Eine andere Bezeichnung für das EBIT ist das operative Ergebnis eines Betriebs. Es handelt sich um eine wirtschaftliche Kennzahl aus der Betriebswirtschaftslehre. Mit dieser Kennzahl kann der Gewinn des Unternehmens, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums lukriert werden konnte, abgebildet werden.

Anfallende Steuern oder Zinsen für Kredite weisen in den unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Höhen auf. Ein internationaler Vergleich der Unternehmen dieser Länder ist daher nach Kostenabzug oftmals nicht möglich.

Wenn jedoch das operative Ergebnis betrachtet wird, welches von den unterschiedlichen Steuerabgaben und Zinskosten unbeeinflusst ist, so ist eine Bewertung – auch zwischen internationalen Betrieben – durchaus möglich.

Berechnung des EBIT

Berechnet werden kann das EBIT mit dem sogenannten Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren. Beide Rechnungen sind ein Instrument zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten, das EBIT stellt in beiden Fällen eine Zwischensumme dar, die berechnet werden kann.

Beim Gesamtkostenverfahren kommt es zu einer Gegenüberstellung von Verkäufen und Aufwendungen innerhalb einer bestimmten Zeitperiode. Hingegen werden bei dem Umsatzkostenverfahren die Verkäufe und die (direkten) Herstellungskosten während einer bestimmten Periode gegenübergestellt.

Wenn zwei oder mehrere Unternehmen hinsichtlich des EBIT verglichen werden sollen, so kann nicht nur die entsprechende Kennzahl für diesen Vergleich herangezogen werden, es spielt auch eine Rolle, auf welche Art und Weise das EBIT ermittelt wurde. Im deutschen Sprachraum kommt vor allem das Gesamtkostenverfahren vermehrt zum Einsatz, wohingegen im angelsächsischen Raum, aber auch von an der Börse notierten und international tätigen Unternehmen eher das Umsatzkostenverfahren angewandt wird.

Die Berechnung des EBIT kann auf einfache Art und Weise mit folgender Formel berechnet werden:

Jahresüberschuss

+

Steueraufwand

-

Steuererträge

+

Zinsaufwand / Sonstige Aufwendungen

-

Zinserträge / Sonstige Erträge

=

EBIT

Auch die sogenannte EBIT-Marge soll nicht unerwähnt bleiben. Diese gibt an, in welchem Verhältnis das operative Ergebnis zum Jahresumsatz steht. Ein höherer Wert dieser Marge bedeutet, dass ein Betrieb besonders wirtschaftlich agiert hat. Hier geht man davon aus, dass diese hohe Rentabilität bei einer Überschreitung von 15% vorliegt.

Ein geringerer Wert kann aussagen, dass das Unternehmen unter Umständen nicht sehr rentabel oder gar krisenanfällig ist. Ein Richtwert ist hier in etwa eine Unterschreitung einer 3%-Marke.

Hier kann es jedoch in den unterschiedlichen Branchen jedoch zu oftmals starken Wertvariationen. Ein Marge-Vergleich über die Branchen hinweg ist folglich nicht möglich.

Die EBIT-Marge kann wie folgt berechnet werden:

EBIT-Marge (in %) = 100 x EBIT / Umsatz

Aussagekraft des EBIT

Wie bereits kurz angeschnitten, bezeichnet das EBIT das Betriebsergebnis. Wenn Aufwendungen anfallen, die jedoch nicht der eigentlichen Unternehmenstätigkeit zuzurechnen sind, so werden diese bei der Berechnung des EBIT nicht berücksichtigt. Selbiges gilt auch für Erträge und Aufwendungen außerordentlicher Natur. Auch Steuern und Zinsen werden bei der Berechnung nicht mithineingenommen. Dies kann damit erklärt werden, da sich solche Kosten nicht direkt auf das operative Geschäft beziehen.

Ein Vergleich mit anderen, internationalen Unternehmen ist aufgrund dessen möglich, da Zinsen und Steuern nicht bei der Berechnung berücksichtigt werden. Unterschiedliche Zinssätze und Steuerhöhen in unterschiedlichen Ländern würden die Ergebnisse nämlich verfälschen und einen Vergleich somit nicht mehr sinnvoll oder möglich machen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.01.2021, 09:37 Uhr