SV-Bonus bringt heuer fast 1.400 Euro - Wer jetzt davon profitiert

Arbeitnehmer und Pensionisten können auch in diesem Jahr wieder von bis zu 637 bis 1.331 Euro als SV-Bonus profitieren. Finanz.at hat berichtet. Anspruch haben Personen, die geringe Einkommen beziehen und daher nur wenig oder gar keine Lohnsteuer bezahlen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

08.06.2026, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Betrag berechnen

Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen können auch heuer wieder ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer des Vorjahres zurückerhalten. Beim Lohnsteuerausgleich profitiert man aufgrund der erhöhten Absetzbeträge und Valorisierungen in diesem Jahr noch mehr als zuvor. Die Gutschriften liegen bei durchschnittlich rund 1.000 Euro. Finanz.at hat berichtet.

Ab 01. Juli wird dann für jene Personen, die keinen Steuerausgleich selbst eingereicht haben, die antragslose Veranlagung durchgeführt. Ein eigener Antrag kann jedoch in der Regel deutlich höhere Rückzahlungen bringen. Doch auch wer keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bezahlt, kann dabei profitieren. Für das vergangene Steuerjahr 2025 sind diesmal sogar bis zu 1.398 Euro pro Person als direkte Auszahlung bzw. SV-Bonus. Finanz.at hat zuerst darüber berichtet. Ab März wird das für alle Anspruchsberechtigten möglich sein.

Wer so wenig verdient, dass er keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezahlt, kann trotzdem bei der Arbeitnehmerveranlagung finanziell profitieren. Hierbei sind auch heuer wieder Hunderte Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese "Negativsteuer" ist eine sogenannte Sozialversicherungserstattung und damit eine Gutschrift für eben jene ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der geringen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten.

So werden etwa im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer errechneten Einkommensteuer unter 0 Euro direkt vom Finanzamt aufs Konto ausgezahlt.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!

Bis zu 1.398 Euro als SV-Rückerstattung möglich

Für das Steuerjahr 2025 ergeben sich Höchstwerte der SV-Rückerstattungen von 55 Prozent bzw. 1.277 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung. Besteht auch ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, so erhöht sich der Betrag auf maximal 1.398 Euro. PensionistInnen stehen 80 Prozent bzw. 710 Euro zu. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit niedrigen Einkünften und damit nur geringer oder gar keiner Steuerlast können also auch vom Steuerausgleich profitieren und sich teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.

Bei der Veranlagung im nächsten Jahr (für das aktuelle Kalenderjahr 2026) werden diese Werte erneut ansteigen. Sie wurden abermals um die Inflationshöhe valorisiert. Das bringt ab 2026 rückwirkend sogar bis zu 1.554 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Welche Neuerungen und Änderungen beim Steuerausgleich heuer gelten, findet man hier auf Finanz.at. Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.

Wichtig: Wer seinen automatischen Steuerausgleich für das Jahr 2021 noch rückwirkend neu einbringen möchte, hat dazu noch bis 31. Dezember 2026 Zeit - danach endet die fünfjährige Frist für die Veranlagung. Auch für die Jahre 2021 bis 2024 kann noch ein neuer Antrag gestellt werden - etwa, wenn man mit der antragslosen Veranlagung nicht einverstanden ist.

Kindermehrbetrag bringt 700 Euro pro Kind

Profitiert man aufgrund des zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus, so hat man unter bestimmten Voraussetzungen aber Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt heuer 700 Euro pro Kind als Negativsteuer (zuvor 550 Euro). Er steht zu, wenn man an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt hat und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.

Bei geringer Steuerlast wird die Differenz aus dem beanspruchten Familienbonus und der Höhe des Kindermehrbetrags ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.

Jetzt Steuerausgleich per App in wenigen Minuten erstellen und durchschnittlich 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen!
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aktualisiert: 08.06.2026, 07:00 Uhr
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Mehr Informationen: Negativsteuer

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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