Neuer Rechner zeigt Gehalt nach Steuersenkung 2024

Die für das kommende Jahr 2024 geltende Steuersenkung durch die Abschaffung der kalten Progression ist nun fix. Insgesamt werden alle Steuerstufen von einer Erhöhung der Grenzwerte um 6,60 Prozent profitieren. Wie das dritte Drittel eingesetzt und wie viel man Netto ab 2024 mehr verdienen wird, findet man hier auf Finanz.at inkl. neuem Online-Rechner.

16.09.2023, 07:45 Uhr von
Euro-Scheine
Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine
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Nun ist es fix: Die Steuersenkung bzw. Abschaffung der kalten Progression ab 2024 wird niedrige und mittlere Einkommen überproportional entlasten. Auf alle Steuerstufen entfallen mindestens 6,60 Prozent der Gesamtentlastung. Zusätzlich wird die Steuerfreigrenze um 9,60 Prozent auf 12.816 Euro erhöht. Die Grenzwerte der weiteren Stufen steigen ebenfalls stufenweise an.

Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung mehr bekommen wird. Dabei wird nicht nur die Abschaffung der kalten Progression durch die Anhebung der Grenzwerte der Steuertarife, sondern auch die Senkung der dritten Stufe von 41 auf 40 Prozent berücksichtigt.

Die Nettobezüge durch diese Regelung wie folgt:

Monatsbrutto Netto (2023) Netto (2024) Differenz
1.500 Euro 1.250,73 Euro 1.272,92 Euro + 22,19 Euro
1.700 Euro 1.386,53 Euro 1.408,72 Euro + 22,19 Euro
2.000 Euro 1.567,04 Euro 1.596,44 Euro + 29,40 Euro
2.500 Euro 1.825,62 Euro 1.861,84 Euro + 36,22 Euro
3.000 Euro 2.112,20 Euro 2.148,42 Euro + 36,22 Euro

Einen Pensionsrechner für 2024 findet man hier:

Kalte Progression brint Steuererleichterung für alle Einkommen

Die Regelung sieht vor, dass zwei Drittel der Entlastung von insgesamt 9,90 Prozent - konkret also 6,60 Prozent - auf alle Steuerstufen verteilt werden. Das letzte Drittel ist von der Bundesregierung, allen voran von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) individuell zu vergeben.

Für das dritte Drittel lagen mehrere Modelle am Tisch. Einerseits bestand die Möglichkeit, dass niedrige Einkommen erneut überproportional begünstigt werden, wie es bereits 2023 der Fall war. Zudem gab es den Vorschlag die überproportionale Steuersenkung auf mittlere Einkommen, die von der Teuerung ebenfalls massiv betroffen sind, zu verteilen. Das dritte Modell wäre eine gleichbleibende Aufteilung der gesamten Entlastung auf alle Steuerstufen bis zum Spitzensteuersatz.

Entschieden hat man sich letztlich für eine gemischte Entlastung. Zusätzlich zur Steuersenkung werden auch die Freibeträge und Zuschläge, etwa für Überstunden, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertage erhöht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

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Neue Lohnsteuertabelle und Absetzbeträge 2024

Aus dem nun gewählten Modell ergibt sich folgende neue Lohnsteuertabelle für das Jahr 2024:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro * 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Annahme: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

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Auch die Absetzbeträge werden erhöht - und zwar um 9,90 Prozent. Daraus ergeben sich folgende zusätzliche Steuerabsetzbeträge für das kommende Jahr:

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,91 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,29 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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