Ab Januar 2023 soll die Abschaffung der kalten Progression in Kraft treten. Das geschieht durch eine Anpassung der Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer an zwei Drittel der Inflationshöhe. Das soll vor alle mittlere Einkommen in Österreich spürbar entlasten. Als Basis dient die Vorjahresinflation. Für das Jahr 2023 wird der Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022 herangezogen. Die beiden unteren Steuerstufen sollen durch das dritte Drittel letztlich stärker entlastet werden. Ab dem Spitzensteuersatz von 55 Prozent gibt es keine Anpassung mehr.
Mit dem Entlastungsrechner zur kalten Progression und Steuerreform kann das Netto- Gehalt monatlich und jährlich nach Einführung der neuen Lohnsteuertabelle berechnet werden.
Steuersenkungen ab Juli 2023
Zudem wird auch die im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform beschlossene Senkung der Lohnsteuer und Einkommensteuer von 42 auf 40 Prozent in der dritten Tarifstufe schlagend. Diese tritt ab Juli 2023 in Kraft. Aus diesem Grund wird für das gesamte Kalenderjahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für diese Steuerstufe herangezogen.
So sieht die Lohnsteuertabelle ab 2023 aus:
Einkommen 2022 | Einkommen 2023 | Steuersatz 2022 | Steuersatz 2023 |
---|---|---|---|
bis 11.000 Euro | bis 11.693 Euro | 0 % | 0 % |
bis 18.000 Euro | bis 19.134 Euro | 20 % | 20 % |
bis 31.000 Euro | bis 32.075 Euro | 32,5 % | 30 % |
bis 60.000 Euro | bis 62.080 Euro | 42 % | 41 % |
bis 90.000 Euro | bis 93.120 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
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Valorisierung der Sozialleistungen
Zusätzlich dazu werden auch Sozialleistungen, wie die Familienbeihilfe, das Krankengeld oder das Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld an die Inflation angepasst werden. Man spricht in diesem Fall von einer Valorisierung der Sozialleistungen. Diese soll ebenfalls ab Januar 2023 in Kraft treten.
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Bis zu 750 Euro - So werden Einkommen ab 2023 entlastet
Höhere Einkommen profitieren deutlich mehr von den Anti-Teuerungsmaßnahmen als Geringverdiener. Das ergibt eine neue Analyse zu den geplanten Maßnahmen ab 2023. Die Verteilung würde Unternehmen und Spitzenverdiener begünstigen.
