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Die Bundesregierung hat mehrere steuerliche Änderungen beschlossen. Für viele Arbeitnehmer besonders interessant: Auch 2026 wird es wieder eine steuerfreie Mitarbeiterprämie geben.
Unternehmen können ihren Beschäftigten zwischen Juli und Dezember 2026 bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen. Die Prämie soll Arbeitnehmer zusätzlich entlasten und bleibt - wie schon frühere Modelle - von der Lohnsteuer befreit.
Sogar bis zu 3.000 Euro möglich
Ganz ohne Einschränkung kommt die Regelung aber nicht. Wer zusätzlich eine steuerfreie Gewinnbeteiligung erhält, muss aufpassen: Gemeinsam dürfen Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung insgesamt maximal 3.000 Euro steuerfrei ausmachen. Alles darüber wäre regulär zu versteuern.
Ebenfalls gesetzlich klargestellt wurde die steuerfreie Behandlung von Feiertagsentgelten. Davon profitieren künftig ausdrücklich auch Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, etwa Saisonarbeitskräfte. Damit reagiert die Regierung auf bisherige Unsicherheiten bei der steuerlichen Behandlung solcher Zuschläge.
Weitere Themen ebenfalls beschlossen
Neben den Arbeitnehmer-Themen wurden auch neue Gebühren im Aufenthaltsrecht beschlossen. Hintergrund ist die Umsetzung des europäischen Asylpakts. Künftig kostet die Ausstellung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Personen ab 16 Jahren 91 Euro, für Minderjährige 39 Euro.
Änderungen gibt es außerdem bei Reisekostenvergütungen. Der erhöhte Beförderungszuschuss wird abgeschafft. Gleichzeitig wird die steuerfreie Obergrenze künftig an den Kosten des Klimaticket Ö Classic orientiert. Beträge darüber hinaus müssen künftig versteuert werden.
Die Regierung setzt damit ihren Sparkurs fort, versucht aber gleichzeitig punktuell Entlastungen wie die Mitarbeiterprämie aufrechtzuerhalten. Für viele Arbeitnehmer hängt nun vor allem davon ab, ob Unternehmen die freiwillige Prämie tatsächlich auszahlen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nämlich nicht.
Mehr Informationen: Lohnsteuer

