Übersicht: Diese Personen erhalten ab 2023 mehr Geld

Mit 01. Januar 2023 treten mehrere Neuerungen und Änderungen in Kraft, die eine spürbare finanzielle Entlastungen u.a. für ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und Familien bringen sollen. Dazu zählen etwa die Erhöhung der Pensionen und Sozialleistungen, Steuersenkungen und neue Absetzbeträge.

07.10.2022, 11:15 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Ab Januar 2023 gelten in Österreich neue steuerliche Regelungen, die der Bevölkerung finanzielle Entlastungen und letztlich mehr Netto vom Brutto bescheren sollen. Die Neuerungen je Personengruppe findet man hier in einer Übersicht:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Erwerbstätige profitieren ab Januar 2023 von der Senkung der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer in der dritten Tarifstufe von derzeit 42 auf 41 Prozent als Mischwert. Dieser kommt zustande, da die eigentliche Steuersenkung mit 1. Juli 2023 auf 40 Prozent in Kraft tritt. Daher wird die halbe Senkung für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt. Diese Maßnahme gilt als Teil der öko-sozialen Steuerreform.

Durch die Anpassung der Lohnsteuertabelle an die Inflationshöhe, wird die kalte Progression ab 01. Januar abgeschafft. Das hat zur Folge, dass die Grenzwerte der Steuertabelle erhöht und Erwerbstätigen mehr Netto vom Bruttogehalt übrigbleibt.

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Die neue Lohnsteuertabelle ab 2023 findet man hier zum Nachlesen.

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Mit dem Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro kann bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Jahr 2022 erstmals eine neue Einmalzahlung als Entlastung für Geringverdiener beantragt werden.

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Pendler profitieren zudem von der erhöhten Pendlerpauschale, die von Mai 2022 bis Juni 2023 verlängert wurde. Damit sollen die steigenden Spritpreise aufgrund der Teuerung zusätzlich abgefedert.

Familien und Kinder

Familien mit Kindern werden im Jahr 2023 mehrfach entlastet. Einerseits steigen durch die Valorisierung der Sozialleistungen unter anderem die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld. Zusätzlich wird der Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro jährlich pro Kind erhöht (650 Euro für Kinder über 18 Jahren).

Für geringe Einkommen wird der Kindermehrbetrag von derzeit 250 Euro auf 550 Euro für das Kalenderjahr 2022 erhöht. Betroffen sind davon jene Personen, die mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt haben. Zudem muss Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag ( AEAB und AVAB) vorliegen.

Alle Details und Voraussetzungen zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.

Pensionstinnen und Pensionisten

Pensionistinnen und Pensionisten profitieren ab Januar 2023 von der in dieser Woche beschlossenen Pensionserhöhung. Der gesetzliche Anpassungsfaktor liegt bei 5,8 Prozent. Durch eine soziale Staffelung erhalten niedrige Pensionen überproportional mehr Geld, sodass sie letztlich auf ein Plus von 10,2 Prozent kommen werden. MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage erhalten demnach eine Einmalzahlung im März, sowie pauschal 20 Euro pro Monat zusätzlich. Zwischen 1.700 und 2.360 Euro sinkt die Erhöhung degressiv auf 5,8 Prozent (Einschleifung). Übrige Pensionen von 2.360 bis 5.670 Euro brutto im Monat erhalten 5,8 Prozent mehr.

Diese zusätzliche Erhöhung über dem gesetzlichen Anpassungsfaktor wird mittels Einmalzahlung von bis zu 500 Euro im März erfolgen. Alle Details zur Pensionserhöhung 2023 findet man hier auf Finanz.at.

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Zusätzlich profitieren auch Pensionistinnen und Pensionsten generell von der Abschaffung der kalten Progression und Steuersenkung.

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Mehr Informationen: Steuerreform

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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