Mit dem Entlastungsrechner zur Kalten Progression wird die geschätzte Steuerentlastung ab Januar 2024 - also die Abschaffung der kalten Progression - berechnet. Als Grundlage dienen die vorläufigen neuen Grenzwerte der Lohnsteuertabelle.
Diese werden um die durchschnittliche Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023 erhöht. Zwei Drittel entfallen automatisch auf alle Stufen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes. Das übrige Drittel wird individuell vergeben. Das naheliegendste Modell ist, dass sie auf die beiden untersten Steuerstufen aufgeteilt werden (im Rechner entsprechend berücksichtigt).

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Zudem werden die Sozialleistungen ebenfalls valorisiert. Der Inflationszeitraum als Grundlage für diese Berechnung ist von August 2022 bis Juli 2023 und beträgt vorläufig geschätzt 9,7 Prozent.
Ab 2024 wird zusätzlich die volle Steuersenkung der dritte Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von vormals 42 auf 40 Prozent wirksam. Für 2023 wurde hierfür ein Mischwert von 41 Prozent herangezogen.
Lohnsteuertabelle (2024)
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro * | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Alle Berechnungen basieren damit auf vorläufigen Werten von Finanz.at und sind aus diesem Grund ohne Gewähr.
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Neue Entlastung: So hoch steigen die Netto-Gehälter ab 2024
Die ersten Werte der neuen Lohnsteuertabelle sind bereits bekannt. Zwei Drittel der Inflation werden automatisch auf alle Steuerklassen verteilt. Das übrige Drittel ist noch offen - könnte jedoch abermals auf die untersten Tarifstufen entfallen. Wie hoch das Netto-Gehalt auf dieser Grundlage ab 2024 ausfallen wird, findet man hier auf Finanz.at.
