Kurzer Überblick zur NoVA

  • Jedes Fahrzeug, das in Österreich bei einem Händler gekauft oder zum erstmalig zugelassen wird, muss die NoVA als "Zulassungssteuer" abführen.
  • Die Berechnung der Höhe der NoVA hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab und wird anhand des Messverfahrens WLTP neu geregelt.
  • Der maximale Steuersatz beträgt für PKW 70 Prozent und wird dem Nettowert des Fahrzeugs addiert.
  • Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionswerten zahlen in Österreich eine höhere Normverbrauchsabgabe.
  • CO2-arme Fahrzeuge werden durch die neue Normverbrauchsabgabe steuerlich begünstigt.
NoVA
Information

Änderungen der NoVA 2024

Ab 01. Januar 2024 wird die Normverbrauchsabgabe erneut verschärft. Der Grenzwert der CO2-Emissionen sinkt um fünf Punkte auf 97 Gramm CO2 pro Kilometer (CO2-Abzugsbetrag). Der Malusgrenzwert sinkt auf 155 g/km. Der Malusbetrag wird auf 80 Euro und der Höchststeuersatz auf 80 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass Neuzulassungen von Fahrzeugen ab Januar erneut teurer werden.

NoVA ab 2023

Die Höhe der Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigt ab 01. Januar 2023 für alle PKW, die mehr als 102 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für alle Fahrzeuge ab 170 Gramm CO2 pro Kilometer muss ein Betrag von 70 Euro zusätzlich entrichtet werden. Diese Grenzwerte lagen 2022 bei 185 Gramm CO2 und 60 Euro pro weiterem Gramm. Der maximale Steuersatz wird zudem auf 70 Prozent erhöht.

Die Berechnung der NoVA 2023 kann mit dem NoVA-Rechner durchgeführt werden.

NoVA ab Juli 2022

Ab Januar 2022 wird bei Erstzulassung von Kraftfahrzeugen der Klasse M1 der CO2-Wert um 5 Gramm CO2 pro Kilometer (von 112 auf 107 Gramm) reduziert. Mit Jahresbeginn 2022 wird damit die Berechnungsformel geändert:

(CO2-Ausstoß – 107) : 5 = Steuersatz in Prozent

Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt ebenfalls um 15 Gramm (von 200 auf 185 Gramm CO2 pro Kilometer). Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht. So sind zukünftig 60 Euro statt wie bisher 50 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte auf insgesamt 60 Prozent.

Für Fahrzeuge der Klasse N1 wird der CO2-Wert ebenfalls um 5 Gramm von 165 auf 160 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert. Der Malus-Grenzwert sinkt ebenfalls um 15 Gramm (von 253 auf 238 Gramm CO2 pro Kilometer), der Malus-Betrag steigt um 10 Euro auf insgesamt 60 Euro. Der Höchststeuersatz liegt ab Januar 2022 ebenfalls 60 Prozent.

Der daraus resultierende Steuerbetrag ist um einen Abzugsbetrag von 350 Euro zu kürzen.

Änderungen (Juli 2021)

Ab 01. Juli 2021 wird die Formel zur Berechnung der Höhe der NoVA nochmals geändert. Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 Prozent angehoben. Zusätzlich sinkt der Malusgrenzwert von 275 auf 200 g/km. Für alle KFZ, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, werden ab Juli 2021 zusätzlich 50 Euro statt wie bisher 40 Euro pro Gramm fällig.

Für alle Fahrzeuge, für die vor dem 01. Juli 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird die NoVA anhand der Formel von 01. Januar bis 30. Juni 2021 berechnet, sofern die Fahrzeuge zwischen 01. Juli und 30. November ausgeliefert werden. Bis 2024 wird die Höhe der Normverbrauchsabgabe zudem jährlich automatisch steigen.

Bereits von 01. Januar bis 30. Juni 2021 wurde die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe (NoVA) abgeändert. Bisher wurde als Wert für den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs der Wert 115 abgezogen. Das Ergebnis wird durch fünf dividiert, was letztlich den Steuersatz in Prozent für NoVA ergibt. Der abzuziehende Wert wird seit 2021 um drei Punkte reduziert, sodass nur noch 112 Punkte vom CO2-Ausstoß subtrahiert werden. Dadurch erhöht sich die zu bezahlende NoVA für viele Fahrzeuge in Österreich.

NoVA für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) - 2021

Auch Nutzfahrzeuge unterliegen ab 01. Juli 2021 künftig der NoVA. Dazu kommt folgende Formel zur Anwendung:

(CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in Prozent

Hat das Nutzfahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 253 g/km, erhöht sich die Steuer pro Gramm pro Kilometer über dem Maluswert um 50 Euro. Experten schätzen die dadurch entstehenden Mehrkosten für Unternehmen, die auf diese leichten Nutzfahrzeuge angewiesen sind, bis 2024 auf rund 1,2 Milliarden Euro.

Änderung der NoVA für Motorräder - 2021

Ab 01. Juli 2021 wird auch die NoVA-Berechnungsformel für Motorräder erhöht. Der Höchststeuersatz wird von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben. Damit steigen auch die Kosten für Neuzulassungen von Motorrädern in Österreich.

Damit wird die Normverbrauchsabgabe gemeinsam mit der motorbezogenen Versicherungssteuer automatisch erhöht. Diese Automatisierung wurde bereits 2019 beschlossen. Durch die Neuberechnung steigt die NoVA ab 01. Januar 2021 um rund einen Prozentpunkt an. Neuzulassungen werden teurer.

Änderungen der NoVA (2020)

Ab 01. Januar 2020 wird die Normverbrauchsabgabe in Österreich neu geregelt und berechnet. Grundsätzlich werden ab 2020 für die Berechnung der NoVA die CO2-Emissionen des Fahrzeugs nach dem Messverfahren WLTP ermittelt.

Information

Das Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (kurz „WLTP“) ist eine von der EU, Japan und Indien eingeführte Richtlinie zur realitätsnahen Ermittlung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen. Die gemessenen Emissionen fallen durch die Bemessung in Litern somit höher aus als in bisherigen Labortests.

Aufgrund der höheren Messergebnisse, würde nun automatisch auch die Normverbrauchsabgabe steigen. Daher wurde in Österreich ab 2020 eine neue Berechnungsmethode der NoVA festgelegt und eingeführt. Für Motorräder gilt ab 2020 nicht mehr der Hubraum, sondern die Ergebnisse des Messverfahrens WMTC als Grundlage der Normverbrauchsabgabe.

Übergangsregelungen und Ausnahmen

Für die neue NoVA gilt eine Übergangsfrist für alle KFZ-Kaufverträge, die vor 01. Dezember 2019 unterzeichnet wurden, sofern das Fahrzeug vor dem 01. Juni 2020 geliefert wird. Die Käufer können in diesem Fall selbst entscheiden, ob sie die alte NoVA oder die neue Regelung anwenden möchten.

Information

Bisher wurde die Höhe der Normverbrauchsabgabe anhand der CO2-Emissionen laut NEFZ (Neue Europäischen Fahrzyklus), sowie der veralteten Berechnungsformel ermittelt.

Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen, die das Kraftfahrzeug vorwiegend für eigene Bedürfnisse benötigen und selbst eine Lenkerberechtigung (Führerschein) besitzen, gibt es eine Befreiung von der NoVA in Österreich.

Ab Juli 2021: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Personen mit starker Gehbehinderung gilt nicht mehr nur beim Kauf eines Autos, sondern auch beim Leasing des KFZ.

PKW und Kombi

So wird die Höhe der NoVA in Österreich errechnet:

Die NoVA für PKW:

Neue Formel ab 2021:

Vom CO2-Emissionswert nach WLTP (in g/km) werden 112 Gramm abgezogen und der Wert durch fünf dividiert. Prozentsätze werden auf volle Zahlen ab- bzw. aufgerundet. Liegt der CO2-Ausstoß über 275 g/km, erhöht sich der Betrag je Gramm über der Höchstgrenze um 40 Euro.

(CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 112) : 5 = Steuersatz

Von diesem Betrag werden letztlich einmalig 350 Euro abgezogen. Der Höchststeuersatz liegt bei 32 Prozent.

Alte Formel:

Der Steuersatz für die Zulassung eines PKW oder Kombi wurde laut alter Formel wie folgt berechnet:

Vor 2021: (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 115) : 5 = Steuersatz

Vom Steuersatz wurden letztlich einmalig 350 Euro abgezogen.

Vor 2020: (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 90) : 5 = Steuersatz

Vom Steuersatz wurden letztlich einmalig 300 Euro abgezogen.

Motorräder

Die NoVA für Motor- und Krafträder wird künftig nach WLTP-Verfahren und nicht mehr nach Hubraum berechnet.

Alte Formel vor 2020:

Der Steuersatz für die Zulassung eines PKW oder Kombi wurde laut alter Formel wie folgt berechnet:

(Hubraum in Kubikzentimeter (ccm oder cm³) - 100) * 0,02 = Steuersatz

Maximal betrug der Steuersatz für Motorräder 20%. Diese wurden ebenfalls dem Nettowert des Motorrads (ohne MwSt. und NoVA) addiert. War der Hubraum des Fahrzeugs geringer als 125 ccm, betrug der Steuersatz 0%.

Formular und Erklärung

Zur Erklärung über die Normverbrauchsabgabe wird das Formular NOVA2 benötigt.

Das Formular kann entweder elektronisch ausgefüllt an das Finanzamt übermittelt oder per Post beziehungsweise persönlich eingebracht werden.

Allgemeine Informationen

Die Normverbrauchsabgabe, auch NoVA genannt muss bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges bezahlt werden. Diese einmalige Abgabe soll die Kosten der CO2 Emissionen durch das Fahrzeug decken. Nicht nur für einen PKW, sondern auch für Krafträder muss die NoVA bezahlt werden.

Durch die Tatsache, dass der Kauf eines Neuwagens meist keine alltägliche Tätigkeit ist, herrscht oft Verwirrung darüber wie genau die NoVA eigentlich bezahlt wird und wie hoch sie ausfällt.

Auch die Ausnahmen, wann sie nicht beglichen werden muss, sind häufig unbekannt.

Damit die finanzielle Planung des neuen Fahrzeuges besser verlaufen kann, soll im Folgenden aufgeklärt werden, was es mit der Normverbrauchsabgabe eigentlich auf sich hat und was es dabei zu beachten gilt.

Wann ist die NoVA zu bezahlen?

Wenn ein neuer PKW oder Kraftrad gekauft wird und in Österreich zugelassen wird, muss die Normverbrauchsabgabe bezahlt werden. Wenn von PKWs gesprochen wird, sind damit auch Kombis gemeint. Besonders wichtig ist, dass beachtet wird, dass es sich nicht um die erste Zulassung des Fahrzeugs allgemein, sondern speziell in Österreich handelt. Somit fällt die NoVA auch an, wenn ein Gebrauchtfahrzeug nach Österreich gemacht wird und dort zum ersten mal zugelassen wird.

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein ehemaliges Diplomaten-, Fahrschul-, oder Vorführfahrzeug handelt. Ebenso muss die NoVA nicht für ehemalige Taxen, Gäste- oder Mietwagen entrichtet werden.

Wann entfällt die Normverbrauchsabgabe?

Es gibt darüber hinaus auch Fälle, in welchen die Normverbrauchsabgabe nicht bezahlt werden muss. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Anhänger handelt. Denn dies ist kein Fahrzeug. Besonders für Wohnwägen wird diese Ausnahme genutzt, da er keinen eigenen Co2 Ausstoß verursacht. Auch elektrisch betriebene Fahrzeuge sind aus dem gleichen Grund von der NoVA entbunden. Bei einem Hybridfahrzeug ist dies allerdings nicht der Fall.

Oldtimer verursachen zwar einen CO2 Ausstoß, sind jedoch dennoch von der NoVA befreit. Es muss sich dabei jedoch um ein Fahrzeug handeln, das älter als 30 Jahre ist. Außerdem darf dieser Typ oder dieses Modell aktuell nicht mehr hergestellt werden. Ebensowenig dürfen größere Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen worden sein.

Der Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich

Häufig wird angenommen, dass wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird, müsse die NoVA bei der Zulassung noch beglichen werden. Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrtum. Die Normverbrauchsabgabe ist im Kaufpreis bereits enthalten und wird von dem Händler beglichen. Er führt die entsprechende Summe direkt an das Finanzamt ab.

Die Rückvergütung der NoVA

Die NoVA kann zurückvergütet werden. Das ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Schließlich wird es in diesem Fall keine CO2 Emissionen im Land Österreich mehr verursachen. Dafür müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden, über die es sich im Einzelfall zu informieren gilt. Beispielsweise muss es sich um einen privaten Verkauf handeln. Dass dieser auch tatsächlich in ein anderes Land erfolgt ist, muss natürlich schriftlich nachgewiesen werden. Wenn alle bestehenden Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, kann die Rückvergütung durchgeführt werden.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die NoVA für PKW?

Die NoVA für PKW wird anhand der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet. Dafür wird für das Jahr 2023 folgende Formel herangezogen: (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 104) : 5 = Steuersatz.

Wie hoch ist die NoVA für Motorräder?

Die Grundlage der Berechnung für Motorräder wurde geändert. Ab 2020 wird die NoVA anhand des WLTP-Messverfahrens und nicht mehr anhand des Hubraums errechnet.

Wann muss die NoVA bezahlt werden?

Die NoVA wird fällig, sobald ein Kraftfahrzeug gekauft und in Österreich zugelassen wird.

Was ändert sich an der NoVA 2023?

Mit 01. Januar 2023 wurde die NoVA neuerlich erhöht. Diese Erhöhung beruht auf einer Anpassung der Berechnungsformel.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.01.2024, 22:08 Uhr