Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der Europäische Union eine neue Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Finanz.at hat berichtet. Grundlage ist die EU-Verordnung Verordnung (EU) 2024/1624, mit der Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker bekämpft werden sollen.
Künftig dürfen Unternehmen und Selbstständige Zahlungen über 10.000 Euro nicht mehr in bar abwickeln. Diese Grenze gilt sowohl für Zahlungen an Firmen als auch für Barzahlungen, die Unternehmen selbst entgegennehmen. Die Regel betrifft also ausschließlich geschäftliche Transaktionen.
Neben der Obergrenze wird auch eine zusätzliche Kontrollschwelle eingeführt. Bei Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen gewerbliche Verkäufer künftig die Identität des Kunden feststellen und dokumentieren. Damit sollen größere Bargeldbewegungen besser nachvollziehbar werden.
Keine Änderung für Privatpersonen
Für private Geschäfte ändert sich hingegen nichts. Wenn zwei Privatpersonen miteinander handeln – etwa beim Verkauf eines Autos oder wertvoller Gegenstände – dürfen weiterhin auch Beträge über 10.000 Euro bar bezahlt werden. Ebenso bleibt es erlaubt, größere Summen Bargeld zu besitzen, abzuheben oder auf ein Konto einzuzahlen. Die EU-Regel zielt ausschließlich auf den Geschäftsverkehr.
Die Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten, darunter etwa Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien oder die Niederlande. In einigen dieser Länder existieren bereits heute Bargeldobergrenzen, während andere – etwa Deutschland – bisher keine allgemeine Grenze im Geschäftsverkehr kannten.
EU-weite Höchstgrenze
Die EU legt mit 10.000 Euro jedoch nur eine Höchstgrenze fest. Einzelne Staaten dürfen strengere Regeln einführen und niedrigere Limits festlegen, wenn sie dies für notwendig halten.
Auch in Österreich gibt es derzeit keine generelle Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Da EU-Verordnungen unmittelbar gelten, wird nach aktuellem Stand jedoch auch Österreich ab Juli 2027 von der neuen 10.000-Euro-Grenze betroffen sein. Nationale Verschärfungen oder Sonderregelungen wurden bisher noch nicht angekündigt.
Mehr Informationen: Europäische Zentralbank

