Ab 01. Juli wird für alle Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, die bislang keine Veranlagung für das vergangene Kalenderjahr selbst eingereicht haben, ein antragsloser Steuerausgleich durchgeführt. Die Durchführung und Auszahlung erfolgen automatisch. Jedoch verlieren Betroffene hunderte Euro an Steuerrückerstattung.
Nur noch bis Ende Juni haben alle ArbeitnehmerInnen mit Pflichtveranlagung Zeit, ihren Steuerausgleich beim Finanzamt elektronsich einzureichen. Ab Juli wird für alle ArbeitnehmerInnen mit freiwilliger Veranlagung - also jene, die nicht dazu verpflichtet sind - der automatischer Steuerausgleich durchgeführt.
Ebenfalls enden mit Ende Juni auch die Antragsfristen für mehrere Zuschüsse von bis zu 200 Euro als Entlastung gegen die Teuerung.
437 Euro weniger Steuergutschrift
Wer bis 30. Juni keinen Lohnsteuerausgleich selbst beim Finanzamt eingereicht hat, erhält einen automatischen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022. Im vergangenen Jahr betraf das immerhin fast 1,8 Millionen Menschen in Österreich.
Dabei werden jedoch keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können. Die durchschnittliche Rückerstattung sinkt also auf 277 Euro pro Kopf.

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Jene Personen, die ihren Antrag selbst eingereicht haben, können sich jedoch über eine durchschnittliche Rückerstattung von 748 Euro freuen. Sie erhalten also 437 Euro mehr als jene mit automatischer Arbeitnehmerveranlagung. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet.

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Darum bekommt man jetzt mehr Geld beim Steuerausgleich
Seit Januar 2023 gelten neue Absetzbeträge für den Steuerausgleich, die AntragsstellerInnen eine höhere Rückzahlung bescheren:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
