wochen hin. Erst nach Betriebsversammlungen in zahlreichen Unternehmen sei Bewegung in die Gespräche gekommen. Insgesamt nahmen rund 120 Betriebsräte an einer eigens einberufenen Konferenz teil.
Der Abschluss berücksichtigt nach Angaben der Verhandler sowohl die wirtschaftlich angespannte Situation der Branche als auch die weiterhin hohe Teuerung für die Beschäftigten. Er gilt grundsätzlich rückwirkend ab 1. Mai 2026.
Spätere Umsetzung möglich
Für Unternehmen mit besonders schlechter Ertragslage wurden allerdings spätere Umsetzungstermine vereinbart. Betriebe mit negativer EBIT-Marge müssen die Erhöhungen erst ab 1. September 2026 umsetzen. Liegt die EBIT-Marge bei mehr als minus zehn Prozent, verschiebt sich die Umsetzung auf den 1. November 2026.
Mit dem Abschluss reiht sich die Papierindustrie in eine Reihe von Branchen ein, in denen die Kollektivvertragsabschlüsse 2026 überwiegend zwischen zwei und drei Prozent liegen. Besonders die Kombination aus prozentueller Erhöhung und Fixbetrag soll dabei niedrigere Einkommen stärker entlasten.
Mehr Informationen: Gehalt

