Neue Steuern & Beihilfen - Das gilt jetzt für alle

Seit 01. Januar 2023 gelten in Österreich neue steuerliche Regelungen. Darunter fallen etwa höhere Grenzwerte bei den Steuertarifen, neue Absetzbeträge und erhöhte Sozialleistungen. Eine Übersicht zu den neuen Beträgen für das Jahr 2023 findet man hier.

02.01.2023, 06:00 Uhr von
Euroscheine
Bildquelle: Canva / Euroscheine
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Mit dem neuen Jahr kommen auch neue steuerliche Regelungen in Österreich. Seit 01. Januar 2023 gelten neue Steuertarife, Absetzbeträge und viele weitere Änderungen für alle. Eine Übersicht der Maßnahmen, die nun in Kraft getreten sind, und wie sie sich auf ArbeitnehmerInnen und Selbstständige auswirken findet man hier auf Finanz.at.

Neue Entlastung für Familien

Familien werden ab 01. Januar 2023 zusätzlich gegen die Teuerung entlastet. Je nach Anzahl der Kinder steigen die Auszahlungsbeträge zusätzlich an. Eine Übersicht der neuen Entlastungen für Familien findet man hier. Darunter fallen etwa die Erhöhung des Familienbonus Plus auf bis zu 2.000 Euro, eine erhöhte Familienbeihilfe, sowie diverse Absetzbeträge, die ebenfalls an die Inflation angepasst werden.

Auch AlleinerzieherInnen profitieren durch einen um 5,2 Prozent gestiegenen Steuerabsetzbetrag, der beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden kann.

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Neben der Erhöhung der Sozialleistungen gibt es auch diverse Neuheiten bei der Arbeitnehmerveranlagung, die seit 01. Januar erstmals geltend gemacht werden können. Sie sind rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr 2022 anzuwenden. Dazu zählen etwa der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro oder die verdoppelte Pendlerpauschale Eine Übersicht der Neuheiten beim Steuerausgleich findet man hier.

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Steuersenkung bringt bis zu 1.200 Euro

Ab Januar 2023 profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich von einer der größten Entlastungsmaßnahmen gegen die Teuerung.

Die neuen Steuertarife bringen Erwerbstätigen je nach Brutto-Einkommen bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Untere Einkommen werden dabei überproportional profitieren. Durchschnittlich erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 300 und 500 Euro mehr Netto pro Jahr. Das ergibt eine Berechnung der Agenda Austria.

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Die Gründe dafür sind die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, sowie die Abschaffung der kalten Progression. Diese wird durch eine Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle um die Inflationshöhe erreicht. Dadurch steigt das Netto-Gehalt für alle Erwerbstätigen in Österreich.

Das sind die neuen Steuersätze der Lohn- und Einkommensteuer:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

Steuerabsetzbeträge an Inflation angepasst

Neben den Steuersenkungen und Gehaltserhöhungen steigen ab 01. Januar 2023 auch die steuerlichen Absetzbeträge. Dadurch steigt für SteuerzahlerInnen in Österreich das Netto-Einkommen erneut an. Vor allem Familien und geringe Einkommensbezieher profitieren von diesen Maßnahmen. Alle Absetzbeträge, die ab 2023 erhöht werden, findet man hier in einer Übersicht.

Die gesamte Tabelle aller veränderten Beträge für das Kalenderjahr 2023 findet man hier:

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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