
Bestimmte Tickets für den öffentlichen Verkehr werden von der Steuer befreit. Die Pendlerpauschale gilt nun auch bei Nutzung von Rad oder E-Bike.
Ab 2021 werden bestimmte weitere Bus- und Zug-Ticket, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bezahlt werden, steuerfrei. Die Pendlerpauschale gilt nun auch für Arbeitnehmer, die mit dem Rad oder E-Bike zur Arbeit fahren.
Steuerfreie Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
Ab 01. Juli 2021 werden alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei. Das gilt nicht für Einzelfahrscheine und Tages-Tickets. Die Karte für Bus oder Bahn muss am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein.
Bisher waren nur Strecken- oder Netzkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer befreit.
Pendlerpauschale für Rad und E-Bike
Zudem wird die Pendlerpauschale auch jedem Arbeitnehmer zuteil, der mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Rad oder E-Bike den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegt.
Neben den Vergüngistungen von Rad, Bahn und Bus für Arbeitnehmer steigen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und KFZ-Steuern bereits mit Januar 2021 an. Damit wird das Autofahren abermals teurer. Diese Maßnahmen sind Teil der öko-sozialen Steuerreform.
Alle Informationen zur NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer findet man auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Steuern

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