Die anhaltende Rekord-Teuerung hält Österreich nun bereits seit fast einem Jahr im Griff. Viele Menschen haben besonders mit den Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie zu kämpfen. Bereits 2022 wurden daher diverse Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um die Bevölkerung finanziell zu entlasten.
Eine der größten Entlastungen tritt jetzt in Kraft und gilt somit ab 01. Januar 2023: Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer und die Anpassung der Grenzwerte der Tarifstufen an die Inflationshöhe. Das bringt allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich mehr Netto vom Brutto - immerhin fast 1.200 Euro.
Zusätzlich dazu werden neue Regelungen für den Steuerausgleich in Kraft treten. Mit dieser neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich bereits ab 01. Januar 2023 und somit deutlich schneller durchgeführt werden.

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Ab jetzt bis zu 1.200 Euro mehr Netto-Einkommen
Konkret bedeutet das, dass die jeweiligen Einkommensgrenzen der Lohnsteuertabelle erhöht und jährlich ab 01. Januar an die Inflation des vorherigen Zeitraums angeglichen werden. Man spricht hierbei von der Abschaffung der "kalten Progression". Für 2023 gilt ein Inflationswert von 5,2 Prozent, wobei die beiden untersten Steuerstufen mit 6,3 Prozent überproportional erhöht werden. Die übrigen Stufen werden - bis auf den Spitzensteuersatz von 55 Prozent - um 3,47 Prozent angehoben.
Dabei beträgt die maximale Entlastung durch die Senkung der Einkommensteuer rund 1.200 Euro. Die Netto-Erhöhung ist dabei abhängig von der Brutto-Einkommenshöhe. Wer monatlich 2.000 Euro brutto verdient, profitiert von 492 Euro mehr Netto pro Jahr. Bei 3.000 Euro sind es bereits 535 Euro, bei 4.000 Euro brutto monatlich immerhin schon 775 Euro.
Übersicht: Alle Entlastungen im Januar 2023
Von der überproportionalen Entlastung der untersten Steuerstufen profitieren letztlich alle SteuerzahlerInnen - unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ausfällt. Wer etwa 5.000 Euro pro Monat verdient, spart pro Jahr bereits 875 Euro. Laut Berechnungen der Agenda Austria liegt die durchschnittliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 300 und 500 Euro.
Neue Absetzbeträge entlastet zusätzlich
Durch die Valorisierung der Sozialleistungen - also der Anpassung der Beträge an die Inflation - steigt die steuerliche Entlastung zusätzlich an. Die Absetzbeträge werden um 5,8 Prozent erhöht. Das kommt besonders Familien, AlleinverdienerInnen und Pensionisten zu Gute.
Alle neuen Absetzbeträge ab 2023 findet man hier:
Absetzbetrag | 2022 | 2023 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 494 Euro 2. Kind: +175 Euro 3. Kind & weitere: +220 Euro |
520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 494 Euro 2. Kind: +175 Euro 3. Kind & weitere: +220 Euro |
520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
Familienbonus | 2.000,19 Euro 18+ Jahre: 650,19 Euro |
(Gilt rückwirkend seit 01.01.2022 - zuvor 500 bis 1.500 Euro) |
Kinderabsetzbetrag | 58,40 Euro | 61,79 Euro |
Kindermehrbetrag | 250 Euro | 550 Euro |
Mehrkindzuschlag | 20 Euro | 21,19 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 825 Euro Erhöhter Betrag: 1.214 Euro |
868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 400 Euro Erhöhter Betrag: 690 Euro Zuschlag: 650 Euro |
421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 29,20 bis 58,40 Euro | 31,00 bis 62,00 Euro |
Pendlereuro | 2 Euro / km | 8 Euro / km von Mai 2022 bis Juni 2023 |
Durch die Abschaffung der kalten Progression ändert sich bekanntlich auch die Lohnsteuertabelle. Die neuen Werte der einzelnen Tarifstufen lauten wie folgt:
Einkommen (2022) | Einkommen (2023) | Steuersatz (2022) | Steuersatz (2023) |
---|---|---|---|
bis 11.000 Euro | bis 11.693 Euro | 0 % | 0 % |
bis 18.000 Euro | bis 19.134 Euro | 20 % | 20 % |
bis 31.000 Euro | bis 32.075 Euro | 32,5 % | 30 % |
bis 60.000 Euro | bis 62.080 Euro | 42 % | 41 % |
bis 90.000 Euro | bis 93.120 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle
