Jene Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 zu Hause pflegen und sich aufgrunddessen in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, profitieren ab Juli 2023 von einem neuen Angehörigenbonus ("Pflegebonus"). Dieser beträgt 1.500 Euro für das gesamte Kalenderjahr.
Da der Bonus erstmals im Juli ausbezahlt wird, gilt für das heurige Jahr 2023 aliquot die Hälfte des Betrages. Insgesamt sind das also 750 Euro pro Person für das zweite Halbjahr. Ab 2024 wird der Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt.
Anspruch und Voraussetzungen
Als Voraussetzungen für den Erhalt des Angehörigenbonus gilt das vorliegen der Pflegestufe 4 oder höher, sowie die Dauer der Pflege und das Einkommen. Anspruch auf diesen Bonus haben ebenfalls jene Pensionistinnen und Pensionisten, die die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

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Voraussetzungen:
- Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
- Die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr.
- Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1.500 Euro nicht überschreiten.
- Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor.
Das Kriterium, dass beide Personen im selben Haushalt leben müssen, wurde im Mai 2023 gestrichen. Damit haben nun auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf den Pflegebonus, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit der zu pflegenden Person leben.
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