Neben Wohnung oder PKW gibt es auch Mitarbeiterrabatte, sowie kostenfreies oder auch günstigeres Essen, die als Sachbezug für Arbeitnehmer gelten.

Sachbezüge in Österreich

Im Arbeitsvertrag kann eine freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verzeichnet werden. Welche zum einen besagen könnte ob der Arbeitnehmer Sachleistungen erhalten sollte und wenn ja, welche. Zum anderen kann eine mögliche Bezahlung seitens des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber im Gegenzug der Sachleistungen notiert werden. Das heißt, es besteht entweder die Möglichkeit eine direkte Zahlung zu leisten oder eben einen Abzug des Nettobezuges zu vollziehen.

Darauf sollte man achten:

Mit seiner immer währenden Rechtssprechung zeigt der Verwaltungsgerichtshof auf, dass es sich bei Kollektivverträgen um eine Festsetzung handelt. Aus diesem Grund entspricht das Mindestentgelt dem sogenannten Barentgelt. In Folge, dessen können den oben genannten Sachleistungen keine Anrechnungen vollzogen werden, da es sich auf den Kollektivvertrag bzw. das Mindestentgelt bezieht.

Was ist bei Arbeitsunterbrechungen zu beachten?

Sachleistungen gelten tatsächlich zu jeder Zeit, während der Arbeitnehmer das Entgelt empfängt. Schlussendlich heißt das, dass sowohl während des Urlaubes, in der Freistellung des Dienstes und noch innerhalb der Frist der Kündigung bzw. innerhalb des Krankenstandes jedem Arbeitnehmer seine Sachbezüge sicher sind.

Darüber hinaus können ebenfalls in der sogenannten „entgeltfreien“ Zeit Sachbezüge eingeholt werden, so beispielsweise bei Mutterschaftsurlaub oder auch bei der Wochenhilfe usw.

Information

Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei Sachbezügen um einen Anteil einer Entlohnung handelt, welche überkollektivvertraglich gehandhabt wird. Daher kann zu jeder Zeit der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer eine Vereinbarung verlauten lassen, die sich auf die Widerrufbarkeit bezüglich des zur Verfügung gestellten Sachbezuges bezieht.

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Sachbezug - PKW / Dienstauto

Zur Verdeutlichung wird im Folgenden ein Beispiel aufgeführt:

Ein Arbeitgeber und ein Mitarbeiter, welcher im Außendienst tätig ist, vereinbaren mittels eines Vertrages, das dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen (PKW) zur Verfügung gestellt wird. Eine der Bedingungen bzw. Punkte lautet darunter im vereinbarten Vertrag, dass zu jeder Zeit ein Widerruf bezüglich der privaten Nutzung stattfinden kann.

Doch auch hier wird Vorsicht geraten, denn sollte beispielsweise keine Einfügung eines Widerrufsrechtes stattfinden, kann der Arbeitnehmer bei einer vertragswidrigen Wegnahme des vereinbarten Sachbezuges Schadensersatz von seinem Arbeitgeber verlangen. Weitere Informationen zum KFZ-Sachbezug findet man hier.

Wie unterscheidet sich der Sachbezug gegenüber dem Entgelt?

Bei den genannten Sachbezügen handelt es sich um Bestandteile des Entgelts, welche unbedingt berücksichtigt werden müssen. Denn zum einen muss eine Berücksichtigung seitens des finanziellen Wertes bezüglich einer Berechnung stattfinden (Alte Abfertigung) und zum anderen muss das Berechnen bei Beiträgen der sogenannten Mitarbeitervorsorgekasse (Neue Abfertigung) berücksichtigt werden.

Sachbezüge bei Lohnpfändung

Ein Arbeitgeber muss grundsätzlich im Hinblick auf die Lohnpfändung nicht den tatsächlichen Wert der Sachleistungen einkalkulieren. Denn letztlich stehen für jeden Arbeitgeber die Möglichkeiten offen entweder die Werte nach dem Steuerrecht oder nach dem Sozialversicherungsrecht einzubeziehen. Die andere Möglichkeit bestünde darin eine Berücksichtigung der Werte in den Vorschriften des Rechts sowie der Kollektivverträge zu vollziehen, denn in diesem Fall zählt hierbei die Angehörigkeit des Verpflichteten.

Sollte es zu einer Zusammenrechnung kommen, so stellt sich eine Beschränkung sämtlicher, pfändbarer Forderungen des Geldes inklusive der Berechtigungen in Bezug auf Sachleistungen heraus. In Folge, dessen kommt es zu einer Verminderung des nicht pfändbaren Freibetrages bzw. kommt es zu einer Verminderung des Wertes der Sachleistungen, welche dem Verpflichteten angehören.

Allerdings steht dem Verpflichteten ein Mindestmaß zu, das heißt es bleiben ihm noch die Hälfte des Grundbetrages. Im Falle einer Exekution verbleibt dem Verpflichteten fünfundsiebzig Prozent Anspruch des Unterhaltes.

Lohnverrechnung

Sachbezüge werden aus unterschiedlichen Gründen der Ermittlung bei Lohnverrechnungen als Bestandteile des Entgelts einbezogen.

Unter den Arten der Ermittlungen versteht sich zum einen die Beitragsgrundlage bezüglich der Sozialversicherung. Darüber hinaus spielt die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ebenfalls eine wichtige Rolle, sowie die Bemessungsgrundlage im Bezug auf Dienstgeberbeiträge (Kurz: DB), Zuschläge auf die Dienstgeberbeiträge (Kurz: DZ) sowie auch auf die Kommunalsteuer.

Sachbezüge werden grundsätzlich nach denen, des österreichischen Finanzministers veröffentlichten Verordnungen bewertet, welche in ganz Österreich einheitlich sind. Darüber hinaus kommt es zu einer Hinzurechnung von Werten an das Bruttoentgelt, so dass es zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage kommt.

Inwiefern kann durch die Nutzung ein Ersatz gefunden werden?

Tritt der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer eine Leistung für den Ersatz des bewilligten Sachbezuges erbringen muss, so kommen nun im Folgenden die Höhen eines möglichen Ersatzes:

Sollte die zu erbringende Zahlung seitens des Arbeitnehmers niedriger sein bisweilen zum amtlichen Sachbezugswert, dann liegt folgende aufkommende Differenz im Zusammenhang des Sachbezuges bezüglich einer Lohnverrechnung vor.

Sollte wiederum mittels einer Bezahlung des amtlichen Sachbezugswertes dieser erzielt oder sogar überschritten sein, so kommt es zu keiner Lohnverrechnung des Sachbezuges.

Aber auch hier sollte man vorsichtig sein, denn sollten dem Arbeitnehmer Sachbezüge gewährt werden, so darf dessen Anteil nicht die generellen Sozialversicherungsbeiträge die zwanzig Prozent Geldbezüge übersteigen. Letzten Endes hat der Betrag, der das Ganze übersteigt der Arbeitgeber zu verrichten.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 24.08.2023, 14:58 Uhr