Am Freitag wurde die Verwendung des letzten Drittels der Abschaffung der kalten Progression vorgestellt. Darin enthalten ist eine überproportionale Erhöhung des Grenzwertes für steuerfreie Einkommen. Es steigt von zuletzt 11.693 Euro in 2023 (11.000 in 2022) auf 12.816 Euro ab 2024 an. Erst ab diesem Betrag wird die Lohn- und Einkommensteuer fällig.
Damit wird die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 wie folgt ausgestaltet sein:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro * | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Statt für eine Entlastung der geringen Einkommen, habe man sich für einen Mix entschieden. Auch Leistung müsse sich lohnen.
Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung mehr bekommen wird.
Zuschläge und Freibeträge steigen
Zusätzlich werden auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage erhöht, die Besteuerung von Überstunden gesenkt. Der Freibetrag wird von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Für 18 Überstunden monatlich wird der Freibetrag auf 200 Euro für die Jahre 2024 und 2025 fixiert. Der monatliche Freibetrag für Zuschläge an Sonn- und Feiertage, bei Nacharbeit, sowie die Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulage wird auf 400 Euro erhöht.
Der Kindermehrbetrag wird von derzeit 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden. Der Gewinnfreibetrag für Selbstständige steigt von 30.000 Euro auf insgesamt 33.000 Euro ab 2024 an.

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Anhand eines Beispiels rechnet Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) vor, dass ein Angestellter im Schichtbetrieb mit 20 Überstunden pro Monat bei einem Bruttolohn von 3.666 Euro um insgesamt 1.208 Euro entlastet werde.
Zeitgleich wird auch der Steuersatz für die dritte Stufe von derzeit 41 Prozent als Mischwert auf 40 Prozent gesenkt.
6,60 Prozent auf alle Steuertarife verteilt
Die Regelung sieht vor, dass zwei Drittel der Entlastung von insgesamt 9,90 Prozent - konkret also 6,60 Prozent - auf alle Steuerstufen verteilt werden, mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes. Das letzte Drittel ist von der Bundesregierung, allen voran von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) individuell zu vergeben.
Auch Absetzbeträge steigen an
Auch die Absetzbeträge werden erhöht (Valorisierung) - und zwar um 9,90 Prozent. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Steuerabsetzbeträge für das kommende Jahr:
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,91 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,29 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |

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Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle
