Ab 01. Juli werden AutofahrerInnen deutlich weniger finanzielle Entlastung erhalten. Der Grund dafür ist, dass die Spritpreise in Österreich in den vergangenen Monaten deutlich gesunken und daher die Notwendigkeit zur Entlastung in diesem Bereich nicht mehr vorliegt, wie es seitens Bundesregierung heißt.
Von Mai 2022 bis Ende Juni 2023 gilt der erhöhte Betrag der Pendlerpauschale und des Pendlereuros. Ab 01. Juli sinkt dieser wieder auf die ursprüngliche Höhe, die zuletzt 2010 beschlossen wurde. Eine generelle und dauerhafte Erhöhung oder Neuregelung der Pendlerpauschale wurde zuletzt von vielen Seiten gefordert und diskutiert.
Neuregelung und 200-Euro-Ökobonus für ArbeitnehmerInnen
Aufgrund des Auslaufens der erhöhten Pendlerpauschale mit Juli forderte etwa der ÖGB gemeinsam mit der Arbeiterkammer Österreich, dass ein neuer Ökobonus von 200 Euro jenen ArbeitnehmerInnen zustehen soll, die umweltfreundliche Öffis für den Arbeitweg nutzen. Zudem solle sie nicht mehr als Freibetrag, sondern als "kilometerabhängiger Absetzbetrag" gelten.

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Zuletzt ließ auch Klima- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) mit einem Vorschlag zur sozialen Staffelung der Pendlerpauschale aufhorchen. Diese müsse ökologischer gestaltet werden, wie Gewessler mitteilte. Die Kritik: Besserverdiener würden durch die erhöhte Pendlerpauschale deutlich mehr profitieren als geringe Einkommen. Bisher konnte sie sich mit diesem Vorschlag jedoch nicht durchsetzen.

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Auch eine generelle Erhöhung des Kilometergeldes von bisher 0,42 Euro pro Kilometer für PKW wurde gefordert, jedoch seitens Bundesregierung abgelehnt. Das Kilometergeld wurde zuletzt vor 15 Jahren erhöht.
Keine Einigung - AutofahrerInnen verlieren Geld
Nun ist also fix, dass keine neue Regelung kommen wird. Autofahrer verlieren damit jährlich wiederum viel Geld, das in den vergangenen Monaten steuerliche Entlastungen gegen die Teuerung gebracht hatte.
Diese erhöhten Werte gelten noch bis 30. Juni 2023:
Erhöhte kleine Pendlerpauschale
Entfernung | Betrag pro Monat | Erhöhter Betrag (10+ Tage) | Erhöhter Betrag (8-10 Tage) | Erhöhter Betrag (4-7 Tage) |
---|---|---|---|---|
bei mind. 20 km bis 40 km | 58,00 Euro | + 29,00 Euro | + 19,33 Euro | + 9,67 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 Euro | + 56,50 Euro | + 37,67 Euro | + 18,83 Euro |
bei mehr als 60 km | 168,00 Euro | + 84,00 Euro | + 56,00 Euro | + 28,00 Euro |
Erhöhte große Pendlerpauschale
Die große Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Entfernung | Betrag pro Monat | Erhöhter Betrag (10+ Tage) | Erhöhter Betrag (8-10 Tage) | Erhöhter Betrag (4-7 Tage) |
---|---|---|---|---|
bei mind. 2 km bis 20 km | 31,00 Euro | + 15,50 Euro | + 10,33 Euro | + 5,17 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123,00 Euro | + 61,50 Euro | + 41,00 Euro | + 20,50 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 Euro | + 107,00 Euro | + 71,33 Euro | + 35,67 Euro |
bei mehr als 60 km | 306,00 Euro | + 153,00 Euro | + 102,00 Euro | + 51,00 Euro |
Pendlereuro
Der Pendlereuro beträgt jährlich 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Von Mai 2022 bis inklusive Juni 2023 wird der Pendlereuro um 0,50 Euro pro Kilometer monatlich erhöht.
Erwerbstätige, die keine oder zu wenig Steuern bezahlen, erhalten insgesamt für diesen Zeitraum eine um 100 Euro erhöhte SV-Rückerstattung.
Die Pendlerpauschale kann direkt monatlich bei der Lohnverrechnung über den Arbeitgeber oder pro Kalenderjahr rückwirkend beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
Mehr Informationen: Pendlerpauschale
