Zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung gegen die steigenden Energie- und Heizkosten zahlen die Länder diverse Zuschüsse an alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz aus:

Oberösterreich

Ab Februar kann der neue Heizkostenzuschüss von 200 Euro für die Periode 2023/2024 beantragt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.700 Euro brutto pro Jahr für Alleinstehende und 25.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. Details zum Antrag findet man auf der Website des Landes Oberösterreich.

  • Antragsfrist: 01. Februar bis 31. März 2024

Abgelaufene Zuschüsse

Der Energiekostenzuschuss von 200 Euro für die Periode 2023/24 wird ab Oktober ausgezahlt. Konkret erhalten rund 160.000 Haushalte in Oberösterreich ab 02. Oktober den Bonus automatisch ausbezahlt, sofern sie auch im Sommer bereits ihren Bonus beantragt und erhalten haben. Ist das nicht der Fall, kann ab Oktober bis 30. November ein Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenzen von 27.000 Euro brutto pro Jahr für Ein-Personen- und 65.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalte nicht überschritten werden.

Der Heizkostenzuschuss beträgt 200 Euro pro Haushalt, sofern die Voraussetzungen erfüllt und Einkommengrenzen nicht überschritten werden. Bei einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt der Bonus auf 300 Euro, bei zwei Kindern auf 400 Euro.

  • Antragsfrist: 02. Januar bis 28. April 2023
  • Alle Details zum Wohn- und Heizkostenzuschuss 2022/23 in Oberösterreich findet man hier.

Der OÖ Wohn- und Energiekostenbonus beträgt zwischen 200 und 400 Euro. Voraussetzung ist ein Jahresbruttoeinkommen von maximal 27.000 Euro für Ein-Personen- und 65.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte im Jahr 2022.

  • Antragsfrist: 03. April bis 31. Juli 2023
  • Alle Details zum Wohn- und Energiekostenbonus in Oberösterreich findet man hier.

Salzburg

Der neue Heizkostenzuschuss von 600 Euro in Salzburg ist ab 01. Januar 2024 zu beantragen. Die neuen Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Zuschuss liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Pro Kind im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 385 Euro, pro weiterem Erwachsenen bzw. Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro.

  • Antragfrist: 01. Januar bis 30. September 2024
  • Antrag auf salzburg.gv.at

Tirol

Ab 01. März 2024 kann der neue Tirol-Zuschuss 2.0 beantragt werden. Alle Details werden ab 01. März auf der Webseite des Landes Tirol veröffentlicht.

Abgelaufene Zuschüsse

Der sogenannte Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss für 2023 zusammen und beträgt 250 Euro pro Haushalt. Die Einkommensgrenzen liegen bei maximal 1.100 Euro netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte bzw. bei 1.700 Euro für Lebensgemeinschaften in einem Haushalt. Pro weiterer Person wird die Grenze um 300 Euro erhöht.

  • Antragfrist: 01. April bis 31. Oktober 2023
  • Alle Details zum Wohn- und Heikostenzuschuss in Tirol findet man hier.

Wien

Abgelaufene Zuschüsse

Der Wiener Wohnkostenzuschuss von 200 Euro kann noch bis 30. September beantragt werden. Alle rund 700.000 anspruchsberechtigten Haushalte wurde darüber per Brief im Juli informiert.

  • Antragsfrist: Ende am 30. September 2023

Der Wiener Energiebonus 2023 von 200 Euro wird seit 11. April 2023 automatisch an rund 550.000 Haushalte überwiesen. Weitere 100.000 Haushalte können ab 17. April 2023 einen Antrag auf den Energiebonus stellen.

  • Antragfrist: 17. April bis 30. Juni 2023
  • Alle Details zum Wiener Energiebonus findet man hier.

Burgenland

Es sind noch keine Details zu einem neuen Heizkostenzuschuss 2024 im Burgenland bekannt.

Der sogenannte Wärmepreisdeckel kann im Burgenland bis 31. Dezember 2023 beantragt werden und beträgt maximal bis zu 2.000 Euro. Voraussetzung ist ein maximales Brutto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro pro Haushalt.

  • Antragfrist: 01. Januar bis 31. Dezember 2023
  • Alle Details zum Wärmepreisdeckel im Burgenland findet man hier.

Steiermark

Der Heizkostenzuschuss 2024 für SteirerInnen und Steirer beträgt abermals 340 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen in der Steiermark bei 1.392 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.088 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 418 Euro erhöht.

  • Antragfrist: 02. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024
  • Alle Details zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark findet man hier.

Abgelaufene Zuschüsse

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss von 400 Euro ist mit 30. November 2023 ausgelaufen.

Der Heizkostenzuschuss für 2022/23 für steirische Haushalte beträgt 340 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen in der Steiermark bei 1.371 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.057 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 412 Euro erhöht.

  • Antragfrist: am 28. Februar 2023 beendet
  • Alle Details zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark findet man hier.

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Kärnten

Den Kärntner Heizkostenzuschuss für die Saison 2023/24 von bis zu 280 Euro erhalten jene Personen mit einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Die kleine Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommengrenzen von 1.360 netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Pro weiterer Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht.

Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag von 180 bzw. 110 Euro wird auch ein Energiebonus von 100 Euro ausgezahlt. Das ergibt für diese Periode einen Zuschuss von 210 bis 280 Euro.

  • Antragfrist: 02. Oktober 2023 bis Ende April 2024
  • Alle Details zur Heizkostenunterschützung in Kärnten findet man hier.

Abgelaufene Zuschüsse

Der "Kärnten Bonus Extra" wird als Folgezuschuss zum "Kärnten Bonus" und "Kärnten Bonus Plus" ab Mitte Juli ausbezahlt und beträgt 300 Euro. Ein Antrag ist ab 03. Juli 2023 möglich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Einkommensgrenzen sind 1.600 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 2.400 Euro für Zwei-Personen-Haushalte. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 400 Euro. Bei Alleinstehenden mit Kindern steigt sie pro minderjährigem Kind um 700 Euro.

  • Antragsfrist: 03. Juli bis 30. November 2023 (Der Bonus wird bis 30. November 2023 verlängert. Zuvor galt ein Fristende von 30. September 2023.)

Niederösterreich

Der neue NÖ Heizkostenzuschuss kann ab 20. Dezember 2023 beantragt werden. Er beträgt bis zu 225 Euro. Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. SozialhilfeempfängerInnen erhalten den Betrag antragslos überwiesen. Der Antrag wird bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht.

Alleinstehende oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen, erhalten zum Grundbetrag von 150 Euro weitere 75 Euro zusätzlich ausbezahlt.

  • Antragsfrist: von 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024

Abgelaufene Zuschüsse

In Niederösterreich wird ab Oktober 2023 ein neuer NÖ-Wohnzuschuss von 150 Euro pro Haushalt zuzüglich 50 Euro pro weiterer Person bei Mehr-Personen-Haushalten gegen die steigenden Wohnkosten ausgezahlt. Diesen soll vor allem das untere Einkommensdrittel erhalten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 50.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. (Telefonische Hilfe: 02742-9005 15970)

  • Antragsfrist: Die Frist für einen Antrag endet am 31. Dezember 2023.

Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss von 150 Euro kann zusätzlich zum bisherigen Zuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte mit maximal 40.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen (Mehr-Personen-Haushalt).

  • Antragfrist: 19. April bis 30. Juni 2023
  • Alle Details zum Wohn- und Heizkostenzuschuss in Niederösterreich findet man hier.

Vorarlberg

Abgelaufene Zuschüsse

Ab 16. Oktober 2023 kann bis einschließlich 16. Februar 2024 der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 beantragt werden. Wer bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten hat, bekommt den neuen Zuschuss automatisch. Der Betrag wurde dabei von 330 Euro auf 500 Euro erhöht.

Der Heizkostenzuschuss PLUS kann in Vorarlberg bis Ende Mai beantragt werden und beträgt 330 Euro extra. Durch die Aufstockung des Bundes von zusätzlich 330 Euro beträgt der Zuschuss insgesamt für diese Periode 660 Euro pro Haushalt.

  • Antragfrist: 06. März bis 31. Mai 2023
  • Alle Details zum Heizkostenzuschuss PLUS in Vorarlberg findet man hier.
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Schlagzeilen und News:

Neuer Zuschuss fix: 100 Euro kommen automatisch aufs Konto

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Nur noch im März: 150 bis 300 Euro extra als Einmalzahlung

Nur noch wenige Tage stehen Zuschüsse und Einmalzahlungen von bis zu 300 Euro zur Verfügung. In manchen Bundesländern gibt es diese noch etwas länger. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Ab jetzt! - Neuer Bonus von 200 Euro kann beantragt werden

Ab 01. Februar kann der neue Zuschuss von 200 Euro pro Haushalt beantragt werden. Die Frist dazu endet im März. Er soll niedrige Einkommen zusätzlich gegen die weiterhin hohe Teuerung entlasten. Alle Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und weiteren Zuschüssen findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 900 Euro - Nächster Zuschuss kommt ab März

Österreich bleibt weiterhin das Land der Zuschüsse und Einmalzahlungen im Kampf gegen die Teuerung. Ab März wird ein neuer Wohn- und Heizkostenzuschuss aufgelegt. Ein Antrag ist notwendig. Niedrige Einkommen sollen mit bis zu 900 Euro entlastet werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Fix! - 200 Euro pro Haushalt: Neuer Zuschuss kommt im Februar

Die Inflation ist weiterhin hoch, die Preise steigen in Österreich für viele Menschen noch immer deutlich zu stark. Ein neuer 200-Euro-Zuschuss soll dagegen entlasten. Beantragt werden kann dieser ab Februar 2024. Alle Details findet man hier auf Finanz.at. 

Neue Gemeinde-Aktion bringt 300 Euro extra als Zuschuss

Die Inflation ist mit 5,6 Prozent im Dezember weiterhin hoch. Aufgrund der kalten Temperaturen spüren das viele Haushalte besonders auch bei den Heizkosten. Eine neue Brennstoffaktion soll einkommensschwache Haushalte mit zusätzlichen 300 Euro dagegen unterstützen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

600 Euro extra - Neuer Zuschuss kann jetzt beantragt werden

Bereits im vergangenen Jahr wurde unzählige Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich ausbezahlt. Seit 01. Januar 2024 gibt es einen neuen Bonus von 600 Euro extra. Alle Details zu Einkommensgrenzen und Antrag findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 525 Euro aufs Konto - Neue Einmalzahlung endlich fix

Die Heizsaion sorgt in Österreich für zusätzliche finanzielle Belastungen, die Energie- und Stromkosten sind weiterhin hoch. Nun gibt es endlich neue Einmalzahlungen und Zuschüsse, die besonders geringe Einkommen entlasten soll. In Niederösterreich gibt es beispielsweise noch Boni bis zu 525 Euro. Alle Details jetzt auf Finanz.at.

Entlastung bis 2.500 Euro: Diese Boni gibt es nur noch jetzt

Nur noch wenige Tage gibt es weitere Einmalzahlungen, die gegen die hohen Preise finanziell entlasten sollen. Konkret können zwischen 200 und fast 2.500 Euro beantragt werden. Die Frist endet am 30. November 2023. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Verlängert: 500 Euro als Energieunterstützung noch bis Jahresende

Viele Haushalte können sich die hohen Energiekosten in Österreich seit fast zwei Jahren nicht mehr leisten. Immer mehr Haushalte geraten in Rückstand bei ihren Energielieferanten. Daher wurde der 500-Euro-Zuschuss als finanzielle Hilfe bis Jahresende verlängert. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 22.02.2024, 21:31 Uhr