Ab 01. Juli 2024 wird für alle Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, die bislang keine Veranlagung für das vergangene Kalenderjahr selbst eingereicht haben, ein antragsloser Steuerausgleich durchgeführt. Die Durchführung und Auszahlung erfolgen automatisch - ein Antrag muss nicht gestellt werden. Dabei verliert man im Durchschnitt jedoch hunderte Euro an Steuerrückerstattung.
Alle ArbeitnehmerInnen mit Pflichtveranlagung hatten bis spätestens 30. Juni Zeit, ihren Steuerausgleich beim Finanzamt elektronsich einzureichen. Ab Juli 2024 wird für alle ArbeitnehmerInnen mit freiwilliger Veranlagung - also jene, die nicht dazu verpflichtet sind - der automatischer Steuerausgleich durchgeführt.
Fast 500 Euro weniger Steuergutschrift
Wer bis 30. Juni keinen Lohnsteuerausgleich selbst beim Finanzamt eingereicht hat, erhält einen automatischen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2023. In den Vorjahren waren davon immerhin fast 1,8 Millionen Menschen in Österreich betroffen.
Dabei werden jedoch keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können. Die durchschnittliche Rückerstattung sinkt also auf rund 400 Euro pro Kopf. Im Vorjahr waren es sogar nur 277 Euro, wie Finanz.at zuerst und exklusiv berichtet hat.
Jene Personen, die ihren Antrag selbst eingereicht haben, können sich jedoch über eine durchschnittliche Rückerstattung von über 900 Euro freuen. Sie erhalten also fast 500 Euro mehr als jene mit automatischer Arbeitnehmerveranlagung. Finanz.at hat exklusiv berichtet.
Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
- Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuer ausgleich binnen weniger Minuten durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt beantragt werden.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich