Die anhaltende Rekord-Teuerung hält Österreich nun bereits seit fast einem Jahr im Griff. Viele Menschen haben besonders mit den Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie zu kämpfen. Bereits 2022 wurden daher diverse Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um die Bevölkerung finanziell zu entlasten.
Eine der größten Entlastungen tritt jetzt in Kraft und gilt somit ab 01. Januar 2023: Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer und die Anpassung der Grenzwerte der Tarifstufen an die Inflationshöhe. Das bringt allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich mehr Netto vom Brutto - immerhin fast 1.200 Euro.
Zusätzlich dazu werden neue Regelungen für den Steuerausgleich in Kraft treten. Mit dieser neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich bereits ab 01. Januar 2023 und somit deutlich schneller durchgeführt werden.
Ab jetzt bis zu 1.200 Euro mehr Netto-Einkommen
Konkret bedeutet das, dass die jeweiligen Einkommensgrenzen der Lohnsteuertabelle erhöht und jährlich ab 01. Januar an die Inflation des vorherigen Zeitraums angeglichen werden. Man spricht hierbei von der Abschaffung der "kalten Progression". Für 2023 gilt ein Inflationswert von 5,2 Prozent, wobei die beiden untersten Steuerstufen mit 6,3 Prozent überproportional erhöht werden. Die übrigen Stufen werden - bis auf den Spitzensteuersatz von 55 Prozent - um 3,47 Prozent angehoben.
Dabei beträgt die maximale Entlastung durch die Senkung der Einkommensteuer rund 1.200 Euro. Die Netto-Erhöhung ist dabei abhängig von der Brutto-Einkommenshöhe. Wer monatlich 2.000 Euro brutto verdient, profitiert von 492 Euro mehr Netto pro Jahr. Bei 3.000 Euro sind es bereits 535 Euro, bei 4.000 Euro brutto monatlich immerhin schon 775 Euro.
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Übersicht: Alle Entlastungen im Januar 2023
Von der überproportionalen Entlastung der untersten Steuerstufen profitieren letztlich alle SteuerzahlerInnen - unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ausfällt. Wer etwa 5.000 Euro pro Monat verdient, spart pro Jahr bereits 875 Euro. Laut Berechnungen der Agenda Austria liegt die durchschnittliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 300 und 500 Euro.
Neue Absetzbeträge entlastet zusätzlich
Durch die Valorisierung der Sozialleistungen - also der Anpassung der Beträge an die Inflation - steigt die steuerliche Entlastung zusätzlich an. Die Absetzbeträge werden um 5,8 Prozent erhöht. Das kommt besonders Familien, AlleinverdienerInnen und Pensionisten zu Gute.
Alle neuen Absetzbeträge ab 2023 findet man hier:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.405 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.475 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Durch die Abschaffung der kalten Progression ändert sich bekanntlich auch die Lohnsteuertabelle. Die neuen Werte der einzelnen Tarifstufen lauten wie folgt:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle