Senkung von Lohn- und Einkommensteuer tritt in Kraft

Die Senkung der dritten Steuerstufe tritt ab Juli in Kraft. Diese Maßnahme wurde bereits in der öko-sozialen Steuerreform beschlossen und soll mehr Netto vom Brutto bringen. Aufgrund der Einführung ab Juli gilt für das gesamte Kalenderjahr 2023 bereits seit Jahresbeginn ein Mischwert für die Lohn- und Einkommensteuer. Alle Details auf Finanz.at.

25.06.2023, 07:55 Uhr von
Gehalt für Arbeitnehmer und Arbeiter
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Gehalt für Arbeitnehmer und Arbeiter
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Ab 01. Juli 2023 tritt die letzte der im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform beschlossenen Senkungen der Lohn- und Einkommensteuer in Kraft. Konkret wird der Steuersatz von 42 Prozent für die dritte Stufe der Lohnsteuertabelle auf 40 Prozent gesenkt.

Da es sich hierbei um eine unterjährige Steuersenkung handelt, wir für das gesamte Kalenderjahr 2023 der Steuersatz von 41 Prozent zur Berechnung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer herangezogen. Dieser Berechnung wird ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2022 geregelt. Ab 2024 gilt die volle Höhe des neuen Steuersatzes von 40 Prozent.

Seit Abschaffung der kalten Progression im Januar 2023 gilt die dritte Steuerstufe für alle Einkommen zwischen 32.075 Euro und 62.080 Euro jährlich. Durch die Anpassung der Grenzwerte der Steuertabelle an die Inflationshöhe steigen diese Beträge nun jährlich an. Zuvor wurden auch die Steuersätze der ersten und zweite Stufe gesenkt. Seit Januar gilt für die zweite Stufe der Steuertabelle der finale Satz von 30 Prozent.

Aufgrund der heuer prognostizierten Inflation von 7,1 Prozent dürften die Grenzwerte ab 2024 nochmals deutlich erhöht und damit SteuerzahlerInnen immerhin etwas mehr Netto vom Brutto bleiben.

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Lohnsteuertabelle 2023

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Die gesamte Lohnsteuertabelle für das Jahr 2023 sieht wie folgt aus:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

Mit dem Brutto-Netto-Rechner 2023 kann die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer und des Netto-Gehalts pro Monat berechnet werden. Zur Berechnung der Einkommensteuer kann der dafür vorgesehene Einkommensteuerrechner verwendet werden.

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Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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