Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Bis zum 30. Juni 2025 endet für viele Steuerpflichtige in Österreich die Frist zur Pflichtveranlagung im Rahmen des Steuerausgleichs für das Jahr 2024. Wer diese Frist versäumt, muss mit Zusatzkosten in Form von Anspruchszinsen rechnen – ein Umstand, der insbesondere Menschen mit komplexeren Einkommensverhältnissen betrifft.
Wer zur Pflichtveranlagung verpflichtet ist
Eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung gilt in folgenden Fällen:
- Zwei oder mehr Lohnsteuer pflichtige Einkommen im selben Jahr
- Nebeneinkünfte über 730 Euro jährlich
- Unberechtigte Berücksichtigung von Absetzbeträgen, etwa Alleinverdiener-, Alleinerzieher- oder Verkehrsabsetzbetrag
- Unberechtigte Inanspruchnahme des Familienbonus Plus (seit 2019)
- Änderungen bei Pendlerpauschale oder Kinderbetreuungszuschuss nicht gemeldet
- Erhalt von Leistungen wie Rehabilitationsgeld, Dienstleistungsscheck oder aus dem Insolvenz-Entgelt- Fonds
- Freibetrag sbescheid wurde in der Lohnverrechnung berücksichtigt
- Unversteuerte bzw. zu hohe Homeoffice-Pauschalen
- Mitarbeitergewinnbeteiligung über 3.000 Euro steuerfrei bezogen
- Öffi-Ticket vom Arbeitgeber erhalten, obwohl kein Anspruch bestand
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Wer die Einreichung über FinanzOnline nach dem 30. Juni 2025 vornimmt, muss unter Umständen mit einer sogenannten Anspruchsverzinsung rechnen:
- Zinssatz liegt seit März 2025 bei 4,03?%
- Verzinsung beginnt ab dem 1. Juli 2025 und läuft bis zum Bescheiddatum, maximal aber für 48 Monate
- Gilt nur bei Nachzahlungen, die eine Zinslast von über 50 Euro erzeugen
Diese Neuerungen gibt es heuer beim Lohnsteuerausgleich
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr gibt es heuer wieder diverse Änderungen. Das führt dazu, dass man durchschnittlich wohl mit noch höheren Gutschriften als in den letzten Jahren rechnen kann. Durchschnittlich sollen bis zu 1.000 Euro möglich sein.
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
- Verkehrsabsetzbetrag: Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Automatische Auszahlung kommt ab Juli
Wer keinen eigenen Antrag einreicht, erhält ab Juli die antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch ausgezahlt. Der durchschnittliche Betrag lag im Vorjahr bei 378,80 Euro pro Person, wie Finanz.at berichtet.
Durch einen eigenen Antrag fällt die Rückzahlung durch das Finanzamt in der Regel deutlich höher aus. Sie liegt im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch.
Die Frist für Papieranträge endete bereits Ende April 2025. Die Einreichung ist daher ausschließlich digital via FinanzOnline oder App noch bis 30. Juni 2025 möglich.
Unterstützung bei der Veranlagung
Die Arbeiterkammer bietet weiterhin kostenlose Hilfe bei der Arbeitnehmerveranlagung an. Schritt-für-Schritt-Anleitungen gibt es zudem online – etwa auf YouTube oder direkt auf den Seiten des BMF und der AK.
Wer zur Pflichtveranlagung gehört, sollte den 30. Juni 2025 unbedingt als fixen Stichtag einplanen. Wer bis dahin nicht einreicht, riskiert teure Anspruchszinsen und womöglich weitere Konsequenzen. Ein rechtzeitiger Steuerausgleich schützt vor finanziellen Nachteilen.

Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
