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Mit dem Entlastungsrechner zur Kalten Progression wird die geschätzte Steuerentlastung ab Januar 2026 - also die Abschaffung der kalten Progression - berechnet. Als Grundlage dienen die neuen Grenzwerte der Lohnsteuertabelle. Für 2026 liegt die Entlastung bei zwei Drittel der rollierenden Inflation. Das variable letzte Drittel wird aufgrund des Budgetdefizits einbehalten.
Diese werden um die durchschnittliche Inflation von Juli bis Juni erhöht. Zwei Drittel entfallen automatisch auf alle Stufen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes. Das übrige Drittel wird individuell vergeben. Das naheliegendste Modell ist, dass sie auf die beiden untersten Steuerstufen aufgeteilt werden (im Rechner entsprechend berücksichtigt).
Zudem werden die Familien- und Sozialleistungen ab 2026 nicht automatisch valorisiert. So wird etwa die Familienbeihilfe nicht, wie in den Vorjahren, angehoben.
Seit 2024 gilt zusätzlich die volle Steuersenkung der dritte Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von vormals 42 auf 40 Prozent wirksam. Für 2023 wurde hierfür ein Mischwert von 41 Prozent herangezogen.
Lohnsteuertabelle (2026)
| Einkommen (2026) | Einkommen (2025) | Steuersatz (2026) | Steuersatz (2025) |
|---|---|---|---|
| bis 13.539 Euro | bis 13.308 Euro | 0 % | 0 % |
| bis 21.992 Euro | bis 21.617 Euro | 20 % | 20 % |
| bis 36.458 Euro | bis 35.836 Euro | 30 % | 30 % |
| bis 70.365 Euro | bis 69.166 Euro | 40 % | 40 % |
| bis 104.859 Euro | bis 103.072 Euro | 48 % | 48 % |
| bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
| ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Alle Berechnungen basieren damit auf vorläufigen Werten von Finanz.at und sind aus diesem Grund ohne Gewähr.
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