Nur noch bis Ende Juni haben alle ArbeitnehmerInnen mit Pflichtveranlagung Zeit, ihren Steuerausgleich beim Finanzamt elektronsich einzureichen. Ab Juli wird für alle ArbeitnehmerInnen mit freiwilliger Veranlagung - also jene, die nicht dazu verpflichtet sind - der automatischer Steuerausgleich durchgeführt, sofern kein eigens eingebrachter Antrag vorliegt. Dabei verliert man jedoch im Durchschnitt hunderte Euro an Gutschrift!
Wer bald 437 Euro an Steuergutschrift verliert
Ab Juli wird für Millionen von Menschen in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wirksam. Konkret betrifft das jene Bürgerinnen und Bürger, die bis 30. Juni keinen Lohnsteuerausgleich selbst beim Finanzamt eingereicht haben. Immerhin waren das im vergangenen Jahr noch fast 1,8 Millionen Menschen.
Für diese Personen wird ab 01. Juli ein automatischer Steuerausgleich erstellt. Dabei werden jedoch keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können. Die durchschnittliche Rückerstattung sinkt also auf 277 Euro pro Kopf.
Jene Personen, die ihren Antrag selbst eingereicht haben, können sich jedoch über eine durchschnittliche Rückerstattung von 748 Euro freuen. Sie erhalten also 437 Euro mehr als jene mit automatischer Veranlagung. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet.
Automatischen Steuerausgleich "überschreiben"
Wurde ein automatischer Steuerausgleich ab 01. Juli durchgeführt, so kann dieser jedoch einfach "überschrieben" bzw. durch einen eigens eingebrachten Antrag ersetzt werden. Das hat den Vorteil, dass auch nachträglich noch steuersenkende Beträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) geltend gemacht werden können. Die Rückerstattung steigt dadurch in der Regel an.
Für das Kalenderjahr 2022 gibt es ohnehin bereits erhöhte Absetzbeträge, wie etwa den Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Kind. Damit steigt auch die durchschnittliche Steuerrückerstattung für dieses Jahr deutlich an.

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