Nun ist es fix: Die Steuersenkung bzw. Abschaffung der kalten Progression ab 2024 wird niedrige und mittlere Einkommen überproportional entlasten. Auf alle Steuerstufen entfallen mindestens 6,60 Prozent der Gesamtentlastung. Zusätzlich wird die Steuerfreigrenze um 9,60 Prozent auf 12.816 Euro erhöht. Die Grenzwerte der weiteren Stufen steigen ebenfalls stufenweise an.
Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung mehr bekommen wird. Dabei wird nicht nur die Abschaffung der kalten Progression durch die Anhebung der Grenzwerte der Steuertarife, sondern auch die Senkung der dritten Stufe von 41 auf 40 Prozent berücksichtigt.
Die Nettobezüge durch diese Regelung wie folgt:
Monatsbrutto | Netto (2023) | Netto (2024) | Differenz |
---|---|---|---|
1.500 Euro | 1.250,73 Euro | 1.272,92 Euro | + 22,19 Euro |
1.700 Euro | 1.386,53 Euro | 1.408,72 Euro | + 22,19 Euro |
2.000 Euro | 1.567,04 Euro | 1.596,44 Euro | + 29,40 Euro |
2.500 Euro | 1.825,62 Euro | 1.861,84 Euro | + 36,22 Euro |
3.000 Euro | 2.112,20 Euro | 2.148,42 Euro | + 36,22 Euro |
Einen Pensionsrechner für 2024 findet man hier:
Kalte Progression brint Steuererleichterung für alle Einkommen
Die Regelung sieht vor, dass zwei Drittel der Entlastung von insgesamt 9,90 Prozent - konkret also 6,60 Prozent - auf alle Steuerstufen verteilt werden. Das letzte Drittel ist von der Bundesregierung, allen voran von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) individuell zu vergeben.
Für das dritte Drittel lagen mehrere Modelle am Tisch. Einerseits bestand die Möglichkeit, dass niedrige Einkommen erneut überproportional begünstigt werden, wie es bereits 2023 der Fall war. Zudem gab es den Vorschlag die überproportionale Steuersenkung auf mittlere Einkommen, die von der Teuerung ebenfalls massiv betroffen sind, zu verteilen. Das dritte Modell wäre eine gleichbleibende Aufteilung der gesamten Entlastung auf alle Steuerstufen bis zum Spitzensteuersatz.
Entschieden hat man sich letztlich für eine gemischte Entlastung. Zusätzlich zur Steuersenkung werden auch die Freibeträge und Zuschläge, etwa für Überstunden, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertage erhöht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

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Neue Lohnsteuertabelle und Absetzbeträge 2024
Aus dem nun gewählten Modell ergibt sich folgende neue Lohnsteuertabelle für das Jahr 2024:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro * | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

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Auch die Absetzbeträge werden erhöht - und zwar um 9,90 Prozent. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Steuerabsetzbeträge für das kommende Jahr:
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,91 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,29 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
Mehr Informationen: Brutto-Netto Rechner
