Steuerreform 2022 im Überblick:

  • Die Maßnahmen zur öko-sozialen Steuerreform 2022 wurden beschlossen.
  • Die zweite und dritte Tarifstufe der Lohnsteuer werden von 35 auf 30 Prozent (ab Juli 2022) und von 42 auf 40 Prozent (ab Juli 2023) gesenkt.
  • Die Körperschaftsteuer (KöSt) für Unternehmen wird von 25 auf 23 Prozent reduziert.
  • Der Familienbonus Plus wird von maximal 1.500 Euro pro Kind auf 2.000 Euro erhöht.
  • Die CO2-Bepreisung wird Diesel- und Benzin-Treibstoffe teurer machen. Umweltschädliches Verhalten wird höher besteuert werden.
  • Die NoVA und KFZ-Steuern werden für Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten verschärft.
  • Weitere Details findet man im nachfolgenden Artikel zum Nachlesen.

Mit dem Steuerreform-Rechner kann die monatliche Entlastung nach Senkung der Lohnsteuer berechnet werden.

Steuerreform
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Diese Maßnahmen werden umgesetzt:

Senkung der Lohnsteuer:

Die zweite und dritte Steuerstufe sollen von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Davon sollen vor allem mittleren Einkommen profitieren.

Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.

Die finale Umsetzung ist demnach bis 2024 geplant. Die erste Stufe wurde bereits 2021 rückwirkend von 25 auf 20 Prozent reduziert.

CO2-Preis:

Eine CO2-Bepreisung für umweltschädliches Verhalten (KFZ, Industrie) soll eingeführt werden. Dadurch werden Benzin und Diesel höher besteuert und somit teurer werden. Der CO2-Preis wird ab Juli 2022 eingeführt und 30 Euro pro Tonne CO2 betragen und damit Benzin und Diesel durchschnittlich um rund 9 Cent verteuern.

Teilweise ausgeglichen wird dieser Betrag mit einem Klimabonus von maximal 200 Euro (abhängig vom Wohnort) pro Person pro Jahr.

Erhöhung des Familienbonus:

Der Familienbonus wird ab Juli 2022 pro Kind jährlich von 1.500 Euro auf maximal 2.000 Euro erhöht. Damit sollen vor allem Familien steuerlich entlastet werden. Für Kinder über 18 Jahre steigt der Maximalbetrag auf 650 Euro. Für die Berechnung des Kalenderjahres 2022 wird demnach der halbe Erhöhungsbetrag angewendet. Das ergibt bis zu 1.750 Euro pro Kind.

Erhöhung des Kindermehrbetrags:

Der Kindermehrbetrag für Geringverdiener wird von derzeit 250 Euro auf 450 Euro pro Jahr angehoben.

Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt):

Die Körperschaftsteuer (KöSt) für Unternehmen soll von derzeit 25 auf 23 Prozent gesenkt werden.

Mitarbeiterbeteiligung:

Ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Arbeitnehmer mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei pro Jahr am Gewinn eines Unternehmens beteiligt werden zu können.

Anpassung der NoVA:

Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) wird für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 ab Juli 2022 verschärft. Die Grenzwerte der Berechnungsformel werden gesenkt und die NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge wird aufgehoben.

Motorbezogene Versicherungssteuer wird erhöht:

Die Berechnungsformel der motorbezogenen Versicherungssteuer (KFZ-Steuer) wird ebenfalls nachgeschärft und für Emissions-starke Fahrzeuge verteuert.

Unter einer Steuerreform versteht man im Allgemeinen eine größere oder gar grundsätzliche Änderung des aktuellen Steuersystems oder einzelner Teile des Steuergesetzes eines Landes. Ein Steuerreformvorschlag bezeichnet ein konkretes Konzept, welches zur Änderung des Steuerrechtes im Rahmen dieser Reform dienen soll.

Alle Maßnahmen der Steuerreform 2022 im Detail

Die neue Bundesregierung aus ÖVP und Grünen beschloss im gemeinsamen Regierungsprogramm eine Steuerreform. Sie wird ab 01. Januar 2022 in Kraft treten und soll geringe und mittlere Einkommen, sowie Unternehmen und Familien neuerlich entlasten. Zudem soll sie ökologisiert und damit umweltfreundlicher werden.

Lohnsteuersenkung

Bis 2022 soll die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden. Teile der Steuerreform sollen bereits am 01. Januar 2022 in Kraft treten.

Information

Die Lohnsteuersenkungen sollen jährlich bis 2024 im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform umgesetzt werden. So wird die zweite Tarifstufe von derzeit 35 Prozent im Juli 2022 auf 30 Prozent gesenkt werden. Die dritte Tarifstufe wird von 42 Prozent im Jahr 2023 auf 40 Prozent sinken.

Lohnsteuertabelle bis 2024 (Steuerreform) - Finanz.at
Lohnsteuertabelle bis 2024 (Steuerreform) - Finanz.at

Diese Steuersenkung sieht eine Reduktion der untersten Steuertarife, die derzeit mit 35 und 42 Prozent besteuert werden, auf zukünftig nur noch 30 und 40 Prozent vor. Damit werden alle Einkommen über 11.000 Euro pro Jahr begünstigt.

Information

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach der Lohnsteuersenkung mit dem Steuerreform-Rechner.

Video: Lohn- und Einkommensteuer
In diesem Video erklären wir dir alle Details und News der Lohn- und Einkommensteuer in Österreich.

Die neue Lohnsteuertabelle soll wie folgt aussehen:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

Die Senkung des Eingangsteuersatzes von 25 auf 20 Prozent wurde bereits mit Septemer 2020 rückwirkend bis 01. Januar vorgezogen.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer auf Gewinne von Unternehmen soll künftig nur noch 23 Prozent statt der bisherigen 25 Prozent betragen.

Erhöhung des Familienbonus

Der Familienbonus Plus soll von 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht werden. Damit soll Kinderarmut in Österreich durch höhere Steuerbefreiung für Familien mit Kinder pro Jahr bekämpft werden.

CO2-Bepreisung

Ab 2022 soll auch eine neue CO2-Bepreisung umgesetzt werden. Laut Ministerin Gewessler gilt es auch - neben der Wirtschafts- und Gesundheitskrise - die Klimakrise zu bekämpfen. Dabei sein eine Dekarbonisierung der Industrie und des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Sie seien das "Herzstück auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040". Aufgrund der Coronakrise seien die Emissionen zwar zeitweise rückläufig gewesen, weitere Maßnahmen seien jedoch dringend notwendig.

Erst Anfang 2021 trat die Erhöhung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) in Kraft. Ab Juli wird die NoVA neuerlich automatisch steigen. Das sei zwar ein wesentlicher Schritt zur Ökologisierung und für den Klimaschutz, stieß jedoch auch bei Unternehmen auf massive Kritik. Alle Informationen zur NoVA-Erhöhung findet man hier. Ein NoVA-Rechner ist auf Finanz.at ebenfalls verfügbar.

Bereits umgesetze Maßnahmen der Steuerreform 2021

NoVA und KFZ-Steuern

Die Normverbrauchsabgabe – kurz NoVA – wird seit 01. Januar 2020 bereits neuberechnet und an die realen CO2-Werte nach WTLP-Messverfahren angepasst. Ab 2021 greift der Automatismus der Steuererhöhung für die motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA. Dadurch werden KFZ-Neuzulassungen nochmals teurer.

Maßnahmen der Steuerreform 2020

Ab 01. Januar 2020 treten in Österreich weitere Teile der Steuerreform in Kraft. Ab Juli 2020 gilt auch die Neuregelung der Finanzverwaltung. Weitere Reformen, die derzeit noch pausiert oder blockiert sind, könnten durch die neue Bundesregierung ebenfalls umgesetzt werden. Eine dieser Reformen soll die Entlastung des Faktors Arbeit und die Änderung der Einkommensteuertarife betreffen.

Steuerentlastungen:

Diese Steuerenlastungen gelten treten in Österreich ab 01. Januar 2020:

Vorgezogene Steuersenkung von 25 auf 20 Prozent

Der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent wurde bereits 2020 gesenkt. Profitieren werden alle Einkommen in Österreich. Die Lohnsteuersenkung gilt rückwirkend ab 01. Januar 2020. Zeitgleich wird auch die Negativsteuer von derzeit maximal 300 Euro auf 400 Euro ab September angehoben. Besonders geringe und mittlere Einkommen erhalten jährlich mehr Netto vom Brutto. Die maximale Steuerersparnis liegt bei 350 Euro pro Jahr.

Brutto / Monat Netto / Monat * Ersparnis / Monat ** Ersparnis / Jahr **
4.000 € 2.499,67 € 29,17 € 350,00 €
3.500 € 2.262,22 € 29,17 € 350,00 €
3.000 € 2.014,76 € 29,17 € 350,00 €
2.800 € 1.908,32 € 29,17 € 350,00 €
2.500 € 1.748,65 € 29,17 € 350,00 €
2.200 € 1.588,98 € 29,17 € 350,00 €
2.000 € 1.495,54 € 29,17 € 350,00 €
1.750 € 1.367,43 € 26,76 € 321,14 €
1.500 € 1.221,40 € 17,03 € 204,32 €
1.200 € 1.018,56 € 0,00 € 400,00 €

* Netto-Einkommen vor Steuerreform | ** Ersparnis ab September (nach Reform)

Personen mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von mehr als 1.804 Euro profitieren von der maximalen Ersparnis von 29,17 Euro pro Monat. Jährlich ergibt das eine Gesamtersparnis von 350 Euro. Darunter wird die Ersparnis je Einkommen progressiv berechnet. Personen, die 1.255 Euro pro Monat brutto oder weniger verdienen, können von der maximalen Negativsteuer von 400 Euro (bisher 300 Euro) profitieren. Sie erhalten monatlich keine Steuerersparnis, erhalten jedoch jährlich eine höhere SV-Rückerstattung.

Kleinunternehmerregelung:

Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Kleinunternehmer mit weniger als 35.000 Euro Umsatz sind damit von der Umsatzsteuer befreit. In der Einkommensteuer wird zudem eine neue Pauschalierung für Umsätze unter 35.000 Euro geschaffen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter:

Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 400 Euro auf 800 Euro erhöht. Danach soll sie schrittweise auf bis zu 1.000 Euro angehoben werden. Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (Computer / PC, Notebooks, Smartphones, ...) können also sofort in der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung abgeschrieben werden.

Verkehrsabsetzbetrag:

Der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer wird mit einem Zuschlag von 300 Euro bedacht, sofern das Einkommen im Kalenderjahr nicht höher ist, als 15.500 Euro. Zwischen einem Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro pro Jahr schleift sich dieser Betrag auf 0 Euro ein.

Sozialversicherungsbonus:

Der Sozialversicherungsbonus - also eine SV-Rückerstattung - wird für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen eingeführt. Arbeitnehmer mit geringen Einkommen können bis zu 300 Euro an SV-Bonus erhalten, Pensionisten sogar 430 Euro. Bei Unternehmern und Bauern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro pro Jahr betragen.

Unabhängig vom Einkommen wird für sie die Senkung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge mit auf 0,85 Prozent gelten. Für Arbeitnehmer und Pensionisten gilt diese Regelung zwar bereits ab 2020, sie kann jedoch erst ab 2021 rückwirkend ausbezahlt werden. Damit werden alljene Einkommen entlastet, die über der Geringfügigkeitsgrenze und unter 22.600 Euro jährlich liegen.

Pensionserhöhung:

Pensionen bis 1.111 Euro brutto pro Monat werden um insgesamt 3,6 Prozent erhöht. Für Pensionisten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 1.111 Euro schleift sich die Pensionsanpassung und -Erhöhung bis zur Höhe von 2.500 Euro auf den Inflationswert von 1,8 Prozentpunkte ein. Der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8 Prozent wird auch auf alle übrigen Pensionen entfallen.

Pensionisten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.220 Euro oder mehr erhalten eine Deckelung der Anpassung von 94 Euro. Zusätzlich zur Pensionserhöhung wurde auch die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben. Ab 2020 beträgt diese 1.472 Euro statt bisher 1.398,97 Euro.

NoVA:

Die Normverbrauchsabgabe wird durch eine neue Regelung für emissionsarme KFZ begünstigt. Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen werden künftig mit einem Malusbetrag schlechtergestellt. Die NoVA wird dabei an den CO2-Wert aus dem WLTP-Verfahren angepasst.

Die Neuregelung der NoVA bringt auch viel Kritik mit sich. Der WWF Österreich etwa sieht die Änderung der Normverbrauchsabgabe als "zu kurz gedacht".

"Als Anreiz und zur sozialen Abfederung schlagen wir daher zum Beispiel für alle Haushalte einen Klimabonus vor, der aus einer sozial und wirtschaftlich gerechten CO2-Bepreisung finanziert wird", teilte Mag. Volker Hollenstein (WWF) auf exklusiver Anfrage von Finanz.at mit. "Neben einer jährlichen Klimaschutz-Milliarde braucht es dafür vor allem eine umfassende öko-soziale Steuerreform."

Motorbezogene Versicherungssteuer:

Auch die motorbezogene Versicherungssteuer - kurz KFZ-Steuer genannt - wird an den CO2-Wert des Fahrzeugs angepasst. CO2-ärmere PKW und Motorräder sollen so steuerlich begünstigt werden.

Umsatzsteuer auf E-Books:

Im Steuerreformgesetz 2020 ist ebenfalls die Senkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 10 Prozent beschlossen und geregelt.

Erneuerbare Energie:

Die Steuern für die Erzeugung von umweltfreundlichem Ökostrom durch Photovoltaik-Anlagen, Biogas oder Wasserstoff werden für private Haushalte begünstigt.

Pflegeregress:

Die Bundesländer erhalten einen vollständigen Kostenersatz durch den Bund für die Abschaffung des Pflegeregresses. Dieser Kostenersatz gilt für die Jahre 2019 und 2020.

Steuererhöhungen

Neben den Entlastungen gibt es im Zuge der Steuerreform ab 2020 auf Erhöhungen:

Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe:

Die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro fällt ab 2020. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Tabaksteuer:

Die Tabaksteuer wird ab Januar 2020 ebenfalls neuerlich erhöht.

Online-Werbeabgabe:

Eine Online-Werbeabgabe wird gelten, die dem Staat jährlich rund 30 Millionen Euro einbringen soll.

Reformen und Änderungen der Steuergesetze

Insgesamt sind folgende Steuergesetze von der Reform betroffen:

  • Einkommensteuergesetzes 1988
  • Körperschaftsteuergesetzes 1988
  • Umgründungssteuergesetzes
  • Umsatzsteuergesetzes 1994
  • Gebührengesetzes 1957
  • Grunderwerbsteuergesetzes 1987
  • Versicherungssteuergesetzes 1953
  • Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992
  • Elektrizitätsabgabegesetzes
  • Erdgas abgabegesetzes
  • Energieabgabenvergütungsgesetzes
  • Normverbrauchsabgabegesetzes 1991
  • Kommunalsteuer gesetzes 1993
  • Änderung der Bundesabgabenordnung
  • Bundesfinanzgericht sgesetzes
  • EU-Amtshilfegesetzes
  • Amtshilfe-Durchführungsgesetzes
  • Alkoholsteuergesetzes
  • Biersteuergesetzes 1995
  • Tabaksteuergesetzes 1995
  • Mineralölsteuer gesetzes 1995
  • Tabakmonopolgesetzes 1996
  • Punzierungsgesetzes 2000
  • Wohnbauförderung sbeitragsgesetzes 2018

Gegenfinanzierungen

Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen beträgt derzeit rund 414 Millionen Euro für die sogenannte "Entlastungs-Milliarde". Durch die Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe, die bisher für Käufe unter 22 Euro nicht angefallen war, können etwa 150 Millionen Euro refinanziert werden.

Die Erhöhung der Tabaksteuer ab 2020 bringt weitere 26 Millionen Euro, die neue Werbeabgabe auf Online-Werbung weitere 30 Millionen Euro pro Jahr.

Noch nicht umgesetzt wurden bisher die geplanten Maßnahmen zur Neuregelung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (KÖSt.). Diese könnten - sofern sich die möglichen Koalitionspartner ÖVP und Grüne einig werden - im Regierungsübereinkommen beschlossen und dem Nationalrat vorgelegt werden.

Neuregelung der Finanzverwaltung

Seit 01. Juli 2020 soll auch die beschlossene Neuregelung der österreichischen Finanzverwaltung in Kraft treten. Diese sieht eine Konsolidierung der Aufgaben der Finanzämter auf zwei Abgabebehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vor.

Die 40 Finanzämter werden durch zwei bundesweiten Behörden, das " Finanzamt Österreich" und das "Finanzamt für Großbetriebe", ersetzt.

Zudem werden die aktuell neun bestehenden Zollämter zum gemeinsamen "Zollamt Österreich" zusammengefasst. Auch die Aufgaben der Steuerfahndung, der Finanzpolizei und der Finanzstrafbehörde werden ab 2020 in einem "Amt für Betrugsbekämpfung" zusammengeschlossen.

Steuerreform 2018

Die Steuerreform der Bundesregierung unter ÖVP und FPÖ setzte eine Steuerreform um, die mit 2020 in Kraft getreten ist. Das Jahressteuergesetz 2018 wurde im Parlament beschlossen:

Familienbonus Plus

Wenn man so will, ist der Familienbonus Plus das Herzstück der Reform, die im Zuge des Jahressteuergesetz 2018 übermittelt wurde. Damit sollen 1,6 Millionen Kinder bzw. rund 950.000 Familien durch steuerliche Entlastung profitieren. Es wird nämlich ab Anfang des Jahres 2019 für Familien möglich, einen Absetzbetrag von jährlich bis zu 1.500 Euro pro Kind zu erhalten, welche direkt von der Einkommensteuer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder der Steuererklärung abgezogen werden.

Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr überschreiten, kann eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Euro pro Jahr und Kind erhalten werden. Genauere Regelungen rund um den Familienbonus sind dem Artikel über diesen zu entnehmen.

Steuererleichterung für landwirtschaftliche Versicherungen

Ebenso wird im Zuge der Steuerreform eine Erleichterung in Bezug auf Steuern für landwirtschaftliche Versicherungen vorgesehen. So soll die Versicherungssteuer für alle Elementarrisikoversicherungen einheitlich gestaltet werden. Eine Herabsetzung ist die Folge. Die Versicherungssteuer soll künftig nur noch 0,2 Promille der Versicherungssumme betragen – bisher war es der Fall, dass bei Versicherungen (bis auf die Hagelversicherung) 11% vom (Versicherungs-)Entgelt abzuführen waren. Das Finanzministerium rechnet damit von einer Einnahmeneinbuße von 5 Millionen Euro pro Jahr.

Besteuerungen von Gewinnen ausländischer Tochtergesellschaften

Ferner ist eine höhere Steuerbelastung von ausländischen Tochtergesellschaften vorgesehen. Diese unterliegen nämlich zukünftig der österreichischen Körperschaftsteuer – wenn diese nicht an die österreichischen Mutterkonzerne ausschütten. Dies ist ebenso eine Maßnahme zur Bekämpfung von Betrug. Durch diese erhöhte Steuerbelastung erwartet man Einnahmen von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr.

Außerdem wird mit der Hinzurechnungsbesteuerung für schädliche Einkunftskategorien ein weiterer Schritt gesetzt. Nicht ausgeschüttete Passiveinkünfte einer ausländischen, niedrigbesteuerten Gesellschaft werden in Zukunft dem Mutterkonzern, welcher in Österreich ansässig ist, angerechnet.

Grunderwerbsteuer

Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer soll im Zuge der Steuerreform auch eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Grundstücke sind nur dann zum Vermögen einer Gesellschaft gezählt werden, wenn sie bereits bei der Erwerbung der Grunderwerbsteuer unterlegen sind. Finanziell soll diese Umstellung keine sonderlichen Auswirkungen haben. Eine weitere Änderung ist im Bereich der Schenkung auf den Todesfall zwischen Ehepartner vorgesehen. Hier soll die Möglichkeit einer Befreiung geschaffen werden, wenn die Immobilie dem Erwerber zum Zeitpunkt des Todes als Hauptwohnsitze gedient hat und die Wohnfläche der Immobilie eine Fläche von 150 Quadratmeter nicht überschreitet.

Horizontal Monitoring

Darunter versteht man im Allgemeinen, dass die Möglichkeit einer begleiteten Kontrolle eingeführt wird. Mit anderen Worten bedeutet dies den Austausch zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung – steuerliche Großprüfungen werden damit weitgehend vermieden. Eine in der Regel nachträgliche Prüfungen durch das Finanzamt wird so durch ein Kontrollsystem, welches in Zusammenarbeit von Unternehmern und durch einen Wirtschaftsprüfer überprüftes Kontrollsystem ersetzt. Dies bedeutet aber wiederum, dass höhere Offenlegungsplichten vorherrschen.

Die Regierung erhofft bzw. erwartet sich laut eigenen Angaben durch diese Änderung einige Vorteile, wie etwa keine Ressourcenbündelung, eine bessere Nachvollziehbarkeit auf Grund von kürzeren Zeitspannen oder die Vermeidung von kumulierten Nachzahlungsbeträgen. Diese Kontrolle kann jedes Unternehmen beantragen, welches innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Euro überschreitet. Steuerrechtliche Unbescholtenheit und eine Buchführung sind ebenso Voraussetzung hierfür.

Verbindliche Rechtsauskünfte

Mehr Rechtssicherheit soll durch die Ausweitung des sogenannten Advanced Ruling geschaffen werden. So gelangen Unternehmen in gewissen Steuerangelegenheiten an die Möglichkeit, verbindliche Rechtsauskünfte im Voraus zu erhalten. Derzeit ist dies nämlich nur für Unternehmensgruppen, Umgründungen und aber auch Verrechnungspreise möglich. Im Zuge der Änderung wird dies nun auf die Fragen der Umsatzsteuer und des internationalen Steuerrechts ausgeweitet.

Sonstiges

Es gibt auch zahlreiche, weitere Änderungen – diese sind aber finanziell weitgehend unbedeutend. Darunter fällt etwa die 10%ige Abzugssteuer für die Einräumung von Leitungsrechten oder aber auch, dass die Bürgschaftserklärungsgebühr entfällt, so wie einiges mehr.

Zustätzlich wurde unter anderem die Kleinunternehmerregelung erneuert, die NoVA neu berechnet und viele weitere Maßnahmen umgesetzt. Alle Maßnahmen im Detail finden sich im Artikel "Steuerreform 2020 - Diese neuen Regelungen sind jetzt in Kraft".

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Häufige Fragen und Antworten

Welche steuerlichen Entlastungen wird es geben?

Im Zuge der Steuerreform werden bis 2024 die ersten drei Steuerstufen von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Damit sollen vor allem niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden.

Was ist das Ziel der Steuerreform?

Neben der Entlastung der geringen und mittleren Einkommen, liegt die Ökologisierung des Steuersystems bis 2024 im Fokus der Reform.

Wann tritt die Steuerreform in Kraft?

Teile der Steuerreform (etwa die Senkung der ersten Stufe der Lohnsteuer von 25 auf 20 Prozent) wurden bereits umgesetzt. Weitere Schritte erfolgten ab Januar 2022. Die restlichen Maßnahmen sollen schrittweise bis 2024 folgen.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Übersicht: Steuersenkungen fix - Mehr Netto für alle ab 2023

Ab Januar 2023 treten in Österreich mehrere Maßnahmen der Steuerreform und Entlastungen gegen die Teuerung in Kraft. Darunter fallen unter anderem weitere Senkungen der Lohn- und Einkommensteuer, die bis zu 1.230 Euro pro Steuerzahler bringen. Unternehmen sollen durch eine Senkung der Körperschaftsteuer profitieren.

Übersicht: Diese Personen erhalten ab 2023 mehr Geld

Mit 01. Januar 2023 treten mehrere Neuerungen und Änderungen in Kraft, die eine spürbare finanzielle Entlastungen u.a. für ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und Familien bringen sollen. Dazu zählen etwa die Erhöhung der Pensionen und Sozialleistungen, Steuersenkungen und neue Absetzbeträge.

Steuersenkungen fix - Diese Entlastungen bringen mehr Netto-Gehalt für alle

Die geplanten steuerlichen Entlastungen ab Januar 2023 bringen laut Wirtschaftsforschern durchschnittlich 5,3 Prozent mehr Netto-Gehalt. Weitere Steuersenkungen folgen zur Jahresmitte. Damit sollen mittlere Einkommen entlastet werden.

Steuerreform beschlossen: Wer jetzt von welcher Entlastung profitiert

Die öko-soziale Steuerreform wird heute im Nationalrat beschlossen. Zu den Maßnahmen zählen etwa die Senkung der Lohnsteuer, die Erhöhung der Negativsteuer für Pensionisten und Geringverdiener, der CO2-Preis und die Anhebung des Familienbonus. Wer profitiert nun von welcher Entlastung?

Steuerreform: So sehen die Entlastungen nach Einkommen aus

Durch die Senkung der Lohnsteuer und weitere Maßnahmen der Steuerreform profitieren alle Einkommensschichten. Mittlere Einkommen hingegen erhalten mit bis zu 3,6 Prozent am größte Entlastung.

Frauen profitieren deutlich weniger von Steuerreform

Von der Erhöhung des Familienbonus von 1.500 Euro pro Kind und Jahr auf 2.000 Euro profitieren vor allem Männer. Höhere Einkommen werden durch diese Maßnahme deutlich mehr entlastet. Bei zwei Kindern spricht der Budgetdienst von bis zu 2.230 Euro pro Jahr.

Steuern, Bonus & Co. - Die wichtigsten News in Österreich

Diese Nachrichten haben die größte Aufmerksamkeit erregt. Aktuelle Infos zur Steuerreform, was sich steuerlich 2022 ändert und was seit 01. Januar in Österreich gilt.

Überblick zur Steuerreform, 150 Euro Einmal-Bonus und Lohnsteuer

Diese Woche wurden im Minister- und Nationalrat mehrere Beschlüsse gefasst. So wurden etwa abschließende Änderungen zur öko-sozialen Steuerreform, die Auszahlung eines Teuerungsausgleichs und die Erhöhung der Politikergehälter beschlossen.

Änderungen bei Steuerreform: Lohnsteuersenkung bereits ab Januar 2022

Die öko-soziale Steuerreform 2022 ist zwischen ÖVP und Grünen war bereits beschlossene Sache. Nun wurden einige der geplanten Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung abermals geändert und im Ministerrat beschlossen. Das betrifft unter anderem die Lohnsteuersenkung und die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge.

Steuerreform: 300 Euro mehr für niedrige Einkommen

Die geplante Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Zuge der öko-sozialen Steuerreform bringt niedrigen Einkommen jährlich bis zu 300 Euro mehr.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.12.2022, 11:01 Uhr