600 Euro extra - Neuer Zuschuss kann jetzt beantragt werden

Bereits im vergangenen Jahr wurde unzählige Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich ausbezahlt. Seit 01. Januar 2024 gibt es einen neuen Bonus von 600 Euro extra. Alle Details zu Einkommensgrenzen und Antrag findet man hier auf Finanz.at.

01.01.2024, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Euro
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Ab 01. Januar 2024 kann ein neuer Zuschuss von 600 Euro pro Haushalt beantragt werden. Dieser Betrag soll Menschen mit geringem Einkommen finanziell gegen die weiterhin hohen Kosten - etwa für das Wohnen und Heizen - entlasten.

Konkret können Haushalte in Salzburg einen Heizkostenzuschuss von 600 Euro bis Ende September 2024 beantragen. Auch in anderen Bundesländern, etwa Niederösterreich, Kärnten, der Steiermark oder Vorarlberg gibt es noch Zuschüsse von bis zu 500 Euro. Eine Übersicht der Zuschüsse in allen Bundesländern gibt es hier auf Finanz.at.

Antrag auf 600 Euro ab jetzt möglich

Die neuen Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Zuschuss liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Pro Kind im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 385 Euro, pro weiterem Erwachsenen bzw. Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro.

Das ergibt eine Erhöhung der Einkommensgrenzen um rund 7,0 Prozent. Damit sollen nicht nur mehr Personen Anspruch auf den Zuschuss erhalten, sondern auch die Steuersenkungen und Gehaltserhöhungen einkalkuliert werden. Im Jahr 2023 wurde der Heizkostenzuschuss in Salzburg bereits an rund 12.000 Haushalte ausbezahlt.

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Ein Antrag auf den Zuschuss kann online auf salzburg.gv.at eingebracht werden.

Weitere Zuschüsse in ganz Österreich

Auch in Niederösterreich wurde kurz vor Jahresende noch der Heizkostenzuschuss von bis zu 225 Euro beschlossen. Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. SozialhilfeempfängerInnen erhalten den Betrag antragslos überwiesen.

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Der Zuschuss beträgt 150 Euro und erhöht sich um zusätzliche 75 Euro für alle Alleinstehenden oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen. Ein Antrag ist noch bis einschließlich 31. März 2024 bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

In anderen Bundesländern, etwa Vorarlberg, der Steiermark oder Kärnten, gibt es ebenfalls noch einmalige Heizkostenzuschüsse. Hier fallen die Beträge sogar noch höher aus. Eine Übersicht aller Zuschüsse ab 2024 findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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