Im Juni liegt die Inflation laut Schnellschätzung bei 8,0 Prozent und sinkt damit gegenüber den Vormonaten. Dennoch ist sie im EU-Schnitt weiterhin hoch und sorgt für schmerzhafte Preissteigerungen im Handel, bei Lebensmitteln, Wohnen und Energie.
Ab Juli treten in Österreich viele Änderungen und Neuregelungen in Kraft, die einerseits zusätzliche Entlastungen, aber auch höhere Kosten und Gebühren mit sich bringen. Eine Übersicht dazu findet man hier auf Finanz.at:
Pendlerpauschale wird reduziert
Die Pendlerpauschale wird auf den ursprünglichen Betrag gesenkt. Zuletzt galt von Mai 2022 bis Juni 2023 ein erhöhter Betrag der Pendlerpauschale und des Pendlereuro als Entlastung für ArbeitnehmerInnen. Damit verlieren Pendlerinnen und Pendler eine zusätzliche steuerliche Entlastung ab 01. Juli 2023.
Miete steigen um 5,5 Prozent
Die Kategoriemieten steigen um 5,51 Prozent. Davon sind rund 135.000 Mietverhältnisse in Österreich betroffen.
Banken erhöhen Gebühren
Weitere Banken erhöhen ihre Gebühren für die Kontoführung und andere Dienstleistungen. Die Gebührenerhöhung liegt zwischen 8 und 12 Prozent.
Maklergebühr nach Besteller-Prinzip
Die Maklergebühren müssen ab Juli nach dem Besteller-Prinzip bezahlt werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber des Immobilienmaklers die Gebühren übernehmen muss. Das gilt zukünftig bei der Vermietung von Immobilien in Österreich.
Weitere Details zu den steigenden Kosten ab Juli findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Antragsloser Steuerausgleich wird wirksam
Ab Juli wird für alle ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, die keinen eigenen Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt eingebracht haben, die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wirksam. Diese erfolgt automatisch, bringt jedoch durchschnittlich eine deutlich geringere Steuerrückerstattung. ArbeitnehmerInnen verlieren im Schnitt 437 Euro gegenüber einem selbst erstellen Steuerausgleich.
Lohnsteuersenkung tritt in Kraft
Mit 01. Juli 2023 tritt die Senkung der dritten Tarifstufe der Lohnsteuertabelle in Kraft. Sie wird von bisher 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Das betrifft alle Einkommen zwischen 32.075 Euro und 62.080 Euro. Aufgrund der unterjährigen Senkung der Lohn- und Einkommensteuer wird für das gesamte Kalenderjahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent zur Berechnung herangezogen. Ab 2024 gilt der volle Wert von 40 Prozent.
Alle Details zur Senkung der Lohnsteuer ab Juli 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Familienzuschuss
Der Familienzuschuss von 60 Euro pro Monat wird an BezieherInnen von Sozialhilfe ausbezahlt. Eltern, beiden denen wenigstens ein Teil Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder die Ausgleichszulage bezieht, erhalten 60 Euro monatlich pro Kind. Auch Alleinerziehende und Alleinverdienende mit einem Bruttoeinkommen von maximal 2.000 Euro pro Monat erhalten den Zuschuss pro Kind.
Angehörigenbonus
Der Angehörigenbonus von 750 Euro für das Kalenderjahr 2023 wird ausbezahlt. Diesen Bonus erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen. Ab 2024 beträgt der Bonus 1.500 Euro. Alle Details zu Anspruch und Voraussetzungen des Angehörigenbonus findet man hier auf Finanz.at.
300 Euro als "Kärnten Bonus Extra"
Der "Kärnten Bonus Extra" von 300 Euro wird an alle Personen ausbezahlt, die bereits den "Kärnten Bonus" und den "Kärnten Bonus Plus" erhalten haben. Für weitere Anspruchsberechtigte ist ein Antrag online möglich. Alle Details zum "Kärnten Bonus Extra" findet man hier auf Finanz.at.
Alle Zuschüsse zu Heiz- und Wohnkosten in den Bundesländern findet man hier.
300 Euro steuerfrei für Post-Mitarbeiter
Vollzeitmitarbeiter der Österreichischen Post erhalten eine Teuerungsprämie von 300 Euro netto pro Monat bis Jahresende. Insgesamt sind das 1.800 Euro für das gesamte Kalenderjahr. Die Auszahlung erfolgt ab Juli. Dieser betrag ist steuer- und abgabenfrei. Ab 2024 profitieren sie von einer Lohnerhöhung von bis zu 10 Prozent. Alle Details zu 300-Euro-Prämie für Post-Mitarbeiter findet man hier.
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