Ab Oktober 2022 tritt die CO2-Bepreisung im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform in Österreich in Kraft. Damit erhält CO2 einen Preis: Konkret sind das 30 Euro pro Tonne CO2. Der Klimabonus wird als Ausgleich für den Anstieg der Energiekosten und Spritpreise ausgezahlt und beträgt maximal 200 Euro und mindestens 100 Euro pro Jahr.
Die Auszahlung erfolgt erstmals im Oktober 2022 und gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Das Gesetz tritt mit 01. März 2022 in Kraft. Laut Experten sollen sich die Einnahmen aus dieser neuen CO2-Steuer auf bis zu fünf Milliarden Euro bis 2025 belaufen.
Für das Jahr 2022 wurde einmalig eine Erhöhung des Klimabonus für alle anspruchsberechtigten Personen auf 500 Euro beschlossen. Grund dafür ist die hohe Inflation in Österreich, die auch die Energie- und Spritpreise verteuert.
Diese Erhöhung setzt sich aus dem angehobenen Klimabonus von 250 Euro und einem weiteren Bonus von 250 Euro gegen die Teuerung zusammen.
Hier findest du ein Video mit allen Infos und News zum Klimabonus und dem CO2-Preis in Österreich.
Anspruch auf den Klimabonus
Anspruch auf den Bonus haben alle natürlichen Personen, die im Kalenderjahr der Auszahlung mindestens 183 Tage in Österreich mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Wird der Wohnsitz innerhalb des Kalenderjahres gewechselt, so gilt der jener, an dem die Person die überwiegende Anzahl der Kalendertage gemeldet war.
Anspruch für Kinder
Für Kinder gilt ein Anspruch, wenn für sie mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde. Kinder bis 18 Jahre erhalten 50 Prozent der jeweiligen Höhe des Klimabonus ausgezahlt.
Höhe des Klimabonus
Der Hauptwohnsitz ist entscheidend für die Höhe des Klimabonus. Hierfür gelten vier Stufen: In Wien erhält man pro Jahr 100 Euro. In allen übrigen Gemeinden Österreichs erhält man als Bonus 133 Euro, 167 Euro oder 200 Euro pro Jahr und Person. Für Kinder gibt es jeweils Hälfte des Betrags. Der regionale Klimabonus dient zur Abfederung der CO2-Bepreisung von 30 Euro pro Tonne CO2.
Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, erhalten unabhängig ihres Wohn- bzw. Meldeortes den Klimabonus in voller Höhe (200 Euro).
Der regionale Klimabonus gilt nicht als Einkommen und auch nicht als anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.
Kategoriesierung nach Wohnsitz
Grund für die Kategorisierung nach Wohnsitz ist, dass man in ländlichen Gemeinden deutlich stärker auf ein KFZ angewiesen ist als in urbanen Gemeinden mit einem dichten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie | Definition | Höhe |
---|---|---|
Kategorie 1 | Urbane Zentren (höchstranginge Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 100 Euro |
Kategorie 2 | Urbane Zentren (gute Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 133 Euro |
Kategorie 3 | Zentren und Umland (gute Basiserschließung) | 167 Euro |
Kategorie 4 | Ländliche Gemeinden (Basiserschließung) | 200 Euro |
Die Zuweisung in die jeweiligen Kategorien erfolgt auf Basis der Daten der Statistik Austria.

Klimabonus-Karte
Die Klimabonus-Karte zeigt die vier Kategorien der Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich laut Statistik Austria. Die Regionen werden dabei nach vier Farben (rot, orange, hellgrün, grün) gegliedert.

Auszahlung
Die Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch das Klimaministerium, dem alle notwendigen Daten vom Finanzministerium bzw. der Pensionsversicherung oder notwendiger anderer Stellen geliefert werden. Die Auszahlung wird daher automatisch und ohne Antrag erfolgen.
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