Steuerreform: So sehen die Entlastungen nach Einkommen aus

Durch die Senkung der Lohnsteuer und weitere Maßnahmen der Steuerreform profitieren alle Einkommensschichten. Mittlere Einkommen hingegen erhalten mit bis zu 3,6 Prozent am größte Entlastung.

20.01.2022, 11:00 Uhr von
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Die schrittweise Umsetzung der Steuerreform wird bis 2024 erfolgen. Damit tritt die volle Entlastung nicht bereits 2022, sondern erst ab 2025 in Kraft. Insgesamt soll die Reform bis zu 16,9 Milliarden Euro an Entlastung bringen, wird jedoch teilweise durch den CO2-Preis und die kalte Progression wieder egalisiert werden.

Mittlere Einkommen profitieren am meisten

Im Jahr 2022 wird das verfügbare Haushaltseinkommen für Geringverdiener bis mittlere Einkommen um 2,7 bis 3,0 Prozent steigen. Höhere Einkommen steigen hingegen nur um 1,5 Prozent. Grund dafür ist unter anderem die Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer von 35 auf den Mischwert von 32,5 Prozent. Von der Reduktion dieser Steuerstufe profitieren immerhin die meisten Arbeitnehmer in Österreich.

In den folgenden Jahren ab 2023 werden auch höhere Einkommen deutlich mehr Entlastung erfahren, etwa durch die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro jährlich pro Kind und die Senkung der dritten Steuerstufe auf zunächst 41 Prozent (bisher 42 Prozent).

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Ab 2025 profitieren die mittleren Einkommen mit bis zu 3,6 Prozent mehr Haushaltseinkommen am meisten. Geringe Einkommen steigen hingegen noch um 2,7 Prozent und damit letztlich mehr als hohe Einkommen, die nur um 2,3 Prozent steigen werden.

Information

Alle Maßnahmen und Entlastungen der öko-sozialen Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.

Erhöhung der Negativsteuer für Pensionisten

Pensionisten profitieren von der Negativsteuer zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Sie wird auf bis zu 550 Euro erhöht. Angehoben werden dabei auch der Pensionistenabsetzbetrag und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag für Alleinverdiener, was eine Gesamtersparnis von maximal 1.230 Euro jährlich bringen kann. Eine rückwirkende Auszahlung für das Jahr 2021 ist vorgesehen.

Bis zu 1.150 Euro Entlastung für Geringverdiener

Bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen wird die Negativsteuer in Form einer Gutschrift zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen erhöht. Diese wird um 250 Euro erhöht und soll laut parlamentarischem Budgetdienst bis zu 1.050 Euro betragen. Bei Anspruch auf Pendlerpauschale sind es gar maximal 1.150 Euro. Auch für Geringverdiener soll die rückwirkende Auszahlung bereits für 2021 möglich sein.

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Mehr Informationen: Steuerreform

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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