Die hohe Teuerung sorgt nicht nur für steigende Preise, sondern ab kommenden Jahr erneut auch für Millionen von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen für höhere Einkommen. Die Gehälter steigen aufgrund der Inflation teilweise um über 10 Prozent, die Pensionen um 9,7 Prozent.
Gemeinsam mit den ab 2024 in Kraft tretenden Steuersenkungen - etwa durch die Abschaffung der kalten Progression oder die öko-soziale Steuerreform - bringt das auch deutlich mehr Netto ab Januar.
Neuer Rechner zeigt Netto-Gehalt ab 2024
Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung mehr bekommen wird. Dabei werden nicht nur die Steuersenkungen und höheren Absetzbeträge berücksichtigt. Man kann auch die prozentuelle Gehaltserhöhung eingeben, um den Vergleich mit dem heurigen Jahr 2023 zu berechnen.
Ebenfalls berücksichtigt wird die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer von 3,0 auf 2,95 Prozent.
Wer etwa 3.000 Euro brutto pro Monat verdient, profitiert bei einer Gehaltserhöhung von 9,0 Prozent ab 2024 von 192 Euro höherem Monatsnetto. Bei 2.500 Euro brutto sind das immerhin noch 166 Euro netto mehr. Jährlich sind das bereits fast 2.730 Euro bzw. 2.350 Euro mehr.
Zudem stehen auch ein neuer Teilzeit-Rechner und ein Pensionsrechner mit den erhöhten Werten für 2024 online zur Verfügung.
Die Steuersenkung bzw. Abschaffung der kalten Progression ab 2024 wird niedrige und mittlere Einkommen überproportional entlasten. Auf alle Steuerstufen entfallen mindestens 6,60 Prozent der Gesamtentlastung. Zusätzlich wird die Steuerfreigrenze um 9,60 Prozent auf 12.816 Euro erhöht. Die Grenzwerte der weiteren Stufen steigen ebenfalls stufenweise an.
Neue Lohnsteuertabelle und Absetzbeträge 2024
Aus dem nun gewählten Modell ergibt sich folgende neue Lohnsteuertabelle für das Jahr 2024:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Auch die Absetzbeträge werden erhöht - und zwar um 9,90 Prozent. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Steuerabsetzbeträge für das kommende Jahr:
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22 Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22 Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,78 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,25 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
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Mehr Informationen: Brutto-Netto Rechner