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Nach einer Klage der Arbeiterkammer gegen den Kreditkartenanbieter card complete vor wenigen Monaten können zahlreiche Kundinnen und Kunden nun zu Unrecht verrechnete Gebühren zurückfordern. Konkret geht es um Bearbeitungsentgelte bei Zahlungen und Bargeldbehebungen in Fremdwährungen, die card complete zusätzlich zu bereits im Wechselkurs enthaltenen Abschlägen eingehoben hatte.
Der Anbieter verrechnete bei Transaktionen außerhalb des Euroraums meist ein Bearbeitungsentgelt von 1,65 Prozent des Betrags, teils auch 1,5 Prozent – abhängig von Vertrag und Zeitraum. Gleichzeitig sahen die Vertragsklauseln bereits Abschläge vom Referenzwechselkurs vor. Damit mussten Kundinnen und Kunden faktisch doppelt für die Währungsumrechnung zahlen.
Diese Praxis wurde von der Arbeiterkammer bekämpft – mit Erfolg. Der Oberster Gerichtshof entschied, dass eine solche Doppelverrechnung unzulässig ist. Begründung: Die Gebühren seien intransparent, da für Konsumenten nicht nachvollziehbar sei, welche Leistung konkret abgegolten wird und ob sich Entgelte überschneiden. Damit verstoßen sie gegen das Transparenzgebot.
Konsumentenschützer kämpfen gegen unzulässige Gebühren
Bereits in den vergangenen Monaten wurden auch heimische Banken zu Rückzahlungen von zu unrecht verrechneten Bearbeitungsgebühren aufgefordert. Hintergrund waren Klagen von Konsumentenschutzvereinen und der Arbeiterkammer in Österreich.
Wie der OGH letztlich entschieden hat, sind vielfach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig und müssen an Kundinnen und Kunden zurückgezahlt werden. Mehrere Unternehmen, wie etwa die Jufina, bieten Betroffenen mittlerweile eine kostenlose Überprüfung von Ansprüchen gegen heimische Banken an. Finanz.at hat berichtet. (Anzeige)

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.
Alle Bearbeitungsentgelte rückwirkend bis März 2015
Auf Basis dieser Entscheidung im Falle der Kreditkartenanbieter einigten sich Arbeiterkammer und card complete auf eine Rückerstattungslösung. Refundiert werden alle Bearbeitungsentgelte seit Einführung der Wechselkursabschläge – auch bei bereits beendeten Verträgen. Bei Visa- und Mastercard-Kreditkarten betrifft das Entgelte ab 01. August 2018, bei Diners Club sogar rückwirkend bis 01. März 2015.
Bei aufrechten Kartenverträgen erfolgt die Rückzahlung wahlweise als Gutschrift auf das Kartenkonto oder per Überweisung auf ein angegebenes Girokonto. Bestehen noch offene Monatsabrechnungen oder Zahlungsrückstände, kann card complete den Rückzahlungsbetrag damit gegenverrechnen.
Antrag notwendig
Betroffene müssen selbst aktiv werden. Die Rückforderung ist über ein Online-Formular auf der Website von card complete möglich, Fristende ist der 01. August 2026. Alternativ kann das Formular ausgedruckt und per Post übermittelt werden. card complete informiert die Antragstellerinnen und Antragsteller schriftlich über die Höhe und Zusammensetzung des erstatteten Betrags.
Die Entscheidung hat Signalwirkung über den konkreten Fall hinaus. Auch andere Kreditkartenanbieter verrechnen bei Fremdwährungstransaktionen vergleichbare Doppelentgelte, oft unter der Bezeichnung „Manipulationsentgelt“. Laut Arbeiterkammer sind auch diese Gebühren in vielen Fällen unzulässig und können zurückgefordert werden. Dafür stellt die AK einen Musterbrief zur Verfügung.
Mehr Informationen: Kreditkarte

